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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Patroklos - Patta.

Patroklos, nach dem griech. Mythus Sohn des Menötios und der Sthenele, der Busenfreund des Achilleus, mit dem er zu Phthia bei Peleus erzogen ward, begleitete denselben nach Troja und hielt sich, wie dieser, lange Zeit vom Kampfe fern. Erst als die Griechen bedrängt wurden, eilte er wieder mit des Achilleus Waffen zur Schlacht, trieb die Trojaner zurück; löschte den Brand der Schiffe, erschlug unter andern den Sarpedon und Sthenelos, kämpfte mit Hektor um des erstern Leichnam und stürmte dreimal gegen Trojas Mauern an; beim vierten Angriff betäubte ihn Apollon durch einen Schlag, und P. fiel von Hektors Hand. Seine Rüstung wurde nach langem Kampf eine Beute des Hektor, sein Leichnam dagegen von den Griechen gerettet. In der Nacht nach seinem Tod erschien P. dem Achilleus, bat ihn um baldiges Begräbnis und um die Gunst, ihre beiderseitige Asche in Einer Urne ruhen zu lassen. Achilleus ehrte sein Andenken durch feierliche Leichenspiele. Auch in der Unterwelt oder in den elysischen Gefilden sind beide Freunde zusammen.

Patrologie (griech.), s. v. w. Patristik (s. d.).

Patrōn (lat. Patronus), bei den Römern der Schutzherr der unter seiner Schutzgewalt stehenden Klienten (s. Klientel). Ebenso standen derjenige, welcher einen Sklaven freiließ, und dessen Kinder zu dem Freigelassenen in einem Patronatsverhältnis. Patronus causae hieß ferner bei den Römern derjenige, welcher einen Angeschuldigten vor Gericht verteidigte, wofür dann später der Ausdruck Advocatus üblich wurde. Daher wird die Bezeichnung P. überhaupt für einen Beschützer, im Mittelalter z. B. für den Lehnsherrn, ganz besonders aber für den Schutzheiligen (Schutzpatron) eines Ortes oder einer Gemeinde oder einer einzelnen Person gebraucht. Heutzutage versteht man unter P. vorzugsweise den Schutzherrn einer Kirche, indem die demselben zustehenden Gerechtsame als Patronatsrecht (Patronat, Kirchenpatronat, jus patronatus) bezeichnet werden. Das Patronatsrecht ist in der Regel ein dingliches Recht, namentlich Zubehör eines Ritterguts (jus patronatus reale); doch gilt auch das persönliche Patronatsrecht (jus patronatus personale) für vererblich. Der P. muß im Besitz voller Rechtsfähigkeit, im Besitz der vollen bürgerlichen und kirchlichen Ehrenrechte und dem Gesetz nach Mitglied der katholischen Kirche sein; doch werden in der Praxis auch Protestanten zum Patronat über katholische Kirchen und umgekehrt zugelassen. Unter den Rechten des Patrons steht das Jus praesentandi (Präsentationsrecht), d. h. das Recht, dem verleihungsberechtigten Kirchenobern, also in der Regel dem Bischof, eine nach dem Gesetz befähigte Person für die erledigte Stelle in Vorschlag zu bringen, obenan. Außerdem steht dem P., abgesehen von besondern in der Stiftungsurkunde etwa vorbehaltenen Rechten, noch die Befugnis zu, bei der Verwaltung des Pfarr- und Kirchenvermögens mitzuwirken, dann eine Reihe von Ehrenrechten, namentlich der Anspruch auf einen besonders ausgezeichneten Sitz in der Kirche, endlich auch im Fall der Verarmung ein Alimentationsanspruch. Das Patronatsrecht ist aus der katholischen in die protestantische Kirche mit herübergenommen worden, woselbst es aber fast ausschließlich als dingliches Patronat vorkommt. Die Beseitigung desselben ist vielfach angeregt worden. Vgl. außer den Lehrbüchern des Kirchenrechts Schilling, Der kirchliche Patronat (Leipz. 1854); Hinschius, Das landesherrliche Patronatsrecht (Berl. 1856); Frantz, Die Patronatsbefugnisse in Bezug auf den Gemeindekirchenrat (Marb. 1883); Leist, Das römische Patronatsrecht (Erlang. 1879, 2 Bde.).

Patronāt (lat.), die Würde, das Amt und Recht eines Schutzherrn (s. Patron).

Patronātsrecht (Jus patronatus), s. Patron.

Patrōne (mittellat., "Vorbild, Musterform, Modell"), Schraubengewinde, welches auf den hintern Teil einer Drehbank gesteckt wird, um mit Hilfe desselben ein Gewinde von gleicher Feinheit auf der Drehbank zu schneiden; in der Weberei eine von Papier gemachte Zeichnung eines Musters; ein ausgeschnittenes Blatt Kartenpapier oder Blech (Schablone) zum farbigen Durchzeichnen, zum Auftragen der Figuren auf Tapeten etc., in der Guillochiermaschine eine am Rande dem Muster der Guillochierung entsprechend ausgezackte Scheibe (s. Guillochieren); sodann eine etwas schützend umfassende Hülle oder Hülse von steifem Papier etc. (z. B. bei Blumenbouketts); im Bergbau die mit Schießpulver gefüllte Papier- oder Blechröhre, welche behufs der Gesteinssprengung besonders in nasse oder nach aufwärts gebohrte (schwebende) Bohrlöcher gesteckt und deren Inhalt mittels eines Schwedels oder einer Zündschnur zur Explosion gebracht wird; beim Metallguß die eiserne Gußform (Koquille); bei Feuerwaffen die Papier- oder Metallhülse für die Ladung und die so zubereitete Ladung selbst (s. Munition und Handfeuerwaffen).

Patronymĭka (griech.), Substantiva, welche, von Eigennamen abgeleitet, jemand unmittelbar als Nachkommen (Sohn oder Tochter) dessen bezeichnen, dem jener Name angehört; daher patronymisch, nach dem Vater benannt. Die P. sind besonders aus dem Griechischen bekannt und erst von da aus teilweise in die modernen Sprachen übergegangen, z. B. "Pelopide", d. h. der Sohn oder Nachkomme des Pelops, "Niobide", der Sohn der Niobe; doch gab es auch in den alten germanischen Sprachen P., welche gewöhnlich mit der Silbe ing oder ung gebildet werden, z. B. "Karolingen" (Karolinger), die Nachkommen des Karl, "Nibelungen", die Söhne des Nibel (Nebel). Andre patronymische Bildungen sind die Namen auf son und sen (Anderson, Paulsen), im Slawischen die auf witsch (Nikolajewitsch, d. h. Sohn des Nikolaus) und owna (Paulowna, d. h. Tochter des Paul) u. a. Auch im Sanskrit und in andern alten Sprachen kommen P. vor. Bezieht sich die Wortbildung auf den Namen der Mutter, so werden dieselben speziell Metronymika (s. d.) genannt.

Patropaschīten, s. v. w. Monarchianer.

Patrouille (franz., spr. -trulljen), kleinere Abteilung von Soldaten, welche von größern Truppenkörpern zum Aufsuchen und Beobachten des Feindes entsandt wird.

Patrouilleführer, s. Führer.

Patschkau (Petzschkau), Stadt im preuß. Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Neiße, an der Neiße und der Linie Kosel-Kamenz der Preußischen Staatsbahn, hat eine evangelische und 3 kath. Kirchen, ein Gymnasium, ein Waisenhaus, ein Amtsgericht, eine große Zündwarenfabrik und (1885) 5861 meist kath. Einwohner.

Patschŭli, s. Pogostemon.

Patt (v. ital. patto, lat. pactum, "Vertrag"), im Schachspiel Bezeichnung der Stellung, in welcher ein Spieler gar nichts oder nur den König ziehen kann, denselben aber bei jedem Zug in Schach setzen würde.

Patta (Pata), Insel an der ostafrikas Küste, unter 2° 5' südl. Br. und 41° 5' östl. L. v. Gr., nördlich von Witu, in der Mandabucht, ist 52 km lang