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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Grundeigentum

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Grundeigentum (Statistisches).

besitz umfaßt 72,000 Hektar mit einem Pachtertrag von 32 Mill. Mk. In Schottland beträgt der größte Besitz über 500,000 Hektar. 12 Großgrundbesitzer haben zusammen 1,735,889 Hektar (25 Proz.), 70 haben 37,600,000 Hektar (50 Proz.), und weniger als 1700 Personen teilen sich in neun Zehntel von ganz Schottland. Die größte Besitzung in Irland enthält 68,000 Hektar. Nahezu die Hälfte der Insel gehört 749 Eigentümern, und mehr als vier Fünftel des Landes werden von 3750 Eigentümern besessen. Nach einem dem Parlament 1872 vorgelegten Bericht lebten 1870 auf ihren Gütern 5589 Eigentümer von 3,552,219 Hektar; gewöhnlich oder beständig abwesend, aber doch in Irland waren 4842 Eigentümer von 2,086,106 Hektar, selten oder nie in Irland hielten sich 2973 Eigentümer von 2,151,668 Hektar auf.

Ganz anders als in England liegt die Sache in Frankreich. Hier herrscht der kleine Besitz vor. In den 60er Jahren zahlte man 3,225,877 Einzelwirtschaften, von denen jede im Durchschnitt 10,5 Hektar umfaßte. Von dem gesamten Grundbesitz hatten 56 Proz. der Güter einen Umfang bis zu 5 Hektar, 75,6 Proz. bis zu 10 Hektar, 30 Proz. von 5 bis 20 Hektar, und nur 4,8 Proz. waren 40 und mehr Hektare groß. Diese Verteilung war zunächst eine Folge der Revolution, dann des Grundsatzes der gleichen Erbteilung und endlich des zähen Festhaltens am einmal errungenen Grundbesitz. In England dagegen hat sich bei voller Testierfreiheit die Gewohnheit ausgebildet und behauptet, den Grundbesitz auf den ältesten Sohn zu vererben und durch das Entail (s. d.) auf längere Zeit zu binden.

In Österreich-Ungarn ist der Grundbesitz sehr verschieden verteilt. Nach dem neuen Grundsteuerkataster gab es in den österreichischen Ländern 1883: 5,198,904 Grundbesitzer und kam im Durchschnitt auf einen Besitzer eine Grundfläche von 10 Joch (5,755 Hektar). Gegen die letzte Katasteraufstellung von 1857, wo diese Durchschnittsarea 14 Joch betrug, hat demnach eine bedeutende Grundzerstückelung stattgefunden. Am größten ist die durchschnittlich auf einen Besitzer entfallende Fläche in den Alpenländern (Salzburg 35,9 Joch), am kleinsten im Küstenland (6,1 Joch), Mähren und Galizien. In Ungarn (ohne Kroatien und Slawonien) zählte man:

Grundbesitzer von 5-30 Joch 2348110 mit 15,0 Mill. Joch

Grundbesitzer von 30-200 Joch 118981 mit 6,7 Mill. Joch

Grundbesitzer von 200-1000 Joch 13748 mit 6,6 Mill. Joch

Grundbesitzer von 1000-10000 Joch 5195 mit 14,2 Mill. Joch

Latifundien über 10000 Joch 221 mit 3,9 Mill. Joch

In Deutschland herrscht der Großgrundbesitz vor im Nordosten: Ost- und Westpreußen, Schlesien, Posen, Brandenburg, Pommern, Mecklenburg. In Mecklenburg-Schwerin gehören von der gesamten Oberfläche des Landes 42,3 Proz. der Ritterschaft, 42,3 Proz. dem Domanium, 10,8 Proz. Städten und 3 Proz. Klöstern. Der Grundbesitz von mittlerer Größe ist mehr vertreten in Schleswig-Holstein, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Westfalen, Sachsen, Thüringen, Bayern und Elsaß-Lothringen. Dagegen überwiegt der kleine in Württemberg, Baden, Hessen, Pfalz, Rheinland und Hessen-Nassau. Es umfaßt durchschnittlich ein land- und forstwirtschaftliches Besitztum

^[Liste]

in Westdeutschland (Westfalen, Rheinland, Hessen-Nassau, Rheinpfalz) 4,23 Hektar

in Süddeutschland (Bayern, Württemberg) 5,74 Hektar

in Mitteldeutschland 11,87 Hektar

in Ostdeutschland (Schlesien, Brandenburg) 16,36 Hektar

in Norddeutschland (Hannover, Pommern) 20,93 Hektar

Nähern Aufschluß im einzelnen geben die Erhebungen von 1882. Nach denselben ergeben sich:

Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe überhaupt Die Betriebe mit einem Flächenumfang von

unter 1 Hektar 1 bis 10 Hektar 10 bis 100 Hektar 100 Hektar u. mehr

nehmen von der Gesamtfläche ein Prozente

Ostpreußen 188179 1,0 9,3 51,1 38,6

Westpreußen 134026 1,3 9,1 42,5 47,1

Stadt Berlin 1739 7,9 27,3 48,4 16,4

Brandenburg 261101 2,0 13,7 48,0 36,3

Pommern 169275 1,3 10,1 31,2 57,4

Posen 165785 1,4 10,8 32,5 55,3

Schlesien 366616 1,9 26,5 37,1 34,5

Sachsen 285681 3,2 19,8 50,0 27,0

Schleswig-Holstein 137133 0,8 10,6 72,2 16,4

Hannover 328739 2,9 26,9 63,3 6,9

Westfalen 305009 4,3 33,1 57,8 4,8

Hessen-Nassau 199369 4,4 48,6 40,3 6,7

Rheinland 485332 5,5 52,0 39,8 2,7

Hohenzollern 12212 1,9 52,1 43,4 2,6

Preußen: 3040196 2,2 19,8 46,3 31,7

Ober-, Mittel- und Unfranken ^[richtig Unterfranken] 238615 2,1 42,5 53,3 2,1

Ober- u. Niederbayern, Schwaben, Oberpfalz 335782 0,8 29,5 67,4 2,3

Rheinpfalz 107124 5,8 60,9 31,0 2,3

Bayern: 681521 1,6 35,6 60,5 2,3

Königreich Sachsen 192921 3,0 25,7 57,2 14,1

Württemberg 308118 3,9 51,9 42,2 2,0

Baden 232287 4,6 62,3 31,3 1,8

Hessen 128526 4,9 54,4 35,8 4,9

Mecklenburg-Schwerin 93097 2,2 6,9 31,0 52,9

Sachsen-Weimar 40203 2,6 34,0 51,4 12,0

Mecklenburg-Strelitz 17721 2,3 4,5 32,2 61,0

Oldenburg 58026 1,8 29,0 65,8 3,4

Braunschweig 53611 5,2 21,8 55,1 17,9

Sachsen-Meiningen 31835 4,6 40,9 45,8 8,7

Sachsen-Altenburg 16208 2,5 25,1 64,9 7,5

Sachsen-Koburg-Gotha 26403 4,2 34,8 49,5 11,5

Anhalt 29800 4,4 18,6 42,0 35,0

Schwarzb.-Sondersh. 11137 3,9 34,8 43,1 18,2

Schwarzb.-Rudolstadt 12503 6,0 39,4 43,0 11,6

Waldeck 9455 2,6 27,7 58,6 11,1

Reuß ältere Linie 3992 3,1 30,9 56,7 9,3

Reuß jüngere Linie 8519 3,1 30,6 56,5 9,8

Schaumburg-Lippe 6433 6,7 34,6 53,7 5,0

Lippe 23321 8,3 29,4 54,3 8,0

Lübeck 3915 2,8 8,8 67,6 20,8

Bremen 6185 4,8 22,4 72,8 -

Hamburg 6543 4,2 13,7 71,5 10,6

Elsaß-Lothringen 233866 5,0 51,8 35,9 7,3

Deutsches Reich: 5276344 2,4 25,6 47,6 24,4

Die Frage, ob großer oder kleiner Grundbesitz im Gesamtinteresse vorteilhafter sei, läßt keine unbedingte allgemein gültige Lösung zu. Auch kommen für dieselbe nicht allein die Gestaltung der Technik und die Höhe der Rente bei verschiedenem Besitzumfang, sondern auch sozialpolitische Erwägungen in Betracht, wobei insbesondere auch noch die Frage von Bedeutung ist, in welcher Form der Grundbesitz auftritt, ob als Besitz der Toten Hand, der Kirche, überhaupt öffentlicher Anstalten, des Staats, der Gemeinde, als Besitz von genossenschaftlichen Verbänden oder als Besitz einzelner Familien und physischer Personen. Im allgemeinen erweist sich ausschließliches oder vorherrschendes Vorkommen von großen Gütern für die Dauer unhaltbar, wie überhaupt der Gegensatz zwischen einer kleinen Zahl von Überreichen und einer großen Masse Besitzloser. Wo das