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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kunstdünger – Kunstgeschichte

Naturbutter und die Landwirte. Zu dem Zweck, daß die K. auch wirklich als solche verkauft werde, sind denn auch in mehrern Staaten gesetzliche Bestimmungen über die Herstellung und den Verkauf derselben erlassen worden. So in Dänemark, einigen Staaten der Nordamerikanischen Union und in Frankreich. Das franz. Gesetz vom 16. Dez. 1886 verbietet unter Androhung strenger Strafen (6 Tage bis 6 Monate Gefängnis und 50‒3000 Frs. Geldstrafe), daß irgend welche Butter ersetzende Substanzen oder Mischungen von solchen mit Naturbutter unter dem Namen Butter ausgestellt oder verkauft werden. Fabrikanten, Großhändler und Kleinhändler sind verpflichtet, auf den Gefäßen oder Verpackungen solche Surrogate sichtbar und deutlich mit den Worten Margarine, Oleomargarin oder Speisefett (graisse alimentaire) zu bezeichnen. In Deutschland wurde durch das Gesetz vom 12. Juli 1882 der Name K. überhaupt verworfen und der Ausdruck Margarine für die Buttersurrogate angenommen. Diese dürfen nur unter Anbringung der Bezeichnung Margarine an den Verkaufsstellen, Gefäßen oder Umhüllungen gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten werden, dagegen ist jede Vermischung von Butter mit K. oder andern Speisefetten zu Verkaufszwecken bei Strafe verboten.

Die erste Fabrik für K, wurde 1871 in Paris gegründet, jetzt giebt es deren eine große Zahl namentlich in Nordamerika, Holland, Frankreich, Österreich. Am großartigsten wird die Fabrikation in den Vereinigten Staaten betrieben, wo 1888 schon 37 Fabriken bestanden. In Deutschland bestehen gegen 45 Fabriken dieser Art, von denen eine (in Ottensen) allein jährlich 3½ Mill. kg ihrer Erzeugnisse in den Handel bringt. Die Gesamtproduktionen Deutschland wird auf 135 Mill. kg jährlich geschätzt.

Vgl. Adolf Mayer, Die K., ihre Fabrikation, ihr Gebrauchswert nebst Mitteln, ihren Vertrieb in seine Grenzen zurückzuweisen (Heidelb. 1884); Sell, Über K., ihre Herstellung, sanitäre Beurteilung und die Mittel zu ihrer Unterscheidung von Milchbutter (Berl. 1886); Wollny, über die Kunstbutterfrage (Lpz. 1887).

Kunstdünger, s. Beidünger.

Kunsteisenguß, s. Kunstguß.

Kunstfehler, die fahrlässigen und darum strafbaren Fehler von Medizinalpersonen (Ärzten, Hebammen, Apothekern) in Bezug auf ihre Klienten, welche eine Schädigung an Leib oder Leben zur Folge haben. Schon die Carolina erkannte die Strafbarkeit derselben an, die spätere Gesetzgebung hat auf dieser Grundlage fortgebaut; das geltende Recht ist enthalten in den allgemeinen Vorschriften §§. 222, 230 des Strafgesetzbuches gegen fahrlässige Tötung, Körperverletzung, wonach die Medizinalpersonen als Gewerbetreibende gelten, welche «zu der Aufmerksamkeit, welche sie aus den Augen setzten, vermöge ihres Gewerbes besonders verpflichtet waren», während dies in Österreich nicht der Fall ist. Der Nachweis eines K. hängt ab von der Feststellung 1) eines Verstoßes gegen die Regeln der Kunst, 2) des ursächlichen Zusammenhangs dieses Verstoßes mit dem erfolgten Tod oder einer Körperverletzung, 3) einer Fahrlässigkeit oder Unwissenheit der Medizinalperson. Die Feststellung dieser Punkte wird in den meisten Fällen mit sehr erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. – Vgl. den Artikel K. von Krafft-Ebing in Holtzendorffs «Rechtslexikon» (3. Aufl., 3 Bde., Lpz. 1881), sowie die Handbücher der gerichtlichen Medizin. ^[Spaltenwechsel]

Kunstfeuerwerkerei, s. Lustfeuerwerkerei.

Kunstflug, s. Flugtechnik.

Kunstgärtner, s. Gärtner.

Kunstgenossenschaften, die Verbände von Künstlern zu gemeinsamer Vertretung ihrer Interessen und zur Regelung des Ausstellungswesens. Solche bestehen in Berlin (Verein Berliner Künstler, seit 1841, und Verein der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen, seit 1866), Dresden (seit 1872), Düsseldorf (seit 1856), Frankfurt a. M. (Künstlergesellschaft, seit 1857), Leipzig (seit 1860), München (Künstlergenossenschaft, seit 1868), Stuttgart (seit 1862), Weimar, Wien (Genossenschaft bildender Künstler Wiens, seit 1861), Zürich (Künstlergesellschaft, seit 1873). 1856 vereinigten sich die Künstler Deutschlands zu einer «Allgemeinen deutschen Kunstgenossenschaft», welche 1871 in Dresden ihr 25jähriges Stiftungsfest feierte. Alle zwei Jahre wechselt der Vorsitz unter den einzelnen K.

Kunstgeschichte, die wissenschaftliche Darstellung der Entwicklung der bildenden Künste auf geschichtlicher Grundlage, mit Berücksichtigung verwandter Wissenschaften, wie Archäologie, Paläographie, Numismatik, Ikonographie, Heraldik u. a. (S. die betreffenden Artikel.)

Einteilung. Wie in der allgemeinen Weltgeschichte unterscheidet man auch in der K. drei große Abschnitte: Altertum, Mittelalter, Neuzeit. Die K. des Altertums, die sich im wesentlichen auf die Darstellung der Baukunst, Bildnerei und des Kunstgewerbes beschränkt, betrachtet die einzelnen Länder in der Reihenfolge, in der sie in die Geschichte treten; so die Ägyptische Kunst (s. Ägypten, Bd. 1, S. 244 b fg.), die Babylonisch-Assyrische Kunst (s. Babylonien, Bd. 2, S. 234 b fg.), die Persische, Griechische, Etruskische, Römische, Alexandrinische Kunst (s. die betreffenden Artikel). Die K. des Mittelalters begreift in sich die Altchristliche Kunst (s. d.) und die Byzantinische Kunst (s. d.), an die sich die in allen Kulturländern Europas bemerkbaren Epochen des Romanischen und des Gotischen Stils (s. d.) anschließen. Eine für sich bestehende Kunst des Mittelalters ist die Islamitische Kunst (s. d.). Die K. der Neuzeit gliedert sich, besonders für die Deutsche Kunst (s. d.), in die Darstellung der Stilperiode der Renaissance, des Barock und Rokoko und der Kunst des 19. Jahrh. In der Französischen Kunst (s. d.) und der Englischen Kunst (s. d.) werden die einzelnen Epochen der K. seit dem 16. Jahrh. nach den Herrschern benannt. Unabhängig von der Kunst in Europa hat sich die Indische, Japanische und Chinesische Kunst (s. diese Artikel) entwickelt; daher hat die K. dieser Länder trotz ihrer vorzüglichen Leistungen, besonders auf dem Gebiete des Kunstgewerbes, in allgemeinen Darstellungen wenig Berücksichtigung gefunden.

Wissenschaftliche Behandlung. Die K. ist ebenso wie die Litteraturgeschichte erst in der neuern Zeit zu einer Wissenschaft geworden. Zwar enthalten die Schriften der Alten, wie die Naturgeschichte von Plinius und die Reisebeschreibung von Pausanias, viele Mitteilungen über die K. des Altertums, aber in Form einer Aufzählung der Künstlernamen und Kunstdenkmale, ohne Einsicht in die Entwicklung der Kunst und in die Eigentümlichkeit der verschiedenen Schulen. Auch die Schriftsteller des Mittelalters geben Mitteilungen über ausgeführte Werke, vornehmlich der Baukunst; aber eine eigentlich geschichtliche Betrachtung liegt auch ihnen durchaus

^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]