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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Stempelakte - Stempelzeichen

20 Cent.), Quittungen öffentlicher Kassen oder an solche (25 Cent.), sonstige Quittungen, Empfangsbescheinigungen, Entlastungen und andere befreiende Akte (10 Cent.). Ein Proportionalstempel wird erhoben von Handelseffekten, d. h. verhandelbaren und für den Handelsverkehr bestimmten Effekten, wie Wechseln, Orderbillets u. s. w., von nicht verhandelbaren Schuldscheinen, Schuldanerkenntnissen, Zahlungsanweisungen auf Frist und von Platz zu Platz (50 Cent. für jede angefangene 1000 Frs. der Wertsumme) sowie von Börseneffekten (s. Börsensteuer). Der Gesamtertrag der franz. Stempelabgaben war 1881: 155,36, 1892: 158,14 Mill. Frs. und nach dem Etat von 1896: 188,4 Mill. Frs.

In Holland bestehen sowohl feste als auch proportionale Stempel. Von allen Effekten und öffentlichen Fonds ist ein Proportionalstempel von 5 Cents für je 50 Fl. zu zahlen.

In den Budgets folgender Länder ist der Ertrag der Stempelsteuer veranschlagt: Belgien 1895: 6,05 Mill. Frs., Italien 1895/96: 70 Mill. Lire, Rußland 1895: 27,35 Mill. Rubel.

Vgl. Schönberg, Handbuch der polit. Ökonomie, Bd. 3 (3. Aufl., Tüb. 1891); Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 6 (Jena 1894).

Stempelakte, ein Steuergesetz, das 1765 das brit. Parlament unter dem Ministerium Grenville für die amerik. Kolonien erließ, und das für alle Urkunden und Verträge mit gerichtlicher Gültigkeit ein gestempeltes Papier einführte, dessen Stempel mit einer Abgabe belegt war. Die Kolonien sollten auf diese Weise zu dem ungeheuren Aufwand beitragen, den das Mutterland in dem vorhergehenden Kriege gegen Frankreich zu ihrem Schutz gemacht hatte. Da sich aber an diese Auflage der grundsätzliche Streit knüpfte, ob das engl. Parlament das Recht habe, die Kolonien ungefragt zu besteuern, so trat im Okt. 1765 in Neuyork ein sog. Stempelaktkongreß zusammen, der von 9 unter den 13 Kolonien beschickt wurde und sich gegen die S. erklärte. Das verhaßte Gesetz wurde zwar 18. März 1766 wieder aufgehoben, war aber doch der Ausgangspunkt der Unabhängigkeitsbewegung in den amerik. Kolonien.

Stempelbogen, s. Stempel.

Stempelmarken, s. Stempel. Die S. bilden gleich den Postwertzeichen einen Gegenstand der Sammelliebhaberei, die sich im wesentlichen an die Postwertzeichenkunde anlehnt, so daß die meisten Stempelsammler auch Briefmarkensammler sind. Es mag dies zum Teil daher rühren, daß viele Marken zugleich fiskalischen und postalischen Zwecken dienen, was manchmal in der Inschrift ausgedrückt ist (engl. Postage and Revenue), oft aber auch nicht. Gesammelt werden hauptsächlich die eigentlichen Marken, weniger die übrigen Stempelwertzeichen (ganze Bogen oder Bänder). Die Zahl der Länder, welche bis heute S. verausgabten, beläuft sich auf etwa 230 in allen fünf Weltteilen, und zwar befinden sich unter diesen Ländern eine ziemliche Anzahl, die nicht einmal Postwertzeichen besitzen. Die Zahl der bisher verausgabten Stempelwertzeichen (Marken, Bogen und Bänder) schätzt man auf 30 000, darunter etwa 15 000 eigentliche S. - Katalogisiert sind die S. am besten in dem betreffenden Teil des großen Moensschen Katalogs (Brüssel); sonst ist zu erwähnen: Perlep, Katalog der S. aller Staaten (Lpz. 1880) und Hartung, Die Wechselstempelmarken; ihre Verwendung und ihre Verwertung (ebd.); von Fachblättern Le Timbre Fiscal. Stempelmarkenalbums erscheinen in verschiedenen Sprachen, doch werden in den meisten die S. nur als Anhang zu den Briefmarken behandelt. Nur S. behandelt das von Goutier in franz. Sprache herausgegebene.

Stempelpapier, s. Stempel.

Stempelschneidekunst, die Kunst, Figuren und Schrift zu Stempeln, insbesondere zu Prägstempeln für Münzen und Medaillen, in Metall erhaben oder vertieft herzustellen. (S. Gravieren.) Der Stempelschneider entwirft zunächst die auf den Stempel zu gravierende Darstellung, indem er sie auf einer Glas-, Holz- oder Schieferplatte in gefärbtem Wachs bossiert. (S. Bossieren.) Um ein vertieftes Muster zu erhalten, gießt er von der Bossierung die Hohlform in Gips ab, während ihm für erhabene Arbeit die Bossierung selbst als Vorlage dient. Das durch Ausglühen möglichst weich gemachte und zu der entsprechenden Form abgedrehte Metall-(meist Stahl-)stück wird auf dem Arbeitstisch durch Schrauben in einer Büchse befestigt, worauf der Umkreis der Münze oder Medaille auf der eben abgedrehten Bildfläche eingeritzt und auf dieselbe die Umrisse der Zeichnung mittels der Radiernadel übertragen werden. Dann wird die Zeichnung mittels Grabstichel im Relief ausgearbeitet. Bei Tiefgravierungen wird mit den am leichtesten herzustellenden Teilen begonnen, die der Künstler aus freier Hand mittels des Grabstichels herausschneidet; die tiefen Partien werden mit Meißel und Hammer ausgeschlagen. Wenn die Arbeit bis zu einem gewissen Grade vorgeschritten ist, wird der Stahl gehärtet und dann in ein ähnlich geformtes weiches Stahlstück mittels eines kräftigen Prägwerkes eingedrückt, wodurch man eine erhabene Reproduktion des Bildes, eine Patrize, erhält, die durch Abprägen in Stahl einen vertieften Stempel, eine Matrize, liefert. Man kann die Matrize sofort zur Verfertigung von Münzen, Medaillen u. s. w. gebrauchen, sofern nicht eine zu große Anzahl derselben geprägt werden soll. Andernfalls stellt man durch Abprägen der Matrize ein zweites, mit der Originalgravierung übereinstimmendes Stahlrelief dar, welches weiter ausgearbeitet, dann gehärtet und nach Bedarf zur Herstellung der eigentlichen (vertieften) Prägstempel benutztwird, welche in allen Details fertig ausgearbeitet, mit Um- und Inschrift sowie mit Verzierungen versehen werden. An diesen werden die breiten Vertiefungen mit kleinen gekrümmten Feilen (Riffelfeilen) geglättet; die Vollendung giebt man allen Teilen, welche durch den Grabstichel nicht glatt genug ausfallen, mittels kleiner Ölschleifsteine, die wie ein Bleistift gehalten werden und denen man durch Wetzen auf einem Sandstein die Form giebt. Schließlich erhält der Stempel auf der Drehbank seine letzte Gestaltung und wird durch Härten sowie durch Polieren der ebenen Flächen zum Prägen vorgerichtet. Neuerdings werden Prägstempel oft mit Kopiermaschinen (s. d.) graviert und zugleich verkleinert.

Stempelsteuer, s. Stempel.

Stempelwerk, s. Tabak (Technische Behandlung).

Stempelzeichen, ein von den Münzherrschaften früherer Zeit in die Münzen eingeschlagener Stempel, durch welchen der Münze die Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittels beigelegt wurde. Solche Stempelungen kamen nicht nur bei fremden Münzen vor, auf welchen das S. stets zugleich den Betrag in der Landeswährung angab, zu dem sie umlaufen sollten, sondern auch bei einheimischen,