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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bégueule; Beguinen; Begünstigung; Behaarung der Pflanzen; Behacken; Behaim

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Bégueule - Behaim.

Haupt mit Baumblättern, was nicht bloß als Gruß, sondern zugleich auch als Zeichen des Friedens gilt. Vgl. die ausführlichen Nachweise in Herbert Spencers "Soziologie", Bd. 2. Von eigentümlicher Art und genau geregelt sind die militärischen B. sowie die der Schiffe (s. Ehrenbezeigungen).

Bégueule (franz., spr. begöl), ein sich zierendes Frauenzimmer, Zierpuppe; Begueulerie (spr. begöl'rih), Ziererei, Prüderie etc.

Beguinen, s. Beghinen.

Begünstigung, im Strafrecht die vorsätzliche Thätigkeit, welche die zivil- oder strafrechtlichen Folgen einer strafbaren Handlung durch wissentlichen Beistand abzuwenden sucht, welcher dem Thäter oder dem Teilnehmer in der Absicht geleistet wird, um ihn der Bestrafung zu entziehen, oder um ihm die Vorteile der strafbaren Handlung zu sichern. Während Wissenschaft und Gesetzgebung die B. früher als einen Fall der Teilnahme am Verbrechen behandelten, wird dieselbe jetzt als ein besonderes Delikt bestraft und zwar nach dem deutschen Strafgesetzbuch nur dann, wenn es sich um die B. von Verbrechen oder Vergehen handelt; die B. von Übertretungen ist straflos. Eine B. aus Fahrlässigkeit ist der Gesetzgebung unbekannt. Sie muß in einer positiven Thätigkeit bestehen; das bloße Unterlassen einer Anzeige ist keine B. Das deutsche Strafgesetzbuch bestraft die B. mit Geldstrafe von 3 bis zu 600 Mk. oder mit Gefängnis von 1 Tag bis zu 1 Jahr und, wenn der Begünstiger den Beistand um seines Vorteils willen leistete, nur mit Gefängnis von 1 Tag bis zu 5 Jahren. Die Strafe darf jedoch der Art oder dem Maß nach keine schwerere sein als die auf die Handlung selbst angedrohte. Die B. ist straflos, wenn sie dem Thäter oder Teilnehmer von einem Angehörigen (s. d.) gewährt worden ist, um ihn der Bestrafung zu entziehen. Wurde die B. vor Begehung der That zugesagt, so ist sie als Beihilfe (s. d.) zu bestrafen. Diese letztere Bestimmung leidet auch auf Angehörige Anwendung. Handelte es sich aber um einen von dem Begünstigten verübten Diebstahl, eine Unterschlagung, einen Raub oder um ein dem Raub gleich zu bestrafendes Verbrechen, und wurde die B. in solchem Fall von dem Begünstiger um seines Vorteils willen verübt, so wird das Delikt als Hehlerei (s. d.) bestraft, auch wenn der Begünstiger oder Hehler ein Angehöriger ist. Das österreichische Strafgesetzbuch behandelt und bezeichnet die B. mit mehreren verwandten Vergehen zusammen als Vorschubleistung. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 257, 258; Österreichisches Strafgesetzbuch, § 6, 211, 214-221, 307; Langenbeck, Die Lehre von der Teilnahme am Verbrechen (Jena 1868); Schütze, Die notwendige Teilnahme am Verbrechen (Leipz. 1869); Gretener, B. und Hehlerei (Münch. 1879).

Behaarung der Pflanzen (Pubescentia), die eigentümliche Beschaffenheit der Oberfläche der Pflanzenteile, welche durch die Pflanzenhaare hervorgebracht wird, ist von Wichtigkeit für die beschreibende Botanik. Auf die Fälle, wo die Haare noch einzeln unterscheidbar sind, beziehen sich die Ausdrücke: flaumhaarig oder weichhaarig (pubescens), steifhaarig (hirtus), zerstreuthaarig (pilosus), dicht- oder rauhhaarig (hirsutus), zottig (villosus). Eine B., wo die Haare miteinander verwebt und nicht einzeln unterscheidbar sind, kann seidenartig (sericeus), wollig (lanatus, lanuginosus), filzig (tomentosus) und flockig (floccosus) sein. Die Haare können sich auch verbreitern zu schuppenartigen Gebilden, und wenn sie hinreichend groß sind, um deutlich als solche erkannt zu werden, so heißt der Überzug spreuartig (paleaceus), wenn sie aber sehr klein und dicht anliegend sind, schelferig (lepidotus).

Behacken, Feld- und Gartenarbeit, welche die Entfernung des Unkrauts und die Auflockerung des Bodens um die Acker- und Gartenpflanzen herum zum Zweck hat. Es geschieht meist mit der Handhacke, bei ausgedehntern Pflanzungen auch mit der Pferdehacke und mit sogen. Kultivatoren und Skarifikatoren und ist stets für das Gedeihen der Pflanzen sehr förderlich, unerläßlich aber bei solchen Bodenarten, die zum Begrasen sehr geeignet sind oder sich nach heftigen Regengüssen gern mit einer festen Rinde bedecken, welche das Eindringen der Luft in den Boden hindert. Das B. während der Vegetationszeit kann nur bei Reihensaaten ermöglicht werden; in Weinbergen, Hopfengärten, Baumschulen und dergleichen Anlagen bildet es eine regelmäßig wiederkehrende Arbeit, welche im Lauf des Sommers zu verschiedenen Zwecken wiederholt wird. Die Einführung der Drillsaaten hat das B. auch im großen Feldbau eingebürgert; man hackt zwischen den Pflanzenreihen, selbst beim Getreide, im Herbst und im Frühjahr oder nur einmal. Von den Rüben sagt man, daß sie "groß gehackt werden müssen". Man bezeichnet eine bestimmte Kategorie von Feldpflanzen mit dem Namen Hackfrucht, als Kartoffeln, Rüben, Kraut, oft auch Grünmais, da sie zu ihrem Gedeihen ein öfteres B. bedürfen. In der Gärtnerei ist es am gebräuchlichsten. Für die verschiedenen Pflanzen hat man je besondere Hacken, z. B. Mohn-, Rüben-, Kartoffelhacken etc.

Behaim, 1) (Bohemus) Martin, lat. Martinus de Boemia, Kosmograph, aus einem altadligen Nürnberger Geschlecht geboren um 1459, erlernte seit 1477 zu Mecheln in Flandern den Tuchhandel, ging 1479 nach Antwerpen und im folgenden Jahr nach Lissabon, wo er mit Kolumbus bekannt wurde. König Johann II. wählte ihn um 1483 mit in die Kommission zur Anfertigung eines Astrolabiums, und 1484 ward er als Kosmograph dem Admiral Diego Cao beigegeben, welcher mit einer Flotte eine Entdeckungsreise der Westküste Afrikas entlang machte. Nach 19 Monaten zurückgekehrt, ging er 1486 nach der azorischen Insel Fayal, wo eine vlämische Kolonie bestand, deren Statthalter Jobst von Hurter Behaims Schwiegervater wurde. Hier wohnte B. bis 1490, dann verweilte er, mit Ehren und Reichtümern überhäuft, von 1491 bis 1493 in Nürnberg und hinterließ dort den noch jetzt vorhandenen großen Erdglobus, der mehrmals abgebildet und beschrieben wurde, so z. B. in Doppelmayrs "Historischen Nachrichten von nürnbergischen Mathematicis und Künstlern" (Nürnb. 1730), aber selbst für die damalige Zeit starke Fehler enthält. B. kehrte 1493 über Flandern und Frankreich nach Portugal zurück, hielt sich nochmals von 1491 bis 1506 auf Fayal auf und ging dann wieder nach Lissabon, wo er 29. Juli 1506 starb. B. war mit Kolumbus und Magelhaens befreundet; sein Einfluß auf ihre Entdeckungen kann jedoch nur sehr gering gewesen sein, und die Behauptung, B. sei der eigentliche Entdecker der Neuen Welt, gehört ohne Zweifel in den Bereich der Fabel. Vgl. Murr, Diplomatische Geschichte des berühmten Ritters v. B. (2. Aufl., Gotha 1801); A. v. Humboldt, Kritische Untersuchungen etc., Bd. 1 (Berl. 1852); Ghillany, Geschichte des Seefahrers Ritter B. (Nürnb. 1853).

2) (Beheim, Beham, Behm) Michael, Meistersänger, geb. 27. Sept. 1416 zu Sülzbach bei Weinsberg, daher auch Poeta Weinsbergensis genannt, war seines Zeichens ein Weber, trat aber um 1439