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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Milesische Geschichten - Militärbeamte.

Milēsische Geschichten (Fabulae milesiae), s. Aristeides 3). Vgl. Roman.

Milēto, Stadt in der ital. Provinz Catanzaro, Kreis Monteleone di Calabria, Sitz eines Bischofs, mit (1881) 2609 Einw. Die Stadt wurde 1783 durch ein Erdbeben völlig zerstört; auch die von Roger von Kalabrien gegründete Abtei Santa Trinità und die Kathedrale aus dem 11. Jahrh. gingen hierbei zu Grunde.

Miletopŏlis, Stadt, s. Borysthenes.

Milētos (Milēt), im Altertum berühmte Stadt an der karischen Küste in Kleinasien, am Latmischen Meerbusen südlich von der Mündung des Mäander, wurde, durch diese Lage begünstigt, als Kolonie der Ionier unter Neleus, welcher M. den Kariern entriß, bald eine blühende See- und Handelsstadt, deren Schiffe das ganze Mittelmeer durchsegelten, hauptsächlich aber nach dem Pontus Euxinus fuhren, an dessen Küste M. über 70 Kolonien anlegte. Ferner ist M. berühmt als die Vaterstadt der Philosophen Thales, Anaximandros und Anaximenes und des Logographen Hekatäos. Mit der Eroberung durch die Perser (494 v. Chr.) begann M.' Blüte zu sinken, und durch Alexander wurde sie vollends vernichtet. Jetzt ist durch die Alluvionen des Mäander das Ufer gänzlich verändert. Die Milesier dienten den Alten zur sprichwörtlichen Bezeichnung verkommener Glückskinder. Reste beim heutigen Palatia. Vgl. Rayet u. Thomas, M. et le golfe Latmique (Par. 1877 ff.).

Milford, Stadt in Pembrokeshire (Südwales), auf der Nordseite des schönen und sichern Fjords Milford Haven, der 27 km tief ins Land eindringt und den größten Schiffen zu jeder Zeit zugänglich ist, hat (1881) 3812 Einw. Die neuen Docks (New Milford Docks) liegen 8 km oberhalb M., den Pembroke Docks gegenüber; aber trotz ihrer Vorzüge hat sich von ihnen aus ein Verkehr mit Amerika nicht entwickelt. M. ist Sitz eines deutschen Konsuls.

Milha (portug., spr. milja), s. Meile und Legoa.

Miliāna, Stadt in Algerien, Provinz Algier, am Südabhang der ersten Atlaskette, in äußerst fruchtbarer, wohlkultivierter Umgebung, mit (1884) 6900 Einw., darunter 1710 Franzosen. Hafen ist das mehrere Meilen entfernte Scherschel.

Milĭar (lat.), von der Größe eines Hirsekorns (milium); Miliarabsceß, kleinster, punktförmiger Absceß; Miliartuberkulose, das Auftreten von hirsekorngroßen Tuberkeln.

Miliarĭa (lat.), s. Friesel.

Milićević (spr. -litschéwitsch), Milan, serb. Schriftsteller, geb. 7. Mai 1831 zu Ripanj im Belgrader Kreis, wurde, nachdem er 1850 die theologischen Studien absolviert hatte, Lehrer, trat 1852 in den Staatsdienst, wurde 1861 Sekretär im serbischen Kultusministerium und später Adlatus des Ministers für innere Angelegenheiten. M.' zahlreiche Schriften sind teils pädagogischen, teils ethnographischen Inhalts und durch musterhafte Reinheit der Sprache ausgezeichnet. Seine bedeutendsten Werke sind: "Das Fürstentum Serbien" (1876), eine ausführliche Topographie des Landes, und "Das Königreich Serbien" (1884). Auch die Schriften: "Die Klöster in Serbien", "Das Leben der serbischen Bauern" etc. sind wertvoll. Von 1868 bis 1876 gab M. die pädagogische Zeitschrift "Skola" heraus und veröffentlichte später Erzählungen, wie "Jurmus und Fatima" (Belgr. 1879), "Winterabende" (das. 1879) u. a.

Milicz, Johann, s. Militz.

Miliolītenkalk, s. Rhizopoden.

Milipullí, Stadt in Chile, s. Puerto Montt.

Milisgras, s. Milium.

Militär (franz. militaire, v. lat. Militia), Gesamtbezeichnung aller zum aktiven Dienststand des Heers gehörigen Personen, der Militärpersonen. Im Deutschen Reich gehören hierzu: a) die Offiziere, Militärärzte und Militärbeamten (s. d.) vom Tag der Anstellung bis zu dem der Entlassung, im Unteroffizier- und Mannschaftsstand die Kapitulanten (über drei Jahre Dienenden) vom Beginn bis zum Ablauf oder zur Aufhebung der Kapitulation; die Freiwilligen und Rekruten vom Eintritt in die Verpflegung des Truppenteils, Einjährig-Freiwillige vom Tag ihrer Einstellung bis zum Ablauf des Tags ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienst; b) die aus dem Beurlaubtenstand zum Dienst einberufenen, im Krieg auch freiwillig eingetretenen Offiziere, Ärzte, Militärbeamten und Mannschaften vom Tag, an dem sie einberufen sind, bis zu dem der Entlassung. - Militärstaaten, Staaten, die ein starkes stehendes Heer im Frieden unterhalten. Vgl. Daude, Die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Militärpersonen (2. Aufl., Berl. 1887).

Militärakademie, österreichische, zu Wiener-Neustadt, Anstalt zur Ausbildung von 400 Zöglingen zu Offizieren der Infanterie und Kavallerie, Kursus drei Jahre. Den gleichen Zweck hat die technische M. zu Wien für die Artillerie- und Geniewaffe.

Militäranwärter, s. Militärversorgung.

Militärärzte, s. Sanitätskorps.

Militärbeamte, alle im Heer und in der Marine für das Bedürfnis des Heers oder der Marine angestellten, nicht zum Soldatenstand gehörenden, aber unter dem Kriegsminister oder Chef der Admiralität stehenden Beamten, welche einen Militärrang haben. Nach der Verordnung vom 29. Juni 1880 sind obere M. die im Offiziersrang stehenden, wie die Militärjustizbeamten (Auditeure), die Intendanturbeamten, die Registratoren bei den höchsten Kommandobehörden, die Militärprediger, die Zahlmeister, die Marineingenieure, Werftsekretäre, Ingenieurgeographen, die Inspektoren, Kontrolleure, Assistenten, Betriebssekretäre, Vorsteher und Expedienten des Militäreisenbahnwesens, Stallmeister, Fortifikationssekretäre, die Beamten der Feldkriegskasse, die Feldmagazinbeamten, die Feldpost-, Feldtelegraphen- und Feldlazarettbeamten (zu denen auch die Feldapotheker gehören). Militärunterbeamte sind die im Rang vom Feldwebel abwärts stehenden: Militärküster, die Büchsenmacher, Waffenmeister und die bei den Truppen vertragsmäßig engagierten Handwerker, welche nicht gleich den Soldaten Sold beziehen, sowie im Felde die nicht oben genannten Angestellten der Truppen, Feldadministrationen, des Etappen-, Feldpost-, Telegraphen- und Eisenbahnwesens etc. Vgl. die Anlage zum Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 (Reichsgesetzblatt 1872, S. 204). Die höhern Beamten des Kriegsministeriums und der Intendanturen, die Kriegs-, Intendantur- und Bauräte, die Auditeure etc. ergänzen sich aus dem Zivilstand, aus Assessoren und Architekten, die das Staatsexamen bestanden haben. Auch werden Offiziere nach fachlicher Ausbildung und bestandener besonderer Prüfung unter Verabschiedung als Offizier zu Intendanturräten ernannt. Sämtliche übrigen Beamten, die Subalternbeamten, von den Geheimen expedierenden Sekretären des Kriegsministeriums an abwärts, ergänzen sich aus qualifizierten Militärpersonen, welche das Anrecht auf Anstellung im Zivildienst erworben haben. Alle obern Militärbeamten der Intendantur und des Kriegsministeriums müssen das Intendantursekretariats-^[folgende Seite]