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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Algerien (Verfassung und Verwaltung. Geistige Kultur)

Barbe du Tlélat nach Ras el-Ma (151 km), von Arzeu über Ain Tisy nach Mosba (238 km), an die sich die ausschließlich militär. Zwecken dienende, vom Staate erbaute Bahn von Mosba nach Mescheria (114 km) anschließt, von Mescheria nach Aïn Sefra (102 km); ferner von Bona über Gelma nach Kroub (203 km), von Duvivier bis zur tunes. Grenze (105 km). (S. Französische Eisenbahnen.) Der franz. Staat hat für fast sämtliche Eisenbahnen einen fünfprozentigen Zins gewährleistet. Die alger. Eisenbahnen erzielten (1891) bei einer Gesamteinnahme von 25 206 751 Frs. und einer Gesamtausgabe von 21 972 204 Frs. einen Reinüberschuß von 3 234 547 Frs. Befördert wurden 3 072 450 Personen (245 196 116 Personenkilometer) und 1 737 642 t Güter (129 806 812 Tonnenkilometer); 1 Personenkilometer brachte 3,39, 1 Tonnenkilometer 11,25 Cent. Einnahme. Von den vorhandenen 279 Lokomotiven, 653 Personen- und 6150 Gepäck- und Güterwagen wurden 6 560 860 Lokomotivkilometer und 70 928 938 Wagenkilometer zurückgelegt. 1892 wurden 178 km Straßenbahnen genehmigt. Über das Projekt einer Fortsetzung der alger. Eisenbahnen quer durch die Wüste Sahara in der Richtung auf Timbuktu s. Sahara-Eisenbahn. Zweigbahnen sollen nach dem Tsadsee und dem Niger angelegt werden. Der Karawanenhandel ist ziemlich bedeutend, besonders nach den 1869 eingeführten Erleichterungen. Das Telegraphennetz umfaßte (1892) 7155 km Linien mit 16 603 km Leitungen; Zahl der Bureaus 361, der internen Depeschen 1 380 355, der internationalen 44 526, der Dienstdepeschen 276 843. Die Zahl der Postanstalten betrug 461 und die Einnahme derselben 4 123 834 Frs.

Verfassung und Verwaltung. An der Spitze der Kolonialverwaltung A.s steht (seit 1871) ein Civil-Generalgouverneur, der zugleich Oberkommandant der Land- und Seetruppen in A. ist, dem jedoch für Civilangelegenheiten ein Regierungsconseil beigegeben ist, in dem er den Vorsitz führt. Die Kolonie zerfällt (1891) in drei Provinzen (Chalifate): Algier (170 801 qkm mit 1 468 127 E.), Oran (115 585 qkm mit 942 066 E.) und Constantine (191 527 qkm mit 1 714 539 E.), deren jede ein Departement in civiler Beziehung bildet. Die Einbeziehung von Gebieten des Territoire de commandement in das Territoire civil nimmt indessen stetigen Fortgang, so daß sich die Zahlen des Areals von Jahr zu Jahr ändern. So umfaßte das Territoire civil 1877: 41 600 qkm mit 1 316 517 E., dagegen 1880 bereits 110 468 qkm mit 2 338 434 E. und (1891) 3 636 967 E. Das Territoire civil zerfällt in drei Provinzen mit folgenden Arrondissements (Aghaliks): im Depart. Algier: Algier, Medea, Miliana und Tisiusu; im Depart. Constantine: Batna, Bona, Bougie, Gelma, Constantine, Philippeville, Serif; im Depart. Oran: Mascara, Mostaganem, Oran, Sidi bel-Abbes, Tlemsen. Die Arrondissements zerfallen in Kantone (Kaïdate). Das Territoire de commandement zerfällt, wie die Divisionen in Frankreich, in Subdivisionen und Bezirke (cercles). Es sind in der Provinz Algier die Subdivisionen Medea und Orléansville, zu denen die Bezirke Dschelfa, Laguat und Aumale kommen; in der Provinz Constantine die Subdivisionen Constantine, Batna, Bona und Setif; in der Provinz Oran die Subdivisionen Oran, Mascara und Tlemsen. Die Civilverwaltung eines jeden Departements leitet ein Präfekt. Unter ihm arbeiten vier Bureaus, für allgemeine und municipale Verwaltung, für Kolonisation und öffentliche Arbeiten, für Rechnungswesen und für die arab. Angelegenheiten. Nicht zu verwechseln mit letztern Bureaus der Civilverwaltung sind die "Arabischen Bureaus", die unter der Direktion und Kontrolle der Militärkommandanten stehen. Sie sind zusammengesetzt aus zwei oder drei Offizieren und einem Dolmetscher und bilden die oberste Behörde für die Eingeborenen, die unter ihren eigenen Häuptlingen (Kaïds, Agbas und Baschaghas) stehen. Die Einnahmen der Kolonie beliefen sich 1892 im Budget auf 44,4 Mill. Frs., darunter indirekte Abgaben 21,8 Mill., die Ausgaben auf 60,4 Mill. Frs., davon für Civilverwaltung 47,4 Mill., darunter für das Ministerium der öffentlichen Arbeiten 26,5 Mill. Frs. Die Armee bestand Ende 1872 mit Inbegriff der Marine aus 73 553 Mann und 15 723 Pferden. (S. Französisches Heerwesen.)

Geistige Kultur. Für das Unterrichtswesen bildet die Kolonie einen Akademiebezirk, dessen Rektor in Algier wohnt. Außer Kursen für das Arabische bestehen von höhern Bildungsanstalten eine Vorbereitungsschule für Ärzte, eine Zeichenschule (Algier), 3 Lyceen (Algier, Constantine und Oran), 7 Collèges und 2 freie Lehranstalten. Ende 1884 gab es außerdem 905 öffentliche Elementar- und 151 freie Schulen mit zusammen 80 840 Schülern; 3531 Schüler besuchten Mittelschulen, 904 genossen höhern Unterricht. Zu Constantine und Algier haben sich Gesellschaften für Altertumskunde gebildet. Die Katholiken stehen unter einem Erzbischof zu Algier, dem zwei Bischöfe zu Oran und Constantine untergeordnet sind, die Protestanten unter einem Konsistorium zu Algier. Das Justizwesen ist, soweit nicht das einheimische Recht und dessen Formen gelten, nach franz. Weise eingerichtet. A. besitzt ein Appellgericht (Algier), 4 Assisenhöfe (Algier, Bona, Constantine, Oran), 16 Landgerichte, 4 Handels- und 105 Amtsgerichte. Zufolge des Dekrets vom 10. Sept. 1886 entscheiden die Mahatmas oder Tribunale der Kadi in Streitigkeiten der Muselmanen über Personenstands- und Nachlaßrecht; für alle andern Streitigkeiten der mohammed. Eingeborenen sind die franz. Gerichte zuständig.

Die in A. erscheinenden wichtigsten Zeitungen sind: "Le Moniteur de l'Algérie", "La Vigie Algérienne", beide täglich, "Le Petit Colon Algérien" mit illustriertem Wochenblatt, der franz. und arab. "Mebacher" (seit 1848), der "Akhbar" (seit 1841) und "Le Patriote Algérien" zu Algier. Im ganzen erscheinen hier 25 Zeitungen und Zeitschriften. In ganz A. beträgt die Zahl derselben 92.

Ungeachtet der unsichern Zustände und der großen Opfer, welche die Kolonie bis in die neueste Zeit erforderte, war doch die franz. Regierung bemüht, die Entwicklung des Landes durch mannigfaltige Kulturanstalten zu fördern. Ein Dekret vom 11. Juli 1860 erteilte einer Compagnie, an deren Spitze der Graf Branicki und der Bankier Gautier standen, auf 99 Jahre die Genehmigung zur Anlage wichtiger Eisenbahnlinien, zugleich mit der Zusage einer vierjährigen Staatssubvention von 6 Mill. Frs. und einer Anzahl sonstiger Begünstigungen. Außerdem unterstützte die Regierung mannigfach die Anlegung von Banken, Sparkassen, Leihhäusern u. s. w., die freilich nur dem europ. Elemente der Kolonie zu gute kommen können. Die Stadt Algier besitzt