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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Brücke

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Brücke (bewegliche Brücken: Roll-, Hub-, Zugbrücken).

geneigt eingerammten, durch eiserne Bänder mit ihm verbundenen Pfählen unterstützt wird.

[Litteratur.] I. Allgemeine, den ganzen Brückenbau umfassende Werke: Gauthey, Traité de la construction des ponts (Par. 1809 u. 1813); Sganzin, Grundsätze der Brücken-, Kanal- und Hafenbaukunde (a. d. Franz. v. Lehritter und Straus, Regensb. 1832); Becker, Der Brückenbau in seinem ganzen Umfang (4. Aufl., Stuttg. 1882); Schwarz, Der Brückenbau (Berl. 1866); Winkler, Vorträge über Brückenbau (Wien 1872 ff.); Heinzerling, Die Brücken der Gegenwart (Aachen 1873 ff.); "Handbuch der Ingenieurwissenschaften" Bd. 2: Schäffer und Sonne, Der Brückenbau (Leipz. 1880).

II. Werke, welche einen Teil des Brückenbaues umfassen: Perronet, Description des ponts de Neuilly, Mantes, etc. (Par. 1782); Fontenay, Construction des viaducs (das. 1852); Etzel, Brücken- und Thalübergänge schweizerischer Eisenbahnen (Bas. 1856-1859); Molinos und Pronnier, Traité théorique et pratique de la construction des ponts métalliques (Par. 1857); Perdonnet, Portefeuille de l'ingénieur des chemins de fer (2. Aufl., das. 1865, 3 Bde.); Humber, A complete treatise of cast- and wrought-iron bridge construction (3. Aufl., Lond. 1871); Klein, Sammlung eiserner Brückenkonstruktionen (Stuttg. 1863-74); Haskoll, Examples of bridge and viaduct construction (Lond. 1867); Merrill, Iron truss bridges for railroads (New York 1870); Stein, Erweiterungsbauten der Berlin-Stettiner Eisenbahn (Berl. 1870); Dupuit, Traité de l'équilibre des voûtes et de la construction des ponts en maçonnerie (Par. 1872); Heinzerling, Brücken in Eisen (Leipz. 1870); Malezieux, Travaux publics des États-Unis de l'Amérique en 1870 (Par. 1873).

IV. Bewegliche Brücken.

(Hierzu Tafel "Brücken III".)

Im weitesten Sinn gehören hierher: 1) die Rollbrücken, 2) die Hubbrücken, 3) die Zugbrücken, 4) die Klappbrücken, 5) die Kranbrücken, 6) die Drehbrücken, 7) die Schiffbrücken, 8) die fliegenden Brücken und die Trajektanstalten; im engern Sinn rechnet man hierher die unter 1)-7) genannten Brücken (s. Tafel "Brücken III: Bewegliche Brücken").

1) Die Roll- oder Schiebebrücken besitzen eine in der Ebene der Straßen oder Eisenbahnen aus Rollen oder Rädern wagerecht verschiebliche Brückenbahn, und bei beweglicher Überbrückung finden geringere Spannweiten Anwendung. Sie sind entweder gerade, d. h. in der Richtung ihrer Achse, oder schräge, d. h. unter einem Winkel zu ihrer Achse verschiebliche. Bei Eisenbahnrollbrücken wird ein seitlich verschieblicher Rollwagen angewandt, durch dessen Seitwärtsschieben der zum Öffnen der Rollbrücke erforderliche Raum frei gemacht wird. Die Verschiebung dieser Brücken, welche meist nicht mehr aus Holz, sondern aus Eisen erbaut werden, erfolgt von Hand, durch Zahnrad- oder hydraulischen Mechanismus. Tafel III, Fig. 1 zeigt die in dem Kentviadukt der Ulverstone-Lancasterbahn befindliche Rollbrücke, welche im geschlossenen Zustand von dem festen Lager a, der Rolle e und dem Exzenter f gestützt wird. Behufs Öffnung der B. wird der Exzenter gesenkt und die B. mittels des in eine Zahnstange eingreifenden Zahnwerks d so lange verschoben, bis sie in die punktierte Lage a' b' gelangt, wobei sie sich auf die Rolle e g h stützt und gegen einen an der gußeisernen Röhre angebrachten Ansatz lehnt.

2) Die Hubbrücken erhalten eine in lotrechtem Sinn bewegliche Brückenbahn, welche bei kleinern Spannweiten gleichzeitig und in Verbindung mit den Hauptträgern gehoben und gesenkt wird, während bei größern Spannweiten hoch und fest liegende Träger angeordnet werden, worin die Brückenbahn hängt und ausgezogen oder niedergelassen werden kann. Eine der letztern ähnliche Einrichtung hat die in Textfig. 1 und 2 dargestellte, von Whipple im J. 1874 projektierte Hubbrücke in Utica über den 18 m breiten Eriekanal erhalten, deren Brückenbahn an den Tragstangen a und den in den hohlen Vertikalständern der festen Träger befindlichen, über Rollen geführten Drahtseilen hängt und durch die Gegengewichte b ausbalanciert ist. Damit die auf zwei durchgehenden Achsen sitzenden Rollen sich gleichmäßig drehen, sind dieselben durch eine an den Enden mit konischen Triebrädern versehene Querrolle verbunden. Die Auf- und Niederbewegung erfolgt durch die in besondern Ständern befindlichen Triebgewichte c, welche mittels des horizontalen, durch Menschenkraft bewegten Trittrades und der über die Rollen d e f geführten Drahtseile aufgezogen werden können und abwechselnd wirken, je nachdem die Brückenbahn gehoben oder gesenkt werden soll.

3) Zugbrücken sind Brücken, deren Bahn ein- oder zweiteilig ist und um eine oder zwei horizontale Endachsen so gedreht werden kann, daß sie entweder ganz oder nahezu wagerecht liegt und dann zum Übergang dient, oder aufrecht steht und dann den Übergang unterbricht, aber unten den Durchgang eines Schiffs oder Fuhrwerks gestattet. Um diese Drehung, welche von der Hand oder durch einen Mechanismus bewirkt werden kann, zu erleichtern, werden Gegengewichte von verschiedener Konstruktion angewandt.

^[Abb.: Hubbrücke über den Eriekanal bei Utica.]

^[Abb.: Fig. 1. Seitenansicht, Fig. 2. Querschnitt.]