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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Post hoc, ergo propter hoc; Post hominum memoriam; Posthum; Posticum; Postieren; Postille; Postillion; Postkarte; Postkartenbriefe; Postkongreß

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Post hoc, ergo propter hoc - Postkongreß.

bei Papiergeld nicht 10,000 Mk. und bei barem Geld nicht 1000 Mk. übersteigt, in Paketen von starkem, mehrfach umgeschlagenem und gut verschnürtem und versiegeltem Papier zur Post gegeben werden. Bei schwererem Gewicht und bei größern Summen muß die äußere Verpackung in haltbarem Leinen, Wachsleinwand oder Leder oder in sichern Kisten, bez. Fässern bestehen. Der Wert der Sendungen muß bei Briefen in der Aufschrift, bei Paketen etc. sowohl in der Aufschrift des Pakets als auch der mitzugebenden Begleitadresse ersichtlich gemacht werden. An Gebühren ist innerhalb des Deutschen Reichs zu entrichten a) Porto: für Geldbriefe ohne Unterschied des Gewichts auf Entfernungen bis 75 km 20 Pf., auf alle weitern Entfernungen 40 Pf., für Pakete das Porto wie für gewöhnliche Pakete (s. Postpaketverkehr); b) Versicherungsgebühr 5 Pf. für je 300 Mk. oder einen Teil von 300 Mk., mindestens jedoch 10 Pf. Nach dem Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs wird für Briefe und Pakete mit Wertangabe im Fall des Verlustes oder Beschädigung bis auf Höhe des angegebenen Wertes Ersatz geleistet. Bei Aufgabe von P. erteilt die Post einen Posteinlieferungsschein, welcher die rechtliche Unterlage für den Ersatzanspruch an die Postverwaltung bildet. Ersatzansprüche sind spätestens sechs Monate nach Einlieferung des Gegenstandes an die Oberpostdirektion des betreffenden Bezirks zu richten.

Post hoc, ergo propter hoc (lat.), "nach diesem, also wegen dieses", Bezeichnung eines fehlerhaften Schlusses, wenn man aus der bloßen Aufeinanderfolge (post hoc) zweier Erscheinungen einen ursachlichen Zusammenhang folgert (propter hoc).

Post hominum memoriam (lat.), seit Menschengedenken.

Posthum (lat.), s. Postumus.

Posticum (lat.), Hinterhaus; auch hinten befindlicher Teil eines Gebäudes, insbesondere der bei griechischen Tempeln hinter der Cella oder dem Opisthodomos (s. d.) angebrachte bedeckte Säulengang.

Postieren (franz.), hinstellen, einen Platz anweisen.

Postille (lat.), Predigtbuch, welches zur häuslichen Erbauung und unter Umständen zum Vorlesen in der Kirche bestimmt ist. Ursprünglich waren Postillen Erklärungen der Texte der Bibel, welche nach den Textesworten folgten, daher der Name: post illa, nämlich verba textus. Am berühmtesten aber wurde die doppelte (Haus- und Kirchen-) P. von Luther.

Postillion (franz.), Führer der Postfuhrwerke, früher Postknecht oder Postreuter genannt. Die Postillione sind keine unmittelbaren Beamten der Postverwaltung, sondern der Regel nach Privatdiener der Posthalter. Im Dienst sind sie jedoch als Beamte anzusehen und tragen Uniform. Von der Eigenschaft des Postillions als Botschaftsüberbringers ist die Bezeichnung postillon d'amour (spr. postijong damuhr), s. v. w. Liebesbote, abgeleitet. Die vertrauliche Bezeichnung "Schwager" für P. ist aus dem französischen Wort chevalier (Schwaljer) verstümmelt.

Postkarte (früher Korrespondenzkarte, franz. Carte postale, engl. Post card, holländ. Briefkaart, schwed. Brevkort, ital. Cartolina postale, span. Tarjeta postal, portug. Bilhete postal, russ. Otkrytoe pismo), von der Postverwaltung zur Beschleunigung und Erleichterung des brieflichen Verkehrs hergestellte offene Karte, welche auf der Vorderseite den zur Frankierung erforderlichen Wertstempel sowie Vordruck für die Adresse enthält und auf der Rückseite zu schriftlichen Mitteilungen dient. Die Idee der P. wurde zum erstenmal auf der fünften deutschen Postkonferenz zu Karlsruhe 1865 von dem damaligen Geheimen Postrat Stephan, jetzigen Leiter des Reichspostwesens, vor der Öffentlichkeit in einer Denkschrift entwickelt, in welcher die Einführung von Postkarten in Anregung gebracht und das System derselben in seiner jetzigen Ausführung erläutert wurde. Der Vorschlag drang bei der Versammlung damals nicht durch, war aber bei dem auf der Konferenz anwesenden österreichischen Abgeordneten, nachmaligen Generalpost- und Telegraphendirektor v. Kolbensteiner auf fruchtbaren Boden gefallen. Ein Artikel, den später Professor Hermann zu Wien in der Nummer der "Neuen Freien Presse" vom 26. Jan. 1869 veröffentlichte, gab den Ausschlag und veranlaßte die österreichische Postverwaltung, vom 1. Okt. 1869 ab Korrespondenzkarten einzuführen, die den in der Karlsruher Denkschrift aufgestellten Gesichtspunkten entsprachen. In Deutschland erfolgte die Einführung im Juni 1870. Während des deutsch-französischen Kriegs erwarb sich die P. eine große Beliebtheit; es wurden allein im ersten Kriegsjahr schon 10 Mill. Feldpostkarten zwischen der Armee und der Heimat ausgetauscht. Nach 1870 wurde die P. in Luxemburg, in der Schweiz und England eingeführt; es folgten: 1871 Belgien, Niederlande und Dänemark; 1872 Schweden, Norwegen, Rußland; 1873 die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Serbien, Rumänien, Spanien; 1874 Italien. Durch den Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878 fand die P. endlich über alle Kulturstaaten der Erde Ausbreitung. Im Bereich des Weltpostvereins hat sich der Umsatz an Postkarten 1886 bereits auf 1¼ Milliarde beziffert (s. die Statistik des Weltpostverkehrs, S. 277). Vgl. Herrmann, Miniaturbilder (Halle 1876).

Postkartenbriefe, eine Form des postmäßigen Briefverkehrs, welche der brieflichen Mitteilung die Kürze der Postkarte verleihen soll, ohne das Briefgeheimnis wie bei der Postkarte aufzugeben. Die P. bestehen aus einer Doppelkarte, sind an den drei Seiten, an denen die beiden Kartenteile nicht fest zusammenhängen, gummiert und werden hier durch Verkleben geschlossen. Zur Erleichterung des Öffnens sind die Ränder an den Anfangsstellen der Gummierung perforiert, so daß sie sich leicht abreißen lassen. Die P. haben namentlich in Belgien und Österreich-Ungarn Eingang gefunden. Für dieselben wird das gewöhnliche Briefporto erhoben, doch sind die gestempelten Formulare gegen Entrichtung des Wertstempels bei den Postanstalten käuflich. In Deutschland hat die Postverwaltung die Herstellung der P. der Privatindustrie überlassen.

Postkongreß, eine internationale Vereinigung von Vertretern der Postverwaltungen zum Zweck der Beratung über die Fortentwickelung der internationalen Posteinrichtungen. Nachdem ein von den Vereinigten Staaten von Amerika angeregter P. in Paris nicht über einen allgemeinen Meinungsaustausch hinausgekommen war, fand der erste bedeutendere P. 1874 auf Anregung des Staatssekretärs v. Stephan in Bern statt. Auf demselben waren 22 Staaten vertreten, welche durch Vertrag vom 9. Okt. 1874 den Allgemeinen Postverein gründeten. 1878 tagte ein zweiter Kongreß in Paris. Derselbe erweiterte den Allgemeinen Postverein zum Weltpostverein (s. d.) und führte das einheitliche Weltporto von 25 Centimes = 20 Pf. ein. Der dritte Weltpostkongreß fand 1885 in Lissabon statt, setzte sich aus Vertretern von 48 Staaten zusammen und schuf Erleichterungen für den Austausch der Briefe mit angegebenem Wert, für die internationale Paketpost (5 kg-Pakete) und für den internationalen Postauftragsdienst. Nach den