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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Manchester - Marinekonferenz
türkische Bethäuser, 3 armenische, 1 orientalisch-ka-' tholische, 1 lateinische, 1 protestantische Kirche und! 10 christliche Schulen. Die Stadt ist ungemein weit-! läufig gebaut, reich an Wasser und von üppigen Gärten durchsetzt und umgeben. M. ist das Melitene der Römer und wird als Milid oder Milidia schon! seit dem 14. Jahrh. v. Chr. in den assyrischen Kriegs-! berichten erwähnt.
Manchester ist (seit 1882) Sitz der Victoria University, welche im I. 1880 durch eine Koz-ai ^1i5rt6l besonders für die nordenglischen Grafschaften gegründet ist. Sie besteht zur Zeit aus drei verschiedenen Colleges: 1) Owens College zu M.' (gegründet 1851), 2) Jorkshire College zu Leeds (ge-! gründet 1874), 3) University College zu Liverpool! (gegründet 1881 und dann an die erstgenannten an- ^ geschlossen). Jedes College hat seinen eignen Ver- ^ waltungs- und Lehrkörper; die Abhaltung von ^ Prüfungen und die Verleihimg der Grade geht jedoch von der aus Vertretern aller drei Colleges ge- ^ bildeten und durch Zuziehung von Examinatoren andrer englischer Universitäten vermehrten Zentral-, behörde der Victoria Nniversity aus. Der Mangel an Konzentration, die Zersplitterung der Lehrkräfte und ! Lehrmittel wird häufig sehr störend empfunden. Die ^ Anzahl der Nkmvors ot' ^ouvoc^tioii beträgt gegen > 250. Die Studenten leben nicht in Colleges, wie in ^ Oxford und Cambridge, sondern nach deutscher und ! schottischer Weise in Privatwohnungen. Zu den Prüfungen werden auch weibliche Kandidaten zugelassen. ^ Über Verfassung und Einrichtungen der Universität vgl. den jährlich erscheinenden »Viotori^ Iluivsi'sit) (^iknä Hr«, der auch einen Abdruck der in sämtlichen (schriftlichen) Prüfungen der Universität gestellten Fragen enthält.
Manganin, eine Legierung aus Kupfer, Nickel und Mangan, welche zur Herstellung von elektrischen Widerständen benutzt wird und das bisher Zu diesem Zwecke angewandte Nickelin bedeutend übertrifft. Meßwiderftände aus M. können daher in bedeutend geringern Dimensionen angefertigt werden, als es bei den bisher bekannten Widerstandsmaterialien möglich gewesen wäre, und anderseits können Regulierungswiderstände für stärkere Ströme aus M. bei dem gleichen Widerstandsbetrag bedeutend kräftiger dimensioniert werden als bei Anwendung von Neusilber, Nickelin 2c. Von der Temperatur wird der spezifische Widerstand des Manganins nur in so außerordentlich geringem Maße beeinflußt, daß man diese Änderung selbst bei den feinsten Messungen ohne weiteres vernachlässigen kann. Die Verwendbarkeit des Manganins wird dadurch in bedeutendem Maße erhöht.
Von besonderm wissenschaftlichen Interesse ist die seltsame Eigenschaft des Manganins, daß der Widerstand mit der Erhöhung der Temperatur abnimmt.
Es ist dies der einzige bis jetzt bekannte Fall, daß ein Metall, bez. eine'Metalllegierung sich in Bezug auf den Leitungswiderstand wie ein Leiter zweiter Klasse verhält.
Mauning, Henry Edward, Kardinal und Erz- bischof von Westminster, starb 14. Jan. 1892 in London.
Vgl. Hutton, (^räwal ZI. (Lond. 1892).
Mannlt (M annose), s. Kohlehydrate.
Mar Chiquita (»kleines Meer), großer Salzsee in der argentinischen Provinz Cordoba, 82 ni ü. M., von W. nach O. 80 wn lang und 50 km breit, enthält 15 ziemlich große, dicht bewaldete Inseln, von denen einige sich 7-8 in über den Wasserspiegel er Heden.
Die Tiefe beträgt im Durchschnitt 34m. Das Wasser enthält 6 Proz. reines Kochsalz. Wasservögel sind
zahlreich, Fische aber weniger häufig. Auch die sehr humusreichen Küsten sind fast überall mit Wäldern
bedeckt.
Marinekonjerenz, internationale (Washington 1889). Der von Jahr zu Jahr zunehmende Dampferverkehr auf See und die gesteigerte Fahrgeschwindigkeit der Dampfer, besonders der Post- und Passagier dampfer, haben die Zahl der Zusammenstöße von Schiffen derart vermehrt, daß der Admiral Jurien de la Graviere 6. Juni 1887 der Pariser Akademie die Frage vorlegte, inwieweit die Wissenschaft im stände sei, Mittel zu finden, um die fortwährend zunehmenden Schiffsunfälle durch Zusammenstöße auf See zu vermindern. Diese Anregung gab den Amerikanern Anlaß, im Juli 1888 an 37 Seestaaten Einladungen Zu einer M. zu richten, um in gemeinsamer Beratung festzustellen, was nach seemännischem Urteil zur Besserung in der bezeichneten Notlage geschehen könne. Nachdem 27 Staaten, darunter alle bedeutenden, die Beschickung der M. zugesagt hatten, wurde von den amerikanischen Abgeordneten ein Programm für die Arbeit der M. entworfen und den beteiligten Seestaaten zur Vorberatung im März 1889 übersandt. Dasselbe enthielt folgende Punkte:
1) Schiffsfignale oder andre Mittel, um genau die Richtung anzugeben, in welcher Fahrzeuge sich in Nebel, dickem Wetter, Schneefall oder bei Nacht bewegen. Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See. 2) Verordnungen zur Beurteilung der Seefähigkeit von Schiffen. 3) Zulässiger Tiefgang für beladene Schiffe. 4) Verordnungen für gleichmäßige Bezeichnung (Namen, Heimatshafen 2c.) an Schiffen.
5) Rettung von Leben und Eigentum bei Schiffbrüchen. 6) Befähigungsnachweis der Schiffsoffiziere und Seeleute, einschließlich Prüfung auf Sichtweite und Farbenblindheit. 7) Sonderwege für Dampfer auf belebten Strecken. 8) Nachtsignale zu gegenseitigen Mitteilungen auf See. 9) Sturmwarnungen.
10) Melden, Bezeichnen und Entfernen gefährlicher Wracks oder sonstiger Schiffahrtshindernisse. 11) Bekanntmachung von Gefahren für die Schiffahrt, von Veränderungen der Leuchtfeuer, Tonnen und andrer Tag- und Nacht-Seemarken. 12) Gleichmäßiges Tonnen- und Bakensystem. 13) Einrichtung einer beständigen internationalen Marinekommission.
Die M. wurde 16. Okt. 1889 eröffnet, vom Konteradmiral Franklin der Vereinigten Staaten von Nordamerika als Vorsitzendem geleitet und 31. Dez.
1889 geschlossen, während welcher Zeit nur Punkt 1 des Programms eingehend beraten und abgeschlossen wurde. Wenn diese Beschlüsse zur Einführung kämen, würden folgende in Deutschland die Seeschiffahrt betreffenden kaiserlichen Verordnungen ihre Erledigung finden: 1) Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf See, vom 7. Jan. 1880 und vom 16. Febr. 1881, betreffend die Aufhebung des Artikels 10 voriger Verordnung;
2) Not- und ^otsen-Signalordmmg für Schisse auf See und auf den Küstengewässern vom 14. Aug.
1876; 3) Verordnung über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoß von Schiffen auf See vom 15. Aug. 1876. Die Beschlüsse der M. sind aber nur Vorschläge, welche erst nach Vereinbarung der einzelnen Landesregierungen unter sich rechtskräftige Wirkung erhalten können. Nur die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat denselben durch Gesetz vom 19. Aug. 1890 Geltung verschafft. - Die Artikel 1 - 14 der Beschlüsse enthalten »Regeln über Lichter« für alle Seefahrzeuge in Fahrt, vor Anker 2c., Artikel 15 betrifft die Schall-