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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Raba; Rabaissieren; Rabastens; Rabat; Rabato; Rabatt; Rabatte; Rabattsparanstalt; Rabatt- und Diskontrechnung

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Raba - Rabatt- und Diskontrechnung.

Raba, Fluß in Galizien, entspringt in den Bieskiden, fließt bis Myslenice in engem, nördlich gerichtetem Thal, von da gegen NO. und mündet nach 96 km langem Lauf bei Uscie Solne in die Weichsel.

Rabaissieren (franz., spr. -bäss-), niedriger stellen; im Preis herabsetzen; wohlfeiler werden; Rabaissement (spr. -bäss'māng), Preiserniedrigung.

Rabastens (spr. -stängs), Stadt im franz. Departement Tarn, Arrondissement Gaillac, am Tarn und an der Bahnlinie Périgueux-Toulouse, hat ein Schloß, eine alte Kirche mit schönen Fresken, Fabrikation von Hanfleinwand, Hüten, Kupferwaren etc., Wein- und Getreidehandel und (1881) 3100 Einw.

Rabat (Rbat), Stadt an der Westküste von Marokko, links an der Mündung des Bu-Regrag in den Atlantischen Ozean, bildet mit dem gegenüberliegenden Salé (Sla) eine Doppelstadt, welche nach Lenz 35,000 Einw. zählt, davon ein Drittel in Salé. Während das letztere Christen und Juden völlig verschlossen ist, besteht in R. eine israelitische Kolonie, hier leben auch die wenigen europäischen Geschäftsleute. Beide Städte sind von Mauern (R. sogar von zwei) umschlossen gegen die räuberischen Angriffe der Berber, welche auch die Leitung zerstörten, die R. früher mit Wasser versorgte, während dasselbe jetzt von Arabern in Schläuchen zugetragen wird. Die stark befestigte und mit 160 Geschützen besetzte Kasbah verteidigt die Stadt sowohl gegen Angriffe von der See als vom Land her. Die Frauen weben dauerhafte Teppiche und flechten Matten aus Binsen; auch werden viele Schuhe angefertigt und ausgeführt. Die Reede ist ohne Schutz und die Flußmündung durch eine Barre geschlossen, der Schiffsverkehr daher unbedeutend (man führt Getreide, Öl, Häute, Flachs aus). Der Handel richtet sich meist nach England, ist aber seit der Verlegung der ehemals in R. bestehenden Konsulate nach Tanger sehr zurückgegangen. Salé hat seinen Namen von dem phönikischen Sala ("Felsen"), das aber am linken Ufer lag und das später durch eine römische Kolonie eingenommen wurde. R., welches auch S'lah Dschedid ("Neu-Salé") heißt, ward im 13. Jahrh. durch Jakub el Mansur erbaut und R. el Fath ("das siegreiche Feldlager") genannt. R. ist Sitz eines deutschen Konsuls.

Rabato, Hauptort der Insel Gozo (s. d.).

Rabatt (Diskonto, Skonto, Interusurium), der Abzug, welcher dem Schuldner an der Schuld zu gewähren ist, wenn er die erst später fällige Schuld alsbald bezahlt (s. Interusurium); dann überhaupt der im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich in Prozenten bemessene, besonders vereinbarte oder usancemäßig bestimmte Abzug von einer zu zahlenden Summe (s. Rabatt- u. Diskontrechnung). Dieser Abzug wird oft bei Abnahme größerer Mengen von Waren oder Leistungen (z. B. Frachtrabatte), insbesondere mit Rücksicht hierauf als Begünstigung vom Großhändler dem Wiederverkäufer (durch Draufgabe von Waren oder Abzug am Preis), gewährt; dann kann er die Vergütung für Barzahlung und damit ein Reizmittel für dieselbe bilden; endlich kommt er auch als Nachlaß wegen zu geringer Qualität, zu später Lieferung etc. vor. Vgl. Diskont.

Rabatte (franz.), der "umgeschlagene" Saum mancher Kleidungsstücke, besonders der andersfarbige Aufschlug an Uniformen; auch schmales Randbeet, welches größere Teile eines Gartens umzieht (vgl. Blumenbeete).

Rabattsparanstalt, eine nach dem Muster der Londoner General Expenditure Assurance Company mit dem Sitz in Berlin 1881 ins Leben gerufene, bald aber wieder eingegangene Anstalt, welche es sich zur Aufgabe stellte, die bei Einkäufen gewährten Rabattsummen anzusammeln und verzinslich anzulegen. Der Umstand, daß der Rabatt mit Zins und Zinseszins nach einer gewissen Reihe von Jahren den Betrag der ursprünglichen Ausgabe erreicht, somit je nach Verlauf einer solchen Reihe die gesamte frühere Jahresausgabe wieder ersetzt würde, gab zur Wahl des Wortes "Ausgabenversicherung" Veranlassung. Eine solche Versicherung kann wohl durch die R. ermöglicht werden, doch ist sie kein notwendiger Bestandteil derselben. Der eigentliche Zweck der R. ist Förderung der Barzahlung und Beseitigung ungesunder, zu unwirtschaftlichen Einkäufen reizender und zu Opfern für Geschäftsmann und soliden Käufer führender Borgwirtschaft. Sie ermöglicht zunächst die Gewährung von Rabatten in Fällen, in welchen wegen Kleinheit der Summe eine Auszahlung unmöglich wäre oder kaum als Wohlthat empfunden würde. Indem sie aber diese kleinen Beträge sammelt und zinstragend anlegt, verbindet sie die Sparkasse mit der Rabattierung und steigert damit den Reiz zur Barzahlung. Einrichtungen der genannten Art bestehen auch heute noch in kleinerm Umfang, indem einzelne Geschäftsleute bei Verkäufen dem Käufer auf Wunsch leicht ansammelbare Sparmarken geben und Rabattsparvereine die Barzahlung zu fördern suchen.

Rabatt- und Diskontrechnung. Wird von einem erst später zahlbaren Kapital bei früherer Zahlung ein in Prozenten ausgedrückter Nachlaß gewährt, den man Rabatt oder Diskont nennt, so erscheint die frühere Zahlung (das rabattierte Kapital) als reines Kapital (s. Zinsrechnung), der Rabatt als Zins und die später fällige Summe (das zu rabattierende Kapital) als um die Zinsen vermehrtes Kapital. Sind z. B. 3000 Mark in vier Jahren zahlbar, und will man statt dessen jetzt Zahlung leisten unter Abzug von 5 Proz. Rabatt, so beträgt der letztere auf vier Jahre 4.5 = 20 Proz., 100 Mk. bar sind in vier Jahren 120 Mk., von 120 Mk. sind also umgekehrt 20 Mk. Rabatt zu gewähren; man findet also den Rabatt aus der Proportion 120:20 = 3000:x, mithin x = 500 Mk., und die Barzahlung ist 3000-500 = 2500 Mk. Die Prozente sind hier auf Hundert gerechnet (s. Prozent). Bei eigentlich kaufmännischen Geschäften, wo es sich nur um kurze Fristen handelt, rechnet man aber den Abzug für frühere Zahlung immer vom Hundert; man nennt ihn hier Diskont, während man unter Rabatt andre prozentische Abzüge versteht. Z. B.: Wieviel ist 2. Febr. für einen Wechsel von 1950 Mk., fällig 10. Mai, nach Abzug von 6 Proz. Diskont, zu zahlen? Vom 2. Febr. bis 10. Mai sind (1 Monat = 30 Tage) 98 Tage, 6 Proz. jährlich betragen auf diese Zeit 6·98/360 = 49/30 Proz., und man findet den Diskont aus der Proportion 100:49/30 = 1950:x, folglich x = 31,85 Mk., und die Barzahlung = 1918,15 Mk. Wie groß war ein 12. Sept. fälliger Wechsel, der unter Abzug von 4½ Proz. Diskont 2. Aug. mit 1512,40 Mk. bezahlt wurde? Vom 2. Aug. bis 12. Sept. sind 40 Tage, 4½ Proz. jährlich machen in dieser Zeit 4½·40/360 = ½ Proz. aus, 100 Mk. nach 40 Tagen sind also 99½ Mk. bar, der Diskont (½ Proz. im Hundert) ergibt sich aus der Proportion 99½:½ = 1512,40:x, d. h. x = 7,60 Mk., und der Wechsel lautet auf 1512,40+7,60 = 1520 Mk. Wird bei längern Fristen das zu diskontierende Kapital C als ein um