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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Sachen; Sachenrecht; Sacher-Masoch, Leopold von; Sachet; Sachkonto; Sachs, 1) Hans

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Sachen - Sachs.

in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder an Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, begangen wird (Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk.). In solchen Fällen bedarf es keines besondern Strafantrags. Handelt es sich dabei um die gänzliche oder teilweise Zerstörung eines fremden Gebäudes oder Schiffs, einer gebauten Straße, einer Eisenbahn oder eines andern fremden Bauwerks, so muß stets auf Gefängnis und zwar nicht unter einem Monat erkannt werden. Sachbeschädigungen endlich, welche mit einer gemeinsamen Gefahr für fremdes Eigentum und fremdes Menschenleben verbunden sind, werden als selbständige gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen behandelt; so namentlich die Brandstiftung, die Beschädigung von Eisenbahnanlagen, die mit einer Gefahr für den Transport verbunden sind, u. dgl. Das österreichische Strafgesetzbuch (§ 85 ff., 318, 468) berücksichtigt außerdem noch die Höhe des zugefügten Schadens, indem es Sachbeschädigungen, bei welchen der Schade 25 Gulden nicht übersteigt, nur als Übertretungen bestraft.

Sachen, im juristischen Sinn die unpersönlichen, materiellen Dinge der Außenwelt im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt (s. Res). Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche S. (Immobilien, Grundstücke), teilbare und unteilbare S., vertretbare (Fungibilien), d. h. bewegliche S., welche im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen, und unvertretbare S., verbrauchbare (Konsumtibilien) und unverbrauchbare S., indem unter erstern solche Mobilien verstanden werden, welche durch Verbrauch oder Veräußerung genutzt zu werden pflegen. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensachen (Früchte, Nutzungen, Zubehör).

Sachenrecht, s. v. w. dingliches Recht; auch Bezeichnung desjenigen Teils des Privatrechts (s. d.), welcher von den dinglichen Rechten handelt.

Sacher-Masoch, Leopold von, Schriftsteller, geb. 27. Jan. 1835 zu Lemberg als Sohn des damaligen Polizeidirektors Sacher daselbst, der später nach Prag, zuletzt nach Graz versetzt wurde, studierte auf den Universitäten dieser Städte Jurisprudenz, habilitierte sich bereits 1855 zu Graz als Dozent für Geschichte u. veröffentlichte das Werk "Der Aufstand in Gent unter Kaiser Karl V." (Schaffh. 1857), dem bald darauf (anonym) der historische Roman "Eine galizische Geschichte. 1846" (Schaffh. 1858; 2. Aufl. u. d. T.: "Graf Donski", das. 1864) folgte. Der Erfolg desselben bestimmte ihn, sein Lehramt aufzugeben und sich ganz der litterarischen Thätigkeit zu widmen. Er lebte seitdem als Schriftsteller in verschiedenen Städten Österreichs und siedelte 1882 nach Leipzig über, wo er bis 1885 die internationale Revue "Auf der Höhe" herausgab. S. hat in rascher Folge eine Menge von Romanen, Novellen und Schilderungen veröffentlicht, welche ein bedeutendes Talent der Darstellung bekunden, dabei aber einen Realismus entwickeln, der in hohem Grad bedenklich ist. Am meisten Aufsehen und Anstoß erregten: "Das Vermächtnis des Kain" (1. Tl.: "Die Liebe", Stuttg. 1870, 2 Bde.; 2, Tl.: "Das Eigentum", Bern 1877, 2 Bde.); "Falscher Hermelin", Geschichten aus der Bühnenwelt (Leipz. 1873); "Russische Hofgeschichten" (das. 1873-74, 4 Bde.); "Die Messalinen Wiens" (das. 1874); "Liebesgeschichten aus verschiedenen Jahrhunderten" (das. 1874). Von seinen sonstigen Schriften nennen wir: "Der Emissär" (Prag 1863); "Kaunitz", Roman (das. 1865, 2 Bde.); "Die geschiedene Frau", Novelle (das. 1870); "Der neue Hiob" (Stuttg. 1878, 2 Bde.); "Die Ideale unsrer Zeit" (Bern 1876, 4 Bde.); "Galizische Geschichten" (Leipz. 1876-1881, 2 Tle.); "Judengeschichten" (das. 1878, neue Folge 1881); "Der Ilau" (das. 1882); "Das Testament" (das. 1882); "Die Seelenfängerin" (Jena 1886, 2 Bde.) u. a. - Verheiratet ist S. seit 1873 mit Aurora v. Rümelin (geb. 1846 in Graz), welche unter dem Namen Wanda von Dunajew den "Roman einer tugendhaften Frau" (Prag 1873), "Echter Hermelin" (Bern 1879), "Die Damen in Pelz", Roman (Leipz. 1881), u. a. veröffentlicht hat. Sie lebt in Paris.

Sachet (franz., spr. ssascheh, "Säckchen"), Riechkissen.

Sachkonto, s. Buchhaltung, S. 565.

Sachs, 1) Hans, der hervorragendste und fruchtbarste weltliche deutsche Dichter des 16. Jahrh., geb. 5. Nov. 1494 zu Nürnberg als Sohn eines Schneiders, Jörg S., besuchte eine der Lateinschulen seiner Vaterstadt, war aber von Haus aus nicht zu den Studien bestimmt und behielt aus seinem Schulleben nur ein dauerndes Interesse an den Schriften und Dichtungen des Altertums und an den Bestrebungen der zeitgenössischen Humanisten. Im Frühjahr 1509 trat er als Lehrling bei einem Schuhmacher ein, begab sich nach Vollendung seiner Lehrzeit auf eine fünfjährige Wanderschaft, die ihn über Regensburg, Passau, Wels nach Innsbruck führte. Hier scheint er sein erlerntes Handwerk für kurze Zeit mit einem freiern Beruf vertauscht zu haben und als Weidgesell in das Jagdgefolge Kaiser Maximilians I. eingetreten zu sein, wenn nicht auch dies Erlebnis in die Reihe jener poetischen Fiktionen zu setzen ist, welche (wie der Raubanfall auf einen fahrenden Bettler in Sachsen, die angebliche Romfahrt oder die Teilnahme am französischen Feldzug von 1544) die Biographen gelegentlich in Verwirrung gesetzt haben. Jedenfalls währte diese Episode in S.' Leben nur kurze Zeit, er kehrte bald zu seinem Handwerk zurück und scheint schon damals den festen Vorsatz gefaßt zu haben, den ihm innewohnenden poetischen Drang nur in der Ausübung der Kunst und ohne Abweichung von dem geraden Pfad bürgerlicher Sitte und Ehrbarkeit zu bethätigen. Er hatte bereits in Nürnberg sich als Lehrling der Meistersingerkunst gewidmet, betrieb dieselbe auf seiner weitern Wanderschaft mit Eifer, dichtete 1513 sein erstes "Bar" ("Gloria patria, Lob und Ehr'") und fuhr ebensowohl fort, sich in den künstlichen Strophen und Tönen des Meistergesangs zu üben, wie vermutlich schon zu dieser Zeit in freiern, volkstümlichen Formen zu dichten. Über München, Landshut, Würzburg zog er nach Frankfurt a. M. (wo er zuerst eine Meistersingerschule abhielt), über Koblenz, Aachen, Osnabrück nach Lübeck und ging dann durch Sachsen über Leipzig, Erfurt und den Thüringer Wald nach Nürnberg zurück. 1516 war er in der Vaterstadt wieder eingetroffen; 1517 ward er Meister seiner Zunft und verheiratete sich (am Ägidientag 1519) mit Kunigunde Kreuzer aus Wendelstein im Nürnberger Gebiet, bewohnte zuerst ein Haus in der Kothgasse, hauste später in einer Vorstadt Nürnbergs, wo er neben dem Schuhmachergewerbe einen Kramladen betrieb, und besaß zuletzt ein bürgerlich-stattliches Haus in der Spitalgasse, wie er denn durch seinen Fleiß und seine gute Haushaltung zu Wohlhabenheit gelangt zu sein scheint. Unmittelbar nach seiner Rückkehr hatte sich S. der "Singschule"