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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Mussafia - Mutsuhito
das Ariston (die kleinern Instrumente auch Aristonette genannt), Herophon und Manopan sich voneinander nur wenig unterscheidende »Salonorgeln« mit durchlöcherten Scheiben; beim Ariston und Herophon sind dieselben von Pappe, kreisförmig, werden durch Federn aufgeklemmt und drehen sich um ihren Mittelpunkt-, beim Manopon sind sie von Leder und in Gestalt breiter Bänder oder Streifen; alle drei Instrumente haben Zungenstimmen wie das Harmonium. Die Schweizer Spieldosen (mit Kurbel) oder Spieluhren (mit Uhrwerk), welche seit 100 Jahren, was Akkuratesse und Präzision anlangt, den Vorrang behaupten, haben Metallkämme und Stiftwalzen; die sogen, deutschen Spieldosen oder Symphonions haben statt der Walzen durchlöcherte kreisförmige Stahlblätter (Lachmanns Patent). Das Drehpiano (Orgelklavier) Orpheus ist eine von Paul Ehrlich (dem Erfinder der an Stelle der Walzen gesetzten Scheiben, ,.Direktor der Fabrik Leipziger M.) bewerkstelligte Übertragung desselben Prinzips auf ein kleines Klavier, sofern gespannte Federn die Hämmerchen (Finger) gegen die Tasten werfen, sobald die Löcher der Pappscheibe sie auslösen. Nur Vergrößerungen und Verbesserungen dieser Instrumente sind P. Ehrlichs Klavierautomat, der an jedem Pianino angebracht werden kann (die Tasten werden durch den Apparat angeschlagen), sowie das mechanische Klavier von I. M. Hirt in Leipzig, an dem wie beim Manopon die durchlöcherten Notenblätter Bandform haben. Ariston, Herophon, Manopon, Orpheus, die »Klavierspieler« und das »mechanische Klavier« werden durch Drehen einer Kurbel
gespielt
Muffafia, Adolf, roman. Philolog, geb. 13. Febr.
1835 m Spalato in Dalmatien. wurde, nachdem er erst Medizin studiert hatte, 1855 Lehrer des Italienischen an der Universität zu Wien, 1860 zum außerordentlichen und 186? zum ordentlichen Professor der romanischen Philologie daselbst ernannt. Außer zahlreichen Abhandlungen in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie, deren Mitglied er seit 1866 ist, veröffentlichte er unter andrrm: »Handschriftliche Studien« (Wien 1862-70, 4Tle.); »Altsranzöslsche Gedichte aus venezianischen Handschriften« (1864); Momimsnti a Mietii äi äiaietti italmiii« (1864); Fra Paolinos »O6 i-O^imin? rs^wlis« (18l>8); Beiträge zur Litteratur der sieben weisen Meister« (1868); »Beiträge zur Kunde der norditalischen Mundarten im 15. Jahrhundert« (1873); »Die katalanische metrische Version der sieben weisen Meister? (1876) und eine weitverbreitete »Italienische Sprachlehre in Regeln und Beispielen« (^2. Aufl., Wien 1888).
"Musscher lspr. mus-cher), Michiel van, Holland.
Maler u. Radierer, geb. 27. Jan. 1645 zu Rotterdam, bildete sich vornehmlich bei A. van den Tempel, Gabriel Metsu und A. van Ostade. In der Art der beiden letztern malte er meist Porträte und Genrebilder (Familien- und Atelierszenen), von denen sich einige in den Galerien des Haag, von Rotteidam, Amsterdam und Berlin befinden. Seit 1688 Bürger in Amsterdam, starb er 20. Juni 1705 daselbst.
"Müßignang wird nach den, deutschen Strafgesetzbuch (H 361, Ziff. 5) dann bestraft, wenn sich der Betreffende demselben dergestalt hingibt, daß er in einen Zustand gerät, in welchem zu seinem Unterhalt oder zu dem Unterhalt derjenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß.
Die Strafe ist Haft bis zu sechs Wochen, auch kann ans Verweisung an die Landespolizeibehörde er kannt werden. Letztere erhält dadurch die Befugnis, die verurteilte Person entweder bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen, oder sie zu gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden.
Mussorgsti, Modest Petrowitsch, russ. Komponist, geb. 1839 zu Toropez (Gouvernement Pskow), trat mit 17 Jahren in Petersburg als Avantageur in das Preobraschenskische Regiment und wurde durch einen musikbegeisterten Kameraden bei dem Komponisten Dargomyschski eingeführt, in dessen Haus er sich auch mit Balakirew und Cui befreundete. Jener leitete nun fernerhin seine Musikstudien, und M.wurdc dadurch in die Richtung der nationalrussischen Komposition hinübergezogen. 1874 kam seine Oper Boris Godunow« (Text nach Puschkin) in Petersburg zur ersten Aufführung und ist seitdem eins der besten Zugstücke der Petersburger russischen Oper. M. schrieb noch die Opern: »Die Messe von Sarotschin« u. »Die Chouanski in Moskau«, außerdem kleinere Gesangssachen und Klavierstücke (Dnnss mae9.l»i'6 lus86 .
«8^68 6'6iikaiit8« 2c.). Er starb 16. März 1881 in
Petersburg.
Musterschutz. Nach dem Bundesgesetz vom 31. Dez.
1888, betreffend die gewerblichen Muster und Modelle, gewährt die Schweiz den Urhebern neuer gewerblicher Muster und Modelle oder deren Rechtsnachfolgern, je nach Wahl des Hinterlegenden, ein ausschließliches Benutzungsrecht von 2, 5, 10 oder 15 Iahreu, vom Datum der Hinterlegung an gerechnet. Für die beiden ersten Jahre ist nur eine Hinterlegungsgebühr zu entrichten; nach Ablauf derselben wird die periodisch zunehmende Gebühr fürjedes einzelneden Schutz fernerhin beanspruchende Muster oder Modell erhoben. Die Gebühren werden vom Bundesrat bestimmt.
Der aus der Hinterlegung sich ergebenden Rechte geht verlustig: 1) der Hinterleger, welcher die schuldigen Gebühren nicht rechtzeitig entrichtet; 2) derjenige, welcher das Muster oder Modell im Inland nichtin angemessenem Umfang zur Ausführung bringt, während im Ausland hergestellte Artikel desselben Musters oder Modells eingeführt werden. Die Klage auf Verfall wegen ungenügender Ausbeutung kann von jedem angestrengt werden, der hierfür ein rechtliches Interesse nachweist. Eine bewerkstelligte Hinterlegung ist als nichtig zu erklären: 1) wenn die hinterlegten Muster und Modelle nicht neu sind; 2) wenn sie vor der Hinterlegung in gewerblicher Weise bekannt geworden sind; 3) wenn der Hinterleger weder der Urheber der hinterlegten Muster und Modelle noch dessen Rechtsnachfolger ist; 4) wenn im Fall der Hinterlegung unter versiegeltem Umschlag der Hinterlegende einer falschen Deklaration überwiesen "wird. Die Nichtigkeitsklage steht jedermann zu, welcher dafür ein rechtliches Interesse nachweist. Wer nicht in der Schweiz wohnt, kann ein Muster oder Modell nurdann rechtsgültig hinterlegen, wenn er in der Schweiz einen Vertreter bestellt hat.
*Nu1ll, (lat., > verändere«), gewöhnliche Bezeichnung in den Stimmen der Pauken, welche eine Veränderung der Stimmung verlangt. Stehen z.B. die Pauken in 1^ so zet.^t in. in 61)« an, daß die große Pauke in 6 und die kleinere in I) umgestimmt werden soll. Auch für den Wechsel der Stimmung bei einigen Blasinstrumenten (Klarinette, Trompeten und Hörner) ist die gleiche Vorzeichnung gebräuchlich.
Mutsuhito, Kaiser (Tenno, auch Mikado) von Japan, geb. 3. Nov. 1852 zu Kioto, Sohn des Mikado Osahito (Komet Tenno), folgte diesem 13. Febr. 1867 auf dem Thron, wurde aber erst 3. Febr 1868 durch den Sturz des Shogunats wirklicher Herrscher von
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