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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Heer

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Heer (Heerwesen im Altertum und Mittelalter).

war eine Musterkarte von Völkern der verschiedensten Länder. Gallier standen hier neben Iberern, Ligurern und afrikanischen Stämmen; Libyphöniker (phönikische Afrikaner) bildeten das Zentrum, numidische Reiter von den Stämmen der Wüste umschwärmten auf ungesattelten Pferden die Flügel; balearische Schleuderer machten den Vortrab, und Elefanten mit äthiopischen Führern zogen als eine Kette beweglicher Türme vor dem H. her.

In den meisten kleinen Freistaaten Griechenlands bestanden die Heere aus Bürgermilizen, in denen jeder zu dienen das Recht und die Pflicht hatte. Da anfangs nur die ansässigen Bürger zu den Fahnen gerufen wurden, so war die Streitmacht der Griechen nicht beträchtlich; größere Heere konnten nur durch Verbindung mehrerer Staaten aufgestellt werden (in Zeiten der Not bewaffnete man auch die Sklaven). In Sparta erscheint das dorische Herrenvolk gewissermaßen als ein stehendes H., neben welchem die unterworfenen Periöken und Heloten zur Füllung der Kadres im Kriegsfall gebraucht werden. In Athen brachte es die Lage der Stadt mit sich, daß die Landmacht der Seemacht nachstehen mußte; doch erhielt diese durch Perikles eine sehr vollkommene Durchbildung, welche gestattete, die freien ansässigen Bürger sogar im Frieden zu Übungen und Expeditionen von achtmonatlicher Dauer heranzuziehen. Unter Perikles ward auch ein geringer Sold, 2-4 Oboli (25-50 Pf.), für die, welche im Feld lagen, eingeführt. Die Heere der Griechen bestanden ganz vorzugsweise aus Fußvolk, nur Böotien und namentlich Thessalien geboten über zahlreichere Reiterei. Homer kennt eine solche noch gar nicht; die Zeit ihres Entstehens ist nicht näher angegeben. Das Fußvolk schied sich ursprünglich in Schwerbewaffnete, Hopliten, nur für den Angriff in der Nähe ausgerüstet, mit langem Spieße, Schwert und großem Schild, und in Leichtbewaffnete, die in zerstreuter Ordnung mit Wurfspeer, Bogen oder Schleuder fochten; letztere gehörten den ärmern Volksklassen oder den zur Heeresfolge verpflichteten kleinern Stämmen an, oder sie waren Sklaven, wie die Heloten, die auf dem Marsch als Schildknappen die schweren Waffen der Spartiaten trugen. Mit dem Verfall der griechischen Bürgerkraft in der Zeit des Peloponnesischen Kriegs kamen mehr und mehr Mietstruppen auf, die sich großenteils aus den Gebirgskantonen (Arkadien) und aus den während der Bürgerkriege Verbannten ergänzten, und die Griechen traten selbst in fremden Sold, wie jene 10,000 Mann unter Führung Xenophons (s. d.) in den Dienst des jüngern Kyros. Das Zurücktreten der Bürgeraufgebote gegenüber den Söldnern führte auch zu Änderungen der Bewaffnung und Taktik, denen die Erfahrungen auf dem asiatischen Kriegsschauplatz entgegenkamen. Den deutlichsten Ausdruck fanden diese Änderungen in den Peltasten, d. h. in jener von Iphikrates eingeführten Mittelinfanterie, welche, leichter ausgerüstet als die Hopliten, sowohl für den Kampf in geschlossener Fronte als für das zerstreute Gefecht geeignet war. Das makedonische H. war ursprünglich ein Kadreheer wie das persische, und in den Provinzialregimentern, die in den makedonischen Gauen ausgehoben waren, sowie in dem ritterlichen Adel des Landes, der die Reiterei bildete, und in den nach Art der Peltasten bewaffneten Kronbauern, den Hypaspisten, lag die eigentliche Kriegskraft Alexanders d. Gr.

In Rom war jeder Bürger vom 17. bis zum 46. Jahr zu Kriegsdiensten verbunden, solange er nicht 16 Jahresfeldzüge zu Fuß oder 10 zu Pferd mitgemacht hatte. Nur die letzte Klasse (capite censi) war vom Kriegsdienst ausgeschlossen. Indessen bildete sich während der Punischen Kriege thatsächlich ein Soldatenstand heraus, und die normale Aushebung nahm den Charakter willkürlicher Konskriptionen an. Marius nahm endlich auch die capite censi in seine Legionen auf, und nach ihm war dies um so notwendiger, als nun die Kriege nicht mehr für das Interesse Roms, sondern für jenes einzelner Häupter geführt wurden, wonach diejenigen, die um des Soldes oder der Beute willen dienten, die willkommensten sein mußten. Die Aushebung erfolgte zur Zeit der Republik alljährlich bald nach der Konsulwahl (1. Juli) durch die Kriegstribunen zugleich mit der Formation des Heers (s. Legion). Die römische Infanterie war wohl die beste, die jemals existiert hat; die Kavallerie dagegen vermochte nur schwer gegen die numidische, gegen die parthische gar nicht aufzukommen. Bei der Belagerung von Veji (406 und 400 v. Chr.) wurde den Truppen zum erstenmal und seitdem regelmäßig Staatssold bezahlt, während sie bis dahin aus Privat- oder Kommunalmitteln erhalten worden waren. In den Bürgerkriegen lockerte sich die Disziplin, und der Übergang zur monarchischen Verfassung mußte auch das Heerwesen umgestalten. Zur Erhaltung des Gehorsams im Innern sowohl als zur Verteidigung der ausgedehnten Grenze brauchte man ein stehendes H., dessen Stärke unter Augustus 450,000 Mann betrug. Glück und hervorragende Feldherrntalente hielten bis zu Trajans Zeit den Ruhm des römischen Heers aufrecht, später sank die Tüchtigkeit desselben allmählich immer tiefer. Bereits unter Mark Aurel (161 n. Chr.) gab es kein eigentliches Römerheer mehr (s. Rom, das alte).

Im Heerwesen der alten Germanen bildete sich schon früh der Unterschied des allgemeinen Aufgebots aller Freien und Wehrhaften (Heermannie) und des Gefolges oder Heergeleits aus. Besonders die erblosen Söhne sammelten sich gern im Gefolge (comitatus) kriegstüchtiger und abenteuerlustiger Edelinge und dienten als geübte, stets bereite Waffenmacht nicht bloß in den Privatkriegen ihrer Geleitsherren, sondern oft auch gegen Sold oder vertragsmäßigen Lohn der Nation selbst. Solche Benutzung der Geleite, bequem für den Gutsbesitzer, den eigentlichen Wehrpflichtigen, hatte den Nachteil, daß der kriegerische Geist, die Wehrbarkeit des eigentlichen Nationalkörpers vermindert wurde, und daß die Geleite oder ihre Herren, als Gebieter, ja Inhaber der bewaffneten Macht, die Freiheit der Nation gefährden konnten. Die Heermannie, ursprünglich infolge eines Volksbeschlusses oder gemeinsamer Verabredung, später auf Mahnung (mannitio) des Königs versammelt, verwandelte sich allmählich, als die Gewalt des Königs (oder auch der Großen) an die Stelle der Nationalversammlung trat, in ein königliches Aufgebot, den Heerbann, eine Bezeichnung, die unter Karl d. Gr. zuerst erscheint. Das Heerwesen ging den gleichen Schritt wie die bürgerliche Verfassung, und ebenso wie Allodialfreiheit und Lehnswesen abwechselnd vorherrschten und endlich die Feudalität den völligen Sieg errang, so stritten auch Heerbann und Lehnsmiliz eine Zeitlang um den Vorrang, bis zuletzt jener von dieser zwar nicht der Theorie, wohl aber der Praxis nach verdrängt wurde. Die Militärverfassung Karls d. Gr. enthielt folgende Bestimmungen: Sobald der Kaiser ein Aufgebot ergehen ließ, mußte jeder Freie allein oder mit seinem Kriegsgefolge, wenn er ein solches hatte, sich einfinden und zwar mit Rüstung und Lebensmitteln auf drei Monate, bei Strafe von 60 Soliden oder bei Verlust des Gutes,