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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Klerisei; Kleruchien; Klerus; Klesel; Klesheim; Kleta; Kletke; Klette; Klettenberg

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Klerisei - Klettenberg.

16. und 17. Jahrh. gebildeten geistlichen Orden. Die meisten derselben vernichten sich neben den Mönchsgelübden noch durch ein viertes Gelübde zu bestimmten Geschäften der Seelsorge, des Unterrichts der Jugend oder des Missionsdienstes. Von dieser Art waren die Theatiner, Barnabiten, Jesuiten, Oblaten des heil. Ambrosius, Piaristen, Väter der christlichen Lehre, Väter und Priester vom Oratorium, Lazaristen, Eudisten und Bartholomiten. Clerici non canonici (Petriner) sind Geistliche, welche nur in Hof- und Hauskapellen angestellt sind.

Klerisei (mittellat. clericia), die Gesamtheit oder der Stand der Kleriker, also s. v. w. Klerus; auch allgemein und im verächtlichen Sinn für Sippschaft, Gefolge und Anhang gebraucht.

Kleruchien, im alten Griechenland Name der von Staats wegen gegründeten Kolonien, im Gegensatz zu den "Apoikien" (s. d.).

Klerus (griech., "Los", franz. Clergé, engl. Clergy), Benennung des geistlichen Standes in der katholischen Kirche im Gegensatz zu den Laien (s. d.). Der K. allein bildet hier die eigentliche aktive Kirche; der Eintritt in den K. erfolgt durch die Ordination (s. d.). Die katholische Kirche legt dem Kleriker (s. d.) bestimmte Standespflichten auf, als da sind: 1) Enthaltung von Gelagen, Maskeraden, Tanz, Theater, Jagd etc.; 2) sich einfach und anständig zu kleiden, die Tonsur zu tragen, keine Perücke aufzusetzen, keinen Bart wachsen zu lassen; 3) für die höhern Weihen das Cölibat (s. d.); 4) Unterlassung aller weltlichen Geschäfte, des Handels, des ärztlichen oder juristischen Berufs, der Übernahme von Staatsämtern, des Eintritts in Kriegsdienste; 5) die tägliche Verrichtung des Breviergebets. Die protestantische Kirche verlangt von ihren Geistlichen: Vorsicht bei der Beteiligung an erlaubten öffentlichen Vergnügungen, Anstand und Einfachheit des äußern Auftretens, Nichtbeteiligung an bürgerlichen Geschäften. Das kanonische Recht sprach dem K. folgende Standesrechte zu: 1) das (noch bestehende) privilegium canonis, das auf die thätliche Verletzung eines Klerikers die sofortige Exkommunikation stellt; 2) das (aufgehobene) privilegium fori, Exemtion von jeder weltlichen Gerichtsbarkeit (s. Geistliche Gerichtsbarkeit); 3) das privilegium immunitatis (s. Immunität); 4) das (noch bestehende) beneficium competentiae, wonach die Exekution das Amtseinkommen nur so weit treffen soll, als der Kleriker desselben entbehren kann, ohne Not zu leiden. Die Kirchenordnungen des 16. Jahrh. gewährten den evangelischen Geistlichen dieselben Standesrechte wie das jus canonicum. - Was die Kleidung der Geistlichen betrifft, so hielt die christliche Kirche schon früh darauf, daß ihre Kleriker selbst im gewöhnlichen Leben ihren Stand irgendwie schon durch die Kleidung bekannten. Farbige Gewandung wurde durch das Laterankonzil 1215 untersagt, und Sixtus V. bestätigte 1589 ausdrücklich noch einmal das lange, schwarze, geschlossene Gewand als die entsprechende Tracht. Schon viel früher stellte sich ein fester Gebrauch hinsichtlich der liturgischen Kleidung ein, indem die Kleriker teils auf natürlichem Weg dazu kamen, die bessere Kleidung für die kultischen Funktionen zu reservieren, teils durch den Begriff des Priestertums selbst sich auf Nachahmung alttestamentlicher und heidnischer Amtstrachten gewiesen sahen. Das eigentliche Meßgewand war und blieb seither die Alba, der lange, weiße Talar mit dem Gürtel (cingulum, wie auch die Schnur der Mönchskleidung genannt wird); darüber die Kasula (Kasel), das mit einem Kreuz bezeichnete, früher ärmellose, jetzt zu beiden Seiten aufgeschlitzte Meßgewand. Von dem ursprünglichen Priesterkleid, der Stola, ist mit der Zeit nur der lange, breite Streifen kostbaren Gewebes übriggeblieben, welchen der Diakon über der linken Schulter, der Presbyter über beiden trägt. Als Kopfbedeckung dient das drei- oder vierkantige Barett (birretum). Dazu kommen noch besondere Stücke, die, wie die Dalmatika, ein langes, weißes Ärmelgewand, teils dem Diakonus, teils dem Bischof eignen, und das erzbischöfliche Pallium (vgl. die betreffenden Artikel, teilweise mit Abbildungen). Die Kleidung der griechischen Geistlichen entspricht dem in der Hauptsache, die der protestantischen besteht meist im schwarzen Chorrock (Talar) mit weißen Beffchen; daneben haben sich in Schweden und England Erinnerungen an die katholische Meßtracht erhalten.

Klesel, s. Khlesl.

Klesheim, Anton, Freiherr von, österreich. Dialektdichter, geb. 9. Febr. 1816 zu Peterwardein, betrat, obwohl klein und verwachsen, die Volksbühne in Preßburg und Pest und gab bereits 1837 "Steiersche Alpenblumen" heraus, dichtete dann mundartlich weiter und trat endlich als Vorleser seiner Dialektgedichte 1846 zuerst in Pest und Wien, dann in den österreichischen Provinzen und selbst an deutschen Höfen mit großem Beifall auf. Es erschienen von ihm allmählich: "Schwarzblattl aus'n Weanawald" (Wien 1843-66, 4 Bde.; mehrfach aufgelegt); "Bildl in Holzrahmeln"; "'s Schwarzblattl auf Wanderschaft" (Hamb. 1852); "Das Mailüfterl" (1853; 2. Aufl., Dresd. 1858); "Frau'nkäferl" (das. 1854); "Von der Wartburg" (Berl. 1855). K. war auch Theatersekretär und schrieb Kinderkomödien. Er starb 6. Juli 1884 in Baden bei Wien. Der Dialekt Klesheims ist eigentlich der wienerische, und er wußte sehr komisch dadurch zu wirken, daß er die städtischen Gewohnheiten vom bäurischen Gesichtspunkt aus betrachtete. Mehrere seiner Lieder, wie das "Mailüfterl", wurden populär.

Kleta ("Schall"), eine der beiden in Sparta verehrten Grazien (s. Chariten).

Kletke, Gustav Hermann, Dichter und Schriftsteller, geb. 14. März 1813 zu Breslau, studierte auf der Universität daselbst, wandte sich dann dem Journalistenberuf zu und lebte seit 1837 in Berlin, wo er 1849 in die Redaktion der "Vossischen Zeitung" eintrat und von 1867 bis 1879 die Oberleitung derselben in fester, freisinniger Haltung führte, worauf er in Ruhestand trat. Er starb 2. Mai 1886 in Berlin. Litterarisch hat sich K. als Dichter, Jugendschriftsteller und litterarhistorischer Sammler bethätigt. In seinen "Gedichten" (Gesamtausgabe, Berl. 1881) verbinden sich innige Empfindung und ein frommer Sinn mit Phantasie und Anmut der Behandlung. Für die Jugend schrieb er: "Kinderlieder" (Gesamtausg. 1883) und eine Reihe trefflicher Erzählungen und Märchen, wie: "Das Buch vom Rübezahl" (1852), "Ein Märchenbuch" (1864), "Neues Märchenbuch" (1869), "Märchen am Kamin" (1871), "Buntes Leben" (1878) etc., die alle wiederholt aufgelegt wurden. Ferner gab er für die Jugend heraus: "Märchensaal aller Völker" (Berl. 1845, 3 Bde.); "Auserwählte Briefe deutscher Männer und Frauen" (das. 1860); "A. v. Humboldts Reisen" (5. Aufl., das. 1860, 4 Bde.); "Reise des Prinzen Adalbert von Preußen nach Brasilien" (das. 1858); "Die Kinderwelt in Märchen und Liedern" (Leipz. 1881); "Album deutscher Dichter" (11. Aufl., Berl. 1882); "Deutschlands Dichterinnen" (4. Aufl., Bresl. 1860) u. a.

Klette, Pflanzengattung, s. Lappa.

Klettenberg, ehemals reichsunmittelbare Herrschaft