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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Volksvertretung (in Österreich-Ungarn, Portugal, Rumänien)
direkt. Von den 353 Abgeordneten der 17 Länder der österreichischen Monarchie repräsentieren gegenwärtig 85 den Großgrundbesitz, 117 die Städte/21 die ! Handelskammern, 130 die Landgemeinden. Böhmen ! ist mit 92 Abgeordneten am stärksten vertreten, es folgen danach Galizien mit 63, Österreich unter der En'ns mit 37,..Mähren mit 36, Steiermark mit 23, Tirol mit 18, Österreich ob der Enns mit 47, Schlesien und Krain mit je 10, die Bukowina, Dalmatien und Kärnten mit je 9, Salzburg mit 5, Trieft, Görz und Istrien mit je 4, endlich Vorarlberg mit 3 Mitgliedern. Jedes dieser Länder hat wieder seinen besondern Landtag für rein lokale Angelegenheiten, bestehend aus nur einem Hause. Die einzelnen Nationalitäten sind im österreichischen Abgeordnetenhaus vertreten durch 177 Deutsche, 67 Tschechen, 5di Polen, 16 Italiener, 15 Slowenen, 8 Ruthenen, 7 Kroaten,4 Rumänen und 1 Serben. Nach der Parteistellung wurden in das Abgeordnetenhaus entsendet 109 Deutsch-Liberale (aus Böhmen 33, Mähren 19, Niederösterreich 18, Kärnten8, Oberösterreich 7, Schlesien und Steiermark je 6, Tirol 4, Bukowina 3, Krain und Salzburg je 2, Voralberg 1), 17 Teutsch-Nationale (Steiermark 9, Böhmen und Niederösterreich je 3, Kärnten und Schlesien je 1), 29 Deutsch-Klerikalel Oberösterreich 10, Tirol 7, Steiermark 5, Salzburg 3, Niederösterreich und Vorarlberg je 2), 14 Anti^mvten (Niederösterreich 13, Schlesien 1), 12 Alttschechen (Mähren 11, Böhmen 1), 37 Jungtschechen, sämtlich aus Böhmen, 18 Feudale, ebenfalls aus Böhmen, 8 Mittelpartei (Mähren 6, Niederösterreich und Schlesien je 1), 11 Italienisch-Liberale (Istrien, Tirol und Trieft je 3, Dalmatien und Görz je 1),4 Italienisch-Klerikale, alle aus Tirol, 58 Polen (Galizien 56, Bukowina und Schlesien je 1), 4 Rumänen, sämtlich aus der Bukowina, 8 Ruthenen (Galizien 7, Bukowina 1), 7 Kroaten und 1 Serbe aus Dalmatien, 16 Slowenen (Krain 8, Steiermark und Görz je 3, Istrien und Trieft je 1). Bis zum Schluß der Session hatte sich eine völlige Zersetzung der Parteien vollzogen. Die Zahl der Abgeordneten, welche als »Wilde < keinem Klub angehörten, war auf 30 gestiegen, und die Reihen einzelner Fraktionen -waien in gefährliches Schwanken geraten. Die Vereinigte deutsche Linke zählte 110, die deutsch-nationale Vereinigung 18 Mitglieder, der deutsch-nationale Verband der Antisemiten hatte sich aufgelöst, der Zeutrumsklub war auf 14 Mitglieder gesunken, der Klub des liberalen Zentrums zählte 12, der Klub des rechten Zentrums 34 Mitglieder. Der Czesky-Klub zeigte die vollen Spuren der Auflösung, zählte kbn Tl'dch 54 Mitglieder, der Klub der unabhängigen böhmischen Abgeordneten 9, der Klub der Ruthenen 3, der Kolo polsti55, der Trentino-Klub 7 Mitglieder.
Ungarn. Nach dem Staatsgrundgesetz uom21.Dez.
1867 umfaßt der aus einer Magnatentafel und einer Repräsentantentafel bestehende Reichstag im weitern Sinne sämtliche Länder der ungarischen Krone, im engern Sinne nur Ungarn und Siebenbürgen. Mitglieder der Magnatentafel sind die volljährigen, in Ungarn begüterten Erzherzöge des Herrscherhauses, "2 geistliche Würdenträger der protestantischen, römisch-katholischen und griechisch-katholischen Kirchen, die 10 Bannerherren des Reichs, der Graf von Preßburg, die beiden Kronhüter, die beiden Präsidenten der königlichen Kurie, der Präsident der Budapester königlichen Tafel, 3 Abgeordnete des kroatisch-slawonischen Landtags, der Gouverneur von Fiume, ferner erbberechtigt 8 Fürsten, 759 Grafen und 36 Barone, endlich 50 auf Lebenszeit durch den König er-Meyers 5tonv.«Lexikon, 4. Aufl., XIX. Ad.
nannte und 28 von der Magnatentafel gewählte Mitglieder. Die Repräsentantentafel zählt 458 Abgeordnete, von welchen 413 in den ungarischen Komitaten und Freistädten auf 5 Jahre und 40 vom kroatisch-slawonischen Landtag aus seiner Mitte für eine Tagunq gewählt werden. Die Komitate und königlichen Freistädte (Munizipien) sind in Wahlkreise eingeteilt, deren jeder einen Abgeordneten wählt. Zur Wahlberechtigung sind 20, zur Wählbarkeit 24 Lebensjahre erforderlich. Die Häuser versammeln sich jährlich.
Das gegenwärtige Abgeordnetenhaus wurde im Juni! 1887 gewählt. Die Parteien, in welche sich dasselbel spaltet, werden als Liberale, Radikale und Gemäßigte! bezeichnet; die kroatischen Delegierten stimmen in der Regel mit den Liberalen, die Nationalisten stimmen bald mit der einen, bald mit der andern Partei. Die Liberalen zählen gegenwärtig 250, die Radikalen, welche die völlige Trennung von Österreich bis auf eine reine Personalunion wollen, 80 und die Gemäßigten, welche an der Verfassung von 1867 festhalten, 56 Mitglieder. Der ungarische Reichstag ist kompetent rücksichtlich der Gesetzgebung Ungarns, und für Kroatien und Slawonien rücksichtlich der Gesetzgebung jener Angelegenheiten, welche diese Länder mit Ungarn gemeinschaftlich haben.
^Portugal.) Die Verfassung vom 29. April 1826, mehrfach ergänzt, zuletzt 24. Juni 1884, überträgt die gesetzgebende Gewalt den Cortes Geraes. Dieselben bestehen aus einer Pairskammer (Okin Hi'g. äos 1^i'08) und einer Deputiertenkammer ((^inki'g. äos' Oeput Häos). Die Pairskammer setzt sich zusammen' aus dem Kronprinzen und seinen Brüdern, 52 erblichen Mitgliedern, 13 Prälaten, 139 vom König auf Lebenszeit ernannten und 50 durch Abgeordnete der Distrikte und der wissenschaftlichen Institute gewählten Mitgliedern. Die Pairs der beiden letzten Klassen müssen mindestens 35 Jahre alt sein und bestimmte andre Qualifikationen besitzen, teilweise auch den Höchstbesteuerten angehören. Nach einem 1885 erlassenen Gesetz soll die erbliche Pairswürde allmählich aufhören und das Recht des Königs, Pairs zu ernennen, sich auf 100 beschränken, die königlichen Prinzen ausgenommen. Die Deputiertenkammer besteht aus 178 direkt auf 4 Jahre gewählten Mitglie^ dern l168 für das Festland, die Azoren und Madeira und 12 für die Kolonien). Zur Wahlberechtigung find Großjährigkeit und ein jährliches Einkommen von 100, zur Wählbarkeit Großjährigkeit und ein^ jährliches Einkommen von 400 Milreis erforderlich.
! Offiziere, Priester, Doktoren und alle, welche höhere Studien zurückgelegt haben, sind von diesem Zensus ausgenommen. Die Cortes versammeln sich jährlich.
Die Deputiertenkammer ist berechtigt, die Minister^ und Staatsräte in Anklagezustand zu versetzen; für^ dieselben sowie für die Mitglieder des kömglichenI Hauses, die Pairs und Abgeordneten fungiert die^ Pairskammer als Staatsgerichtshof. Nach ihrer! politischen Richtung zerfallen die Abgeordneten in ver^ schiedene Gruppen, und zwar nach den letzten Wahlen (1890)in114Konfervative, 30Progressisten, 10Monarchisten andrer Schattierung und 3 Republikaner.
Die übrigen Mitglieder gehören keiner Partei an.
Ende 1890 bildete fich eine neue Partei, die liberale! Liga, welche mehrere der bedeutendsten der jetzigen Minister zu ihren Mitgliedern zählt; eine andre kütz, lich gebildete Partei ist die nationale Partei, welche «infolge der durch die Vorgänge in Afrika gegen^ England hervorgerufenen Erregung entstand.
^ IMlmänien.i Die gesetzgebende Gewalt ruht durch' die 1866 erlassene, 1684 abgeänderte Verfassung in
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