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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Maurer; Mauretanĭen

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Maurer - Mauretanien.

rerer großer Provinzen, der Stadt Paris, des Hofs und der Marine umfaßte. Er war schnell im Auffassen, liebenswürdig im Umgang und witzig im Gespräch und, obwohl selbst ohne tüchtige Kenntnisse, voll Anteil für die Entwickelung der Wissenschaften, welche er durch Aussendung von Expeditionen, wie der berühmten nach dem Äquator und ins Nördliche Eismeer zur Messung von zwei Meridianen u. a., zu fördern suchte. Auch verschönerte er Paris. Jedoch fehlte ihm sittlicher Ernst, und die wichtigsten Staatsangelegenheiten behandelte er mit spöttischer Frivolität. Durch die Pompadour, welche er durch ein beißendes Epigramm beleidigt hatte, 1749 vom Hofe verbannt, lebte er anfangs zu Bourges, später in Pontchartrain und wurde erst bei der Thronbesteigung Ludwigs XVI. (1774) wieder an den Hof gerufen und zum ersten Minister ernannt. Er berief tüchtige Männer in das Kabinett, unter andern Turgot, Malesherbes und Necker; aber um die Gunst des Volkes zu gewinnen, bestimmte er den König, die alten aufgehobenen Parlamente wiederherzustellen, schuf hierdurch nur eine beständige Opposition gegen alle Maßregeln seiner Kollegen und führte dadurch selbst deren Sturz herbei. Nachdem er den Vertrag mit den aufständischen nordamerikanischen Kolonien zu stande gebracht hatte, starb er 21. Nov. 1781. Sein Sekretär Sallé hat unter seinem Namen "Mémoires" (1790-1792, 4 Bde.) herausgegeben.

Maurer, schweizer. Glasmalerfamilie des 16. und 17. Jahrh., aus welcher sich besonders Josias M. aus Zürich (1530-80) und Christoph M. (1558-1661) bekannt gemacht haben. Letzterer war nicht bloß auf dem Gebiet der Kabinettsmalerei (s. Glasmalerei, S. 404), sondern auch als Freskomaler an Häuserfassaden, als Radierer und Zeichner für den Holzschnitt thätig. Er hatte sich in Straßburg bei Tobias Stimmer gebildet, mit welchem er auch verschiedene Arbeiten gemeinschaftlich ausgeführt hat. Seine Radierungen und Holzschnitte sind gewandt in der Technik, aber manieriert und gehaltlos.

Maurer, 1) Georg Ludwig, Ritter von, namhafter deutscher Rechtshistoriker und Staatsmann, geb. 2. Nov. 1790 zu Erpolzheim bei Dürkheim in der Pfalz, besuchte, da seine Eltern bei der französischen Invasion nach Heidelberg geflohen waren, das dortige Gymnasium und studierte sodann daselbst die Rechte. Nachdem er kurze Zeit als Advokat praktiziert hatte, begab er sich behufs Fortsetzung seiner Studien 1812 nach Paris. Da er sich dort auch gründliche Kenntnis des französischen Rechts erworben hatte, wurde er im Juni 1814 zuerst bei den Kreisgerichten zu Mainz, Speier und Landau als Substitut des Staatsprokurators und 1816 als Substitut des Generalstaatsprokurators beim Oberappellationsgericht zu Zweibrücken beschäftigt. 1817 wurde er Appellations- und Revisionsgerichtsrat, 1824 Staatsprokurator zu Frankenthal in der Rheinpfalz, 1826 infolge seiner gekrönten Preisschrift "Geschichte des altgermanischen Gerichtsverfahrens" (Heidelb. 1824) Mitglied der Akademie und Professor des deutschen und französischen Rechts an der Universität zu München, 1829 Geheimer Hofrat und Staatsrat und 1831 unter gleichzeitiger Erhebung in den Adelstand lebenslänglicher Reichsrat. 1832 vom König zum Mitglied der Regentschaft in Griechenland ernannt, gab er diesem Land ein Strafgesetzbuch, eine Gerichts- und Notariatsordnung sowie Gesetzbücher für Straf- und Zivilverfahren, bewirkte die Trennung der griechischen Kirche vom Patriarchat zu Konstantinopel und bemühte sich für die Hebung der allgemeinen Volksbildung, ward aber 31. Juli 1834 infolge von Differenzen mit dem Grafen Armansperg in der Behandlung verschiedener politischer Fragen nach München zurückgerufen und trat hier wieder in seine alte Stellung ein. Zur Rechtfertigung seiner Thätigkeit in Griechenland schrieb er: "Das griechische Volk in öffentlicher, kirchlicher und privatrechtlicher Beziehung vor und nach dem Freiheitskampf bis zum 31. Juli 1834" (Heidelb. 1835-36, 3 Bde.). Nach dem Sturz des Ministeriums Abel im Februar 1847 ward M. Minister des Äußern und der Justiz; doch mußte auch dieses Kabinett, das sogen. Ministerium der "Morgenröte", schon 30. Nov. d. J. wieder abtreten. Bis an sein Lebensende Staatsrat in außerordentlichen Diensten, starb M. 9. Mai 1872. Sein Hauptwerk ist eine zwölfbändige historische Darstellung der deutschen Gemeindeverfassung, welche er in mehreren sich aneinander schließenden Werken niedergelegt hat: "Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadtverfassung" (Münch. 1854); "Geschichte der Markenverfassung in Deutschland" (Erlang. 1856); "Geschichte der Fronhöfe" (das. 1862-63, 4 Bde.); "Geschichte der Dorfverfassung" (das. 1865-66, 2 Bde.); "Geschichte der Städteverfassung" (das. 1869-71, 4 Bde.). Außerdem ist von ihm noch zu erwähnen die Ausgabe des "Stadt- und Landrechtsbuchs Ruprechts von Freysing" (Stuttg. 1839).

2) Konrad, einer der ersten Kenner des skandinavischen Altertums, Sohn des vorigen, geb. 29. April 1823 zu Frankenthal in der Rheinpfalz, machte seine Studien zu München, Leipzig und Berlin und wirkt seit 1847 als außerordentlicher, seit 1855 als ordentlicher Professor des nordischen Rechts zu München. Von seinen Werken sind hervorzuheben: "Die Bekehrung des norwegischen Stammes zum Christentum" (Münch. 1855-56, 2 Bde.); seine Ausgabe der "Gull-Thórissaga" (Leipz. 1858); "Isländische Volkssagen der Gegenwart" (das. 1860); "Island von seiner ersten Entdeckung bis zum Untergang des Freistaats" (Münch. 1874); "Zur politischen Geschichte Islands" (Leipz. 1880). Außerdem lieferte er zahlreiche Aufsätze für die Abhandlungen der königlich bayrischen Akademie, unter denen als besonders wertvoll zu nennen sind: "Über die Ausdrücke: altnordische, altnorwegische und isländische Sprache" (1867), "Quellenzeugnisse über das erste Landrecht und über die Ordnung der Bezirksverfassung des isländischen Freistaats" (1869), "Über die Wasserweihe des germanischen Heidentums" (1880), für Pfeiffers "Germania", Zachers Zeitschrift etc. 1876 hielt M. an der Universität Christiania auf besondere Einladung einen Kursus von Vorlesungen über altnorwegische Rechtsgeschichte, welche in dänischer Sprache unter dem Titel: "Udsigt over de nordgermaniske Retskilders Historie" (Christ. 1878) erschienen.

Mauretanĭen, im Altertum ursprünglich der nordwestlichste, etwa dem jetzigen Marokko entsprechende Teil Afrikas, benannt nach dem dort wohnenden Volk der Mauri oder Maurusii. Den Römern wurden dieselben erst im Jugurthinischen Krieg näher bekannt, wo ihr König Bocchus 106 v. Chr. seinen Schwiegersohn Jugurtha an Rom auslieferte, wofür er das an M. angrenzende Westnumidien oder das Gebiet der Massäsylier ostwärts bis zum Küstenfluß Nasavath (Wed Sahil), also den größten Teil des jetzigen Algerien, erhielt. Nach dem Tode des letzten Bocchus (32) gab Augustus M. an Juba II.; Claudius machte (42 n. Chr.) es zur römischen Provinz, deren Grenze ostwärts vorgerückt wurde bis zum Ampsaga (Wed el Kebir). Nach Unterdrückung eines