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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Korrespondenzblatt zum dritten Band.

(Ausgegeben am 14. Januar 1886.)

R. O. in München. "Was kostet das englische Parlament?" Wenn wir Ihre Frage richtig verstehen, so wünschen Sie zu wissen, welche Summe das Land aufzubringen hat, um die mit den Beratungen des englischen Parlaments zusammenhängenden Kosten zu bestreiten. Wie Sie wohl wissen, erhalten die Parlamentsmitglieder keine Diäten, es sei denn, sie werden ihnen von ihren Wählern bezahlt, was thatsächlich bei einigen Vertretern aus dem Arbeiterstand und auch bei mehreren irischen Parlamentsmitgliedern der Fall ist. Es handelt sich also hier einfach um Unterhaltung des Parlamentsgebäudes und Besoldung der nötigen Beamten. Das Parlamentsgebäude hat nun (1882-83) 42,304 Pfd. Sterl. gekostet; der Lordkanzler als Vorsitzender des Herrenhauses erhielt 4000 Pfd. Sterl. (und außerdem 6000 als Richter). Der Vorsitzende des Hauses der Gemeinen (Speaker) erhielt 5000 Pfd. Sterl., sein Stellvertreter 2500; die Beamten des Herrenhauses erhielten 43,067 und diejenigen des Hauses der Gemeinen 49,966, also insgesamt 144,837 Pfd. Sterl. Für 1883-84 sind die Unkosten aus 147,657 Pfd. Sterl. veranschlagt. Die Unkosten für den Druck der sogen. Blaubücher, für Schreibmaterialien etc. sind dabei nicht eingeschlossen, auch nicht die Gehalte der Bischöfe, die im Herrenhaus Sitz und Stimme haben, wie überhaupt keine Gehalte für dem Staat geleistete Dienste. Man hat aber berechnet, daß Mitglieder des Herrenhauses vom Staat jährlich 639,865 Pfd. Sterl. an Gehalten und Pensionen erhalten und Mitglieder der ^[!] Unterhauses unter ähnlichen Verhältnissen 104,571 Pfd. Sterl. Dabei sind allerdings die den Mitgliedern der königlichen Familie gewährten Summen, die Gehalte der Minister, der Bischöfe, der Gouverneure der Kolonien etc. sämtlich eingeschlossen. Von den Beamten des Herrenhauses beziehen zehn, von denjenigen des Unterhauses elf einen Gehalt von 1000-3000 Pfd. Sterl. pro Jahr und außerdem in einzelnen Fällen noch eine Amtswohnung.

N. N. in Teplitz M. S. Der Schriftsteller heißt De Amicis und wird an richtiger Stelle (De A.) erscheinen. Riemanns "Musiklexikon", sehr reichhaltig auch an biographischen Artikeln, können Sie durch jede Buchhandlung beziehen.

K. Stiehle in Augsburg. Die moderne Naturwissenschaft ordnet bekanntlich in aufsteigender Richtung: Geologie, Botanik, Zoologie, und dem entsprechend sind auch unsre naturwissenschaftlichen Artikel, die mehrere Disziplinen betreffen, geordnet. Die entgegengesetzte Reihenfolge gilt als veraltet.

Jens Christensen in Kopenhagen. Sie finden die Biographie des Erzbischofs Absalon unter "Axel".

K. Haltaus in L. Am 1. April 1885 ist das Gesetz über die neue Kreisordnung für die Provinz Hannover in Kraft getreten. Das Gesetz ist von tief eingreifender Bedeutung für die Provinz. Denn wenn auch die bisherigen sechs obern Verwaltungs- (Landdrostei-) Bezirke mit nur unerheblichen Änderungen als ebenso viele "Regierungsbezirke" fortbestehen werden, so ist die mit den untern Verwaltungsbezirken vorgenommene Veränderung desto einschneidender. An Stelle der bisherigen 100 Ämter und 43 selbständigen Städte sind im ganzen 77 Kreise (8 Stadtkreise und 69 Landkreise) getreten, die sich wie folgt verteilen:

Regierungsbezirke Kreise

1) Hannover 1 Stadtkreis, 11 Landkreise

2) Hildesheim 2 Stadtkreise, 15 "

3) Lüneburg 3 " 13 "

4) Stade - - 14 "

5) Osnabrück 1 Stadtkreis, 10 "

6) Aurich 1 " 6 "

Unser Artikel Aurich konnte von dieser neuen Einteilung leider noch keine Notiz nehmen. Wir geben deshalb nachträglich folgende Übersicht über die jetzige Kreiseinteilung des Regierungsbezirks:

Kreise QKilom. QMeil. Einwohner auf 1 QKm.

Aurich 629 11,42 36062 51

Emden, Stadtkreis 12 0,22 13667 -

" Landkreis 354 6,43 18676 53

Leer 690 12,53 46118 67

Norden 393 7,14 30188 77

Weener 290 5,27 21201 73

Wittmund 741 13,46 45740 62

Zusammen: 3109 56,47 211652 68

Genauere Nachweise finden Sie in der soeben erschienenen 5. Ausgabe von Ringklibs "Statistischem Handbuch der Provinz Hannover" (Klindworths Verlag in Hannover). Die Kreise der andern hannöverschen Regierungsbezirke werden bei den betreffenden Artikeln in derselben Weise angeführt werden. Die Kreiseinteilung in den übrigen Provinzen Preußens wird ausnahmslos bei den Artikeln über die Regierungshauptstädte tabellarisch verzeichnet.

H. B. in Dresden. Über die Bluntschli-Stiftung können wir Ihnen das Folgende mitteilen. Nach dem Tod Bluntschlis wurden im Jahr 1882 sowohl in Heidelberg als auswärts Sammlungen veranstaltet für eine Stiftung, die seinen Namen zu tragen hätte. Das Ergebnis dieser Sammlungen bildet jetzt einen Fonds, aus dessen Zinsertrag Preise verteilt werden an die Bearbeiter derjenigen Fragen aus dem Gebiet des Völkerrechts, welche von dem Vorstand der Stiftung regelmäßig zur Beantwortung gestellt werden. Der Sitz der Stiftung ist München. Den Vorstand bilden die Professoren F. v. Holtzendorff in München, Schulze in Heidelberg, Rivier in Brüssel, Orelli in Zürich und ein Advokat in München. Als erste Preisfrage ist gegenwärtig das Thema ausgestellt: "Über Rechte und Pflichten eines neutralen Staats beim Übertritt einer kriegführenden Armee auf sein Gebiet (Fall Bourbaki)".

Kaufmann Menzel in B. Die Angabe ist korrekt. Es handelt sich nicht um einen zwischen dem Deutschen Reich mit Rußland abgeschlossenen Auslieferungsvertrag, sondern, wie ganz richtig angegeben, nur um den Vertragsabschluß zwischen Rußland und Preußen. Die preußische Regierung verpflichtet sich hiernach zur Auslieferung russischer Unterthanen, wenn es sich um eins der nachstehend bezeichneten Verbrechen oder Vergehen gegen den Kaiser oder gegen ein Mitglied der kaiserlichen Familie oder um Vorbereitungen zur Ausführung solcher Verbrechen oder Vergehen handelt, nämlich Totschlag, Thätlichkeit, Körperverletzung, vorsätzliche Beraubung der persön-^[folgende Seite]

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