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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Postage; Postalisch; Postamént; Postanstalten; Postanweisungen

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Postage - Postanweisungen.

Der Wirkungskreis der P. erstreckt sich zur Zeit auf die Beförderung folgender Gegenstände: 1) geschlossene Briefe bis zum Meistgewicht von 250 g, 2) Postkarten (s. d.), 3) Zeitungen und andre Drucksachen. Die Versendung der Drucksachen erfolgt gegen ermäßigtes Porto entweder unter Streif- oder Kreuzband oder als außergewöhnliche Beilage zu den durch die P. vertriebenen Zeitungen. In Deutschland, Österreich, der Schweiz, Dänemark, Schweden und andern Ländern besorgt die P. neben der Beförderung auch den geschäftlichen Vertrieb der Zeitungen (Entgegennahme der Abonnements, Geschäftsverkehr mit den Verlegern etc.) und berechnet hierfür eine Gebühr nach Prozenten des vom Verleger festgesetzten Nettopreises. In England, Frankreich, Italien, Amerika etc. besorgt dagegen die P. nur die Beförderung, indem der Verleger die Zeitungen unter Kreuzband direkt an die Bezieher zu versenden hat. Das deutsche Verfahren hat für das Publikum den Vorteil größerer Bequemlichkeit und Billigkeit. 4) Warenproben, d. h. Gegenstände ohne eigentlichen Kaufwert bis zum Gewicht von 250 g, welche im Interesse des Handels gegen ermäßigtes Porto befördert werden, 5) Paketsendungen mit oder ohne angegebenen Wert (s. Postpaketverkehr), 6) Geldbriefe (s. Postgeldsendungen). Ferner die Vermittelung eines bankmäßigen Zahlungsverkehrs, nämlich 7) Postanweisungen (s. d.), als deren Untergattung auch Postnoten (s. d.), Postkreditbriefe (s. d.) anzusehen sind, 8) Postnachnahmen (s. d.), 9) Postaufträge (s. Postauftrag), 10) Personenbeförderung durch Personenposten, welche indes nur in Deutschland, Österreich, Rußland, der Schweiz, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Rumänien, Bulgarien, Schweden u. einigen außereuropäischen Kolonialgebieten bestehen und mit dem Ausbau der Eisenbahn in stetiger Abnahme begriffen sind. Hierzu treten 11) in vielen Ländern die Postsparkassen (s. d.), ferner die Beteiligung der P. an den Geschäften staatlicher Renten- und Lebensversicherungen und zu gunsten einzelner Verwaltungs- und Industriezweige (Vertrieb von Wertzeichen zu Steuererhebungszwecken, Vertrieb von Patentschriften u. dgl.) sowie die Leistungen im Dienste des Kriegs (s. Feldpost).

Beförderungsmittel. Auf den Eisenbahnen wird der Postdienst durch fahrende Postämter (Bahnposten) wahrgenommen. Auf den Landstraßen erfolgt die Beförderung durch Staatsfahrposten, mit denen oft Personenbeförderung verbunden ist (Personenposten, Privatpersonenfuhrwerke mit Postsachenbeförderung, Güterposten, Stafettenposten, fahrende Landbriefträgerposten etc.). Auf den Nebenrouten wird die Beförderung durch Fußboten (Botenposten) wahrgenommen. In den Hauptstädten dient für den Schnellverkehr die pneumatische Beförderung (s. Rohrpost). Die Seebeförderung liegt den Postdampfschiffen ob.

[Litteratur.] Herz, Die Postreform im deutsch-österreichischen Postverein (Wien 1851); Flegler, Zur Geschichte der Posten (Nürnb. 1858; Hüttner, Das Postwesen unsrer Zeit (Leipz. 1854-60, 5 Bde.); Stephan, Geschichte der preußischen Posten (Berl. 1859); Derselbe, Das Verkehrsleben im Mittelalter (Raumers "Historisches Taschenbuch für 1869"); Hartmann, Entwickelungsgeschichte der Posten (Münch. 1868); A. v. Rothschild, Histoire de la poste aux lettres (4. Aufl., Par. 1879, 2 Bde.); Dambach, Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs (4. Aufl., Berl. 1881); Fischer, Die deutsche Post- u. Telegraphengesetzgebung (2. Aufl., das. 1876); Derselbe, P. und Telegraphie im Weltverkehr (das. 1879); Meili, Die Haftpflicht der Postanstalten (Leipz. 1877); L. Renault, "La poste et le télégraphe" (Par. 1877); Tybusch, Die internationale Postreform (in "Unsre Zeit" 1875); Hoffmann, Ein Stück nationaler Arbeit im deutschen Verkehrswesen (in "Deutsche Rundschau" 1882); Geistbeck, Der Weltverkehr (Freiburg 1887); Hudemann, Geschichte des römischen Postwesens (2. Aufl., Berl. 1879); Veredarius, Das Buch von der Weltpost (das. 1885). Aus der umfangreichen ältern Litteratur, welche meist durch den Streit über die staatsrechtliche Natur des Postregals hervorgerufen war, sind zu erwähnen: Beust, Über das deutsche Postregal (Jena 1748); Mathias, Über Posten und Postregal (Berl. 1832); Stängel, Das deutsche Postwesen in geschichtlicher und rechtlicher Beziehung (Stuttg. 1844). Einen großen Reichtum an Beiträgen über die Entwickelung des Postwesens enthält das seit 1871 erscheinende amtliche "Archiv für P. und Telegraphie".

Postage (engl., spr. -stedsch), Porto; P.-stamp, Briefmarke.

Postalisch (neulat.), die Post oder Postverwaltung betreffend, darauf bezüglich.

Postamént (ital.), Untersatz einer Säule oder Statue, welcher aus Sockel, Schaft oder Würfel und Kranzgesims besteht und nach Größe, Verhältnis und Stil mit dem aufzunehmenden Gegenstand in Übereinstimmung zu bringen ist, wovon, besonders bei öffentlichen Denkmälern, die Gesamtwirkung wesentlich abhängt. Als Fußgestelle von Säulen kommen die Postamente vorzugsweise in der römischen und in der Baukunst der Renaissance vor.

Postanstalten, die für die Wahrnehmung des örtlichen Postdienstes (Annahme, Ausgabe und Bestellung von Postsendungen etc.) bestehenden Behörden. In Deutschland werden die P. nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges, bez. der Bedeutung der Orte in vier Klassen eingeteilt: Postämter 1., 2., 3. Klasse und Postagenturen. Die Vorsteher der Postämter 1. Klasse heißen Postdirektoren, der Postämter 2. Klasse Postmeister und der Postämter 3. Klasse Postverwalter. Die Postagenturen sind in Bezug auf den Betriebsverband und die Rechnungslegung einem Postamt zugewiesen und werden durch geeignete Personen aus der Klasse der Ortseinwohner (Postagenten) verwaltet. Außerdem sind in bedeutenden Landorten ohne Postagentur Posthilfsstellen eingerichtet, welche den Verkauf von Freimarken, die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen Briefen und Paketen sowie die Ausgabe von Zeitungen besorgen und im übrigen als Hilfsanlagen für den Landbestelldienst dienen. Die P. eines Bezirks stehen unter der betreffenden Bezirksoberpostdirektion.

Postanweisungen (engl. Money orders, franz. Mandats de poste, ital. Vaglie postali, holl. Postwissels, schwed. Postanwisning), von der Post ausgestellte Anweisungen, auf Grund deren Geldbeträge bei der Absendungspostanstalt eingezahlt und von der Bestimmungspostanstalt an den Adressaten ausgezahlt werden. Die Anfänge des Postanweisungsverfahrens sind in einer 1848 in Preußen getroffenen Einrichtung zu suchen, wonach auf Briefe oder Briefadressen bei der Post bare Einzahlungen bis zu 25 Thlr. geleistet werden konnten. Erst die erhebliche Ermäßigung der Portosätze und die Vereinfachung der Behandlung der P. haben das Verfahren zu seiner jetzigen Ausdehnung gebracht, in welcher es in allen Kulturstaaten Anwendung findet. 1887 betrug der Gesamtumsatz an P. in Deutschland jährlich über