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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Lehrbataillon; Lehrbegriff; Lehrbogen; Lehre; Lehren

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Lehrbataillon - Lehren.

ersten Hauptfach aus jeder der beiden Gruppen verbunden werden; 3) eine dritte, für die Oberklassen untrennbare Gruppe bilden Religion und Hebräisch. Dagegen ist die Auswahl der beiden Hauptfächer innerhalb der beiden ersten Gruppen ganz freigestellt und die Verbindung derselben mit Nebenfächern nur gewissen in der Natur der Sache begründeten Einschränkungen unterworfen. Bedingte Zeugnisse können in gewissen Fällen ausgestellt und müssen vor der festen Anstellung durch eine Ergänzungsprüfung vervollständigt werden (§ 38). Durch eine Erweiterungsprüfung kann die Lehrbefugnis in jedem einzelnen Fach auf eine höhere Stufe ausgedehnt, neue Lehrbefugnis hinzugewonnen und namentlich auch ein Lehrerzeugnis zu einem Oberlehrerzeugnis erhöht werden. Doch kann die Ergänzungsprüfung nur einmal, eine Erweiterungsprüfung nur zweimal gestattet werden. Vgl. für das Lehramt an Volksschulen: Schneider u. v. Bremen, Das Volksschulwesen im preußischen Staat, Bd. 1, S. 539 ff. (Berl. 1886); für das Lehramt an höhern Schulen: "Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen" (1887, März- und Aprilheft, S. 182); ferner: "Die Prüfungsvorschriften für den Unterricht an höhern und niedern Schulen in Preußen" (7. Aufl., Berl. 1887), und hinsichtlich der Vorgeschichte der gegenwärtigen Ordnung: Wiese, Das höhere Schulwesen in Preußen, Bd. 1, S. 703, u. Bd. 2., S. 610 (das. 1864-74); Derselbe, Verordnungen und Gesetze für die höhern Schulen in Preußen, Bd. 2, S. 65 ff. (2. Aufl., das. 1875).

Lehrbataillon, s. Lehrtruppen.

Lehrbegriff, der Inbegriff einer in ihren Teilen einheitlich geordneten Lehre, in der Theologie gebraucht teils für die besondere Auffassung und Durchbildung des Christentums bei einzelnen Autoren des Neuen Testaments (L. des Johannes, des Paulus etc.), teils für den Gesamtumfang der christlichen Glaubenslehre nach den einzelnen Konfessionen, wie z. B. die Konkordienformel den L. der lutherischen Kirche authentisch enthält.

Lehrbogen, s. Lehrgerüst.

Lehre, Vortrag einer Wahrheit, dann Umfang oder Zusammenhang aller Wahrheiten oder Vorschriften einer Art, welche ein Ganzes bilden, z. B. Sprachlehre, Rechtslehre u. dgl. (vgl. Wissenschaft); im engern Sinn s. v. w. Glaubenslehre; bei Handwerkern, Künstlern, Forst- und Landwirten, Kaufleuten etc. s. v. w. Lehrzeit, d. h. die Zeit, in welcher ein junger Mensch die zu einem Handwerk oder andern Geschäft gehörigen hauptsächlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt. Vgl. Lehrling.

Lehren (Leeren), im Bauwesen s. v. w. Lehrgerüste (s. d.). In der Technik versteht man unter L. Werkzeuge, welche mit Einschnitten, Löchern, Erhöhungen, Vertiefungen, Stellschrauben u. dgl. versehen und zum Abnehmen von Dimensionen und Nachmessen vorgeschriebener Formen bestimmt sind. Man benutzt sie hauptsächlich bei der Metall- und Holzbearbeitung zur Kontrolle der Arbeit, indem man sie so oft an das Arbeitsstück anhält, bis das letztere z. B. auf der Drehbank, beim Schmieden etc. die verlangte Form erhalten hat. Man verfertigt dann eine Lehre, indem man das halbe Profil des Gegenstandes, z. B. einer Säule, in Blech ausschneidet. Soll ein Massivcylinder und ein Hohlcylinder genau ineinander gepaßt werden, so benutzt man die Cylinderlehren, welche aus einem stählernen Kreiscylinder und einem genau aufgepaßten Ring bestehen. L. mit veränderlicher Öffnung, die man nach Bedürfnis stellt, indem ein Teil auf dem andern verschiebbar ist (Schublehren, Schieblehren), haben die Einrichtung eines Stangenzirkels, dessen Stange eine entsprechende Teilung zum Messen und Auftragen von Dimensionen trägt. Oft sind solche Schublehren mit Vorrichtungen zum feinen Messen, z. B. mit Mikrometerschraube und Nonius, versehen, wie bei Fig. 1. Die Stange ab hat bei a den festen, bei c den beweglichen Schenkel mit dem Nonius c und der Mikrometerschraube de, welche durch die Scheibe f gedreht wird; g h sind Klemmschrauben. Oft benutzt man L., an denen eine Anzahl verschiedener Einschnitte vorhanden ist, welche man auf die zu messenden Gegenstände aufschiebt. Dahin gehören die Drahtmaße (Drahtlehren, Drahtklinken), Blechlehren sowie die Klinken für Flach- und Bandeisen. Diese Artikel werden nach unbestimmten Dicken erzeugt, welche Nummern genannt und durch solche L. gefunden werden, die zu dem Zweck neben jedem Einschnitt in Ziffern die Nummer eingeschlagen erhalten. Die gebräuchlichsten Formen dieser aus harten Stahlplatten hergestellten L. gehen aus Fig. 2 hervor. Für sehr seine Drähte benutzt man die Meßringe, welche aus einem vierkantigen Stahlstäbchen gebogen und nur so weit geschlossen sind, daß ein feiner Spalt bleibt. Die Ringe werden bündelweise zusammengefaßt, und jeder Ring hat eine Nummer (die Drahtnummer). Eine sehr bequeme Form der Drahtklinken besteht aus zwei unter einem kleinen Winkel zusammenstoßenden Linealen; an den Schenkeln des Winkels sind die Nummern angebracht. Ein in diesen Winkel eingeschobener Draht wird nur bis zu einer gewissen Weite vorgeschoben werden können, und die an diesem Punkt stehende Zahl ist die Drahtnummer. Für feinere Messungen an Draht und Blech benutzt man eine Art Zange, welche ein kurzes Maul zur Aufnahme des Drahts oder Blechs etc. besitzt und sehr lange Schenkel, von denen der eine auf einem Gradbogen des andern spielt und die Maulöffnung um das Verhältnis der Hebellängen vergrößert anzeigt. Bequemer sind noch jene kleinen Werkzeuge,

^[Abb.: Fig. 1. Schublehre]

^[Abb.: Fig. 2. Drahtklinken.]