Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Jugenheim; Jugerum; Juggurnaut; Juglandeen; Juglans; Jugor Schar; Jugular; Jugulation; Jugum; Jugúrtha

305

Jugenheim - Jugurtha.

Die infolge der Kriegserregung von 1859 auch in Süddeutschland, besonders in Württemberg, entstandenen J. haben sich gegenüber den ernstern Anforderungen der allgemeinen Wehrpflicht und der Einführung eines geregelten Schulturnunterrichts nicht viel über 1866 hinaus gehalten. Vgl. "Vier Preisschriften über die Vereinigung der militärischen Instruktion mit der Volkserziehung" (Bern 1863) und "Jugendwehr und Turnen", herausgegeben vom Salzburger Turnverein (Salzb. 1876). Ähnliche, auf eine allgemeine militärische Jugenderziehung mit erheblicher Abkürzung der wirklichen Heeresdienstzeit gerichtete Pläne sind in Deutschland seit den Gneisenau-Scharnhorstschen Militärreformen der Freiheitskriege nicht selten infolge einzelner Kriege oder Kriegserwartungen aufgetaucht und werden neuerdings besonders von der sozialistischen Partei unterstützt, haben jedoch die pädagogisch wie militärisch gleich fest begründete Überzeugung nicht allgemein erschüttern können, daß der Jugenderziehung wohl die allgemein leibliche und geistige Vorbildung auch für den Wehrdienst zukomme, die besondern militärischen Eigenschaften und Fertigkeiten jedoch nirgends sicherer und rascher als in den geschlossenen militärischen Verbänden erworben werden. Von demselben Standpunkt aus sind auch die in einzelnen Städten aufgekommenen Exerzierschulen für Knaben zu beurteilen. Nach 1871 sind den J. ähnliche Einrichtungen, sogen. Schülerbataillone, in französischen Städten ins Leben gerufen worden, haben aber auch dort den Widerspruch sehr gewichtiger Stimmen hervorgerufen. Vgl. Stürenburg, Wehrpflicht u. Erziehung (Berl. 1879).

Jugenheim, Dorf in der hess. Provinz Starkenburg, an der Bergstraße, 3 km von der Station Bickenbach (an der Main-Neckarbahn), hat eine evang. Pfarrkirche und (1885) 1004 Einw. Dabei Schloß Heiligenberg des Prinzen Alexander von Hessen in reizender Lage auf einem Randberg des Odenwaldes.

Jugerum (lat.), bei den alten Römern ein Morgen Landes, dessen genaues Maß 240 röm. Fuß in der Länge und 120 Fuß in der Breite = 28,800 röm. Quadratfuß = 2518,88 qm = 0,99 preuß. Morgen war. Als Einheit des Flächenmaßes zerfiel er in 2 Acti quadrati (ein Actus quadratus = 1259,44 qm), diese in je 4 Climata, jedes Clima (314,86 qm) in 36 Decempedae quadratae. 200 Jugera bildeten eine Centuria (= 50,377 Hektar). Als Übersetzung des griechischen Plethron bezeichnet J. ein Längenmaß von 100 griechischen oder 104 röm. Fuß. Weil man bei Ackervermessungen immer vom J. ausging, so nannte man die Verteilung der Äcker Jugeratio.

Juggurnaut, Stadt, s. Dschagannath.

Juglandeen (Walnußbaumgewächse), dikotyle Familie aus der Ordnung der Amentaceen, früher zu den Terebinthinen gezählt, Bäume mit wechselständigen, unpaarig gefiederten, nebenblattlosen Blättern, einhäusigen, kätzchenartigen oder ährigen Blütenständen und unvollständigen, blumenblattlosen Blüten. Die männlichen Blüten stehen hinter spiralig gestellten Deckblättern und bestehen aus vier oder weniger bisweilen ganz unterdrückten Perigonblättern und vier oder mehr Staubblättern; die weiblichen Blüten haben ähnliche Deckschuppen und Perigone und besitzen ein aus zwei verwachsenen Karpiden gebildetes Ovarium mit unvollständigen Scheidewänden und einer einzigen aufrechten Samenknospe. Die Ovarien entwickeln sich zu Steinfrüchten mit rindenartigem Epikarpium und hartem Endokarpium und enthalten bei der Reife einen gefurchten oder gelappten ölreichen Samen. Vgl. De Candolle, Juglandaceae ("Prodromus", Bd. 16). Die aus ca. 30 Arten bestehende Familie gehört der nördlichen gemäßigten Zone an und ist besonders in Nordamerika durch zahlreiche Arten vertreten. Die noch jetzt lebenden Gattungen: Juglans L. (Walnußbaum), Carya Nutt (Hickory), Pterocarya Kunth u. Engelhardtia Lesch. waren auch in der Tertiärzeit durch zahlreiche Arten vertreten.

Juglans L., s. Walnußbaum.

Jugor Schar, Meerenge, die unter 69 2/3 nördl. Br., 60 1/3 östl. L. v. Gr. zwischen dem russischen Festland und der Insel Waigatsch zum Karischen Meer (s. d.) führt.

Jugular (lat.), die Kehle (jugulum) betreffend; vena jugularis, die Drosselblutader (s. Drosseladern).

Jugulation (lat.), Erdrosselung.

Jugum (lat., "Joch"), bei den Römern das an der Wagendeichsel befestigte hölzerne Doppeljoch, welches den Nacken der Zugtiere festzuhalten bestimmt war und zu diesem Zweck zwei Einbiegungen oder runde Ausschnitte hatte; dann ein Querbalken überhaupt, z. B. bei der Wage. Als größte Schmach galt es für ein besiegtes Heer, durch ein J. geschickt zu werden, welches durch zwei senkrecht in die Erde gesteckte und eine darübergelegte Lanze gebildet war.

Jugúrtha, König von Numidien, natürlicher Sohn des Mastanabal, eines Sohns des Königs Masinissa, erhielt durch die Gunst seines Oheims Micipsa dieselbe fürstliche Erziehung wie dessen eigne Kinder. Der reichbegabte Jüngling erregte jedoch durch frühzeitig hervortretende Herrschbegierde die Besorgnisse des Königs, und dieser suchte sich daher seiner dadurch zu entledigen, daß er ihn mit den von Scipio begehrten numidischen Hilfstruppen nach Numantia sandte. J. kehrte indessen aus diesem Krieg mit dem Ruf großer Tüchtigkeit und mit einem ausgezeichneten Lobe des römischen Feldherrn glücklich zurück. Obwohl ihn Micipsa förmlich adoptiert und zum Miterben des Throns erklärt hatte, ließ J. doch nach dessen Tode (118 v. Chr.) seinen jüngern Adoptivbruder, Hiempsal I., aus dem Weg räumen (117) und besiegte den ältern, unkriegerischen Adherbal im offenen Kampf. Hierauf brachte er es durch Bestechung dahin, daß zehn römische Gesandte das numidische Reich zwischen ihm und Adherbal auf die Weise teilten, daß er selbst den bessern westlichen, Adherbal dagegen den östlichen Teil des Landes erhielt, welcher, obwohl mehr Häfen und Städte enthaltend, weniger fruchtbar und bevölkert war als jener. Da J. aber auch dies Reich Adherbal nicht gönnte, begann er einen neuen Krieg; Adherbal wurde bei Cirta geschlagen, sodann in seiner Hauptstadt belagert und bei deren Übergabe mit einem großen Teil der Bevölkerung, darunter auch vielen römischen Bürgern, umgebracht (112). Nunmehr wurde in Rom, vornehmlich auf das Betreiben des designierten Volkstribuns Gajus Memmius, der Krieg gegen J. (Jugurthinischer Krieg, 111-106) beschlossen. Im ersten Jahr (111) wurde dieser vom Konsul Calpurnius Bestia anfangs nicht ohne Nachdruck geführt, dann aber infolge von Bestechung mit einer Scheinunterwerfung des J. beendet, die ihn im unbeschränkten Besitz des ganzen Reichs ließ. J. wurde alsdann auf Antrag des Memmius, der jetzt Volkstribun war, nach Rom berufen, um sich zu verantworten und seine Mitschuldigen zu nennen. Von seinen bestochenen Gönnern unterstützt, trat er in Rom sehr dreist auf und ließ einen sich dort aufhaltenden Vetter, Massiva, den Sohn Gulussas, ermorden. Nun konnten selbst seine Gönner nicht hindern, daß er aus der Stadt gewiesen und die Er-^[folgende Seite]