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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kraftversorgung (Druckluftanlage in Offenbach etc.)
Eine etwanige Erhöhung dieses Höchstpreises unterliegt der Genehmigung der Stadtverordneten und richtet sich nach dem Kohlenpreise. Die Stadtgemeinde selbst wird die Druckluft zu eignem Bedarf mit 20 Proz. Ermäßigung des für die Privatabnehmer festgesetzten Preises beziehen, solange das Unternehmen höchstens 6 Proz. einträgt. Bei über 6-7Proz. Ertrag steigt die Ermäßigung auf 40 Proz., bei 7-8 Proz. Ertrag auf 60 Proz., bei über 8-10 Proz. auf 80 Proz. und bei einer Verzinsung von 10 Proz. bezieht die Stadt die Druckluft unentgeltlich. Die Unternehmerin hat jährlich höchstens 1,500,000 edm Luft unter diesen Bedingungen an die Stadt zu liefern, darüber hinaus wird der Stadt die Druckluft mit 20 Proz. Ermäßigung auf den günstigsten Pcwatpreis abgegeben. Von dem jährlichen Überschuß, der sich nach Abrechnung sämtlicher sachgemäßer Abschreibungen, Betriebskosten und 6 Proz.
Zinsen aus dem für die Gründung und für etwanige spätere Erweiterungen aufgewendeten Kapital ergibt, hat die Unternehmerin 20 Proz. an die Stadtgemeinde zu bezahlen, ebenso für die Benutzung der Straßen eine Vergütung von jährlich 1 Mk. auf je 100 m Rohrlänge'im ersten Jahrzehnt, 2 Mk. im zweiten Jahrzehnt und 3 Mk. in den folgenden Jahren. Der Vertrag wird auf die Zeitdauer von 40 Jahren abgeschlossen, erlischt jedoch schon dann, wenn die Unternehmerin innerhalb zwei Jahren die Druckluftanlage nicht in Betrieb setzt. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich zu Folgendem: Die ihr gehörigen Straßen und Plätze benutzt sie zur Nohrlegung behufs käuflicher Abgabe von Druckluft weder selbst, noch läßt sie dieselben durch einen Dritten dazu benutzen, solange die Unternehmerin dort eine Druckluftanlage betreibt. Die Stadt läßt die ihr gehörigen Wege, Straßen und Plätze behufs käuflicher Abgabe einer andern Kraft als Druckluft auf die Dauer von 10 Jahren vom Abschluß des Vertrages an durch einen Dritten nicht benutzen. Sollte die Stadt selbst eine solche Anlage herzustellen unternehmen, so räumt sie der Unternehmerin bei der Vergebung von Herstellungsarbeiten das Vorzugsrecht gegenüber Dritten bei gleichen Bedingungen ein. Sie räumt der Unternehmerin auf fernere 10 Jahre das Vorzugsrecht gegenüber einem Dritten hinsichtlich der Benutzung von Gemeindeeigentum zu einer solchen Anlage ein bei Annahme gleicher Bedingungen, wie sie dieser Dritte der Stadtgemeinde zugesteht. Die Stadt räumt auf die ersten 20 Jahre der Genehmigung der Unternehmerin gegenüber einem Dritten bezüglich jeder elektrischen Beleuchtungsanlage, welche öffentlichen Grund und Boden berührt, bez. der Genehmigung der Stadt bedarf, bei gleichen Bedingungen das Vorzugsrecht ein. Von den erwähnten Verpflichtungen wird die Stadtgemeinde indes sofort befreit und zur Entziehung der Genehmigung berechtigt, wenn die Unternehmerin zweimal gegen die Bestimmung der Luftabgabe an Private oder gegen die Bestimmung fehlt, wonach zur Inbetriebsetzung der Anlage ein Rohrnetz von mindestens5 ^m^m gelegt sein muß, welches auszudehnen ist, sobald ein Iahresverkauf von 2000 odm Luft auf 1 m neuer Rohrleitung gesichert ist, jedoch um nicht mehr als 500 m Rohrleitung in einem Jahre. Ferner wird die Stadtgemeinde von ihren Verpflichtungen befreit, wenn der Betrieb länger als eine Woche unterbrochen wird, ausgenommen bei Ereignissen höherer Gewalt, bei Feuers-, Explosions- und Wassersgefahr, bei Übereinkunft mit den Kraftabnehmern. Nach Ablauf der Vertragszeit kann die Stadtgemeinde
die Anlage gegen näher vereinbarte Bedingungen erwerben. Der Unternehmerin steht es frei, mit ihren Luftabnehmern Abkommen hinsichtlich der Druckhöhe im Rohrnetz, der täglichen Betriebsdauer und des Preises bis zum festgesetzten Höchstbetrage von 1,2-1,5 Pf. pro Kubikmeter Luft zu treffen. Vorläufig ist ein Druck von 6 Atmosphären im Rohrnetz in Aussicht genommen. Die Zentralstation der Druckluftanlage wird in der Nähe des Mainufers erbaut werden, von wo aus die größte Rohrlänge voraussichtlich 2500 m betragen wird. Geplant sind 1824 m Rohrleitung von 300 mm lichter Weite, 2400 m Rohrleitung von 200 mm u. 4236 m Rohrleitung von 100 mm lichter Weite, wovon die erstern mit2 Wasserabscheidern und 4 Ventilen, die zweiten mit5 Wasserabscheidern und 7 Ventilen und die letztern unt 8 Wasserabscheidern und 22 Ventilen versehen werden sollen. Die Rohrstränge werden etwa in 0,7 m Tief^ unter die Fußwege verlegt, was um so leichter möglich ist, als viele Fußwege mit Vasaltplatten belegt sind. Ende 1890 sollten ungefähr 1300 m Röhren verlegt sein. Vorläufig wird durch einen Gasmotor Druckluft erzeugt, die zum Prüfen der Röhren und zur Veranschaulichung der Wirkung dienen soll.
Auch derBerlinerVorortRixdorfmit30,000Einw. hat einen Vertrag über die Einrichtung einer Druckluftanlage abgeschlossen. Der ausführenden Gesellschaft wird das Recht zugestanden, während der ersten 10 Jahre allein den Ort mit Druckluft und elektrischem Lichte zu versehen, sowie das Vorrecht vor dritten Unternehmern für andre K. Der Abnehmer von Druckluft hat außer einer Grundtaxe (bei Kraftbedarf bis zu 2 Pferdekräften 2 Mk. als Grundtaxe für1 Pferd und 1 Monat, bei größerm Bedarf 1 Mk. für1 Pferd und 1 Monat) noch pro Kubikmeter verbrauchter Druckluft 1,2 Pf. zu entrichten. Die Gesellschaft zahlt der Gemeinde 20 Mk. für je 1 km verlegte Röhren und 3 Proz. der Noheinnahme aus dem Verbrauch innerhalb der Gemeinde, sowie V2 Proz. der Noheinnahme in andern von Nixdorf aus versorgten Gemeinden. Die Gemeinde kann nach 23, bez. 40 Iahreit die Anstalt käuflich übernehmen.
Geschieht das nicht, so gehen nach 50 Jahren Kabel und Rohrnetz unentgeltlich in den Besitz der Gemeinde über. Der Gesellschaft kann die Konzession entzogen werden, wenn der Betrieb ohne genügende Gründe 7 Tage hintereinander oder 30 Tage im Jahre unterbrochen wird.
Das Poppsche System der Krastverteilung durch Druckluft und speziell die Riedlerschen Berichte über die Pariser Anlage vom Jahre 1889 (s. Bd. 17, S.
802) sind in der Zwischenzeit vielfach angegriffen worden, besonders von feiten der Elektrotechniker, die eine Beschränkung ihres Wirkungskreises befürchteten. Die Angriffe gehen darauf hinaus, daß die Niedlerschen Angaben teilweise anzuzweifeln und die von Riedler ermittelten Betriebsergebnisse als zn günstige berechnet seien, und daß die Anlage bezüglich der Billigkeit der Kraftlieferung durchaus nicht das Lob verdiene, das Riedler ihr gespendet. Den: gegenüber veröffentlicht nun Riedler unter dem Titel: »Neue Erfahrungen über die K. von Paris durch die Druckluft« eine Reihe von Neuene.'?^.'? sowie Untersuchungen und Versuchen von ihm selbst und von Professor Gutermuth, die ergeben sollen, daß das Poppsche System hinsichlich seines Wirkungsgrades gegenüber den frühern Angaben noch einer bedeutenden Steigerung fähig ist (Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure«, 1891). Hiernach Mo in Paris zunächst folgende Neuanlagen geschaffn