Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

638

Anhalt (Geistige Kultur. Geschichte)

führt: 9 927 900 M., darunter: Zölle 1 300 000 M., Rübenzuckersteuer 6 747 700 M., Branntweinsteuer 532 850 M., Brausteuer 301 950 M., Tabaksteuer 88 400 M., Salzsteuer 900 000 M. Der Landarmenverband unterhält im Lande eine Idioten-, eine Irren-, Heil- und Pflegeanstalt, ein Siechenhaus, eine Taubstummenerziehungsanstalt und hat für Unterbringung, Pflege und Erziehung der Blinden, Epileptiker und verwahrloster Kinder gesorgt. Die Waisenanstalten sind seit 1870 zu einem Landeswaisenfonds mit den Rechten einer juristischen Person zusammengeschlossen. Eine Dienersterbekasse verpflichtet sämtliche anhalt. Subalternbeamten zum Beitritt und zahlt beim Todesfalle des Versicherten 300 M. Vierteljahresbeitrag 2 M. Außerdem stehen im Dienste des öffentlichen Wohles: ein Medizinalkollegium, 5 Kreisphysikate, 180 Bezirkshebammen zum kostenlosen Beistände bedürftiger Wöchnerinnen, eine Hebammenpensions- und Unterstützungskasse, Bezirksimpfärzte, 1 Landes-, 5 Kreistierärzte, Feuerkommissarien, ein Feuerlöschwesenfonds zur Unterstützung beim Lösch- und Rettungsdienst Verunglückter, eine Landesbrandkasse mit Versicherungszwang für sämtliche Gebäude, 8 Deichverbände, eine landwirtschaftliche Versuchsanstalt, ein Landgestüt, 47 Stipendien und 90 größere milde Stiftungen sowie 22 auf Stiftungen beruhende Armen-, Kranken- und Waisenanstalten.

Geistige Kultur. Die obere Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens liegt der Regierung ob. Die öffentlichen Schulen sind Staatsanstalten. Der Aufwand der höhern Schulen wird ausschließlich vom Staate getragen, der der niedern in Gemeinschaft mit den Schulverbänden gegen Überlassung von 60 Proz. des Schulgeldes. Die Schulverbände tragen ein Sechstel der Kosten für Neubauten und Hauptreparaturen, die Gesamtkosten aller übrigen Bauten, der Beschaffung und Instandhaltung der Lehrmittel sowie der sonstigen Realbedürfnisse. 1895 gab es 290 Schulen mit 896 Lehrern, 339 Lehrerinnen, 25 505 Schülern, 24 720 Schülerinnen. Es bestehen 4 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 1 Realprogymnasium, 1 Realschule, 1 staatlich subventioniertes privates Progymnasium mit Realklassen, 4 Vorschulen, 4 staatliche und 2 private höhere Mädchenschulen, 13 Mittel-, 17 Bürger-, 229 evang., 6 kath. Volksschulen; ein Lehrerseminar (Cöthen), ein Lehrerinnenseminar (Dessau), eine Bau- (Zerbst), eine Handwerkerschule (Dessau), zahlreiche Fortbildungs-, Innungs- und Fachschulen, 1 höheres technisches und 1 Haushaltungsinstitut. Der Staatszuschuß für Unterricht betrug (1895/96) 2 392 093 M. Bibliotheken: herzogl. Hofbibliothek und Behördenbibliothek in Dessau: herzogl. Bibliothek in Cöthen 20 000 Bände. Aus den 5 Diöcesanbezirken wird eine Landessynode gewählt (5 Superintendenten, 10 geistliche, 10 weltliche, 5 vom Landesherrn ernannte Mitglieder und 9 angesehene, kirchlich erfahrene Abgeordnete). Auf Grund der Kirchenverfassung von 1879 wird die Landeskirche durch das herzogl. Konsistorium und die Landessynode regiert und vertreten. Oberste Aufsichtsbehörde für die kath. und israel. Gemeinden ist das herzogl. Staatsministerium. Die fünf kath. Pfarreien stehen unter dem Bischof von Paderborn. Für den israel. Kultus sorgt ein Landesrabbiner. Der Staatszuschuß für den evang. Kultus betrug (1895/96) 118 085, für den katholischen 9241, für den israelitischen 4345 M. An Vereinen bestehen je einer für Geschichte und Altertumskunde, Landeskunde, Industrie, Kunst; ferner ein Landeslehrer-, Landwirtschaftlicher Verein, mehrere Gewerbe-, Turn-, Schützen-, Gesangvereine. An Orden besteht der herzoglich anhalt. Hausorden Albrechts des Bären (s. Albrechtsorden). Das Landeswappen ist in 12 Felder geteilt, drei senkrechte und vier Querrreihen. Die 12 Schilderstellen gehören an: 1) dem Herzogtum Sachsen, 2) der Pfalz zu Sachsen, 3) dem Herzogtum Engern, 4) dem Beringer Geschlecht, 5) Mittelschild, 6) der Herrschaft Ballenstedt, 7) der Grafschaft Askanien, 8) der Grafschaft Waldersee, 9) der Grafschaft Warmsdorf, 10) der Grafschaft Mühlingen, 11) den Regalien, 12) der Herrschaft Bernburg. Das Mittelschild ist senkrecht geteilt und enthält links den halben roten brandenb. Adler mit goldenem Schnabel und Faun, rechts fünf schwarze Querbalken im goldenen Felde mit dem sächs. Rautenkranze. (S. Tafel: Heraldische Typen II, Fig. 2.) Als Landesfarben gelten Rot, Grün und Weiß, jedoch wird meistens (z. B. bei Portepees, Schilderhäusern, Schlagbäumen u. s. w.) nur Grün und Weiß gebraucht. Die Kokarden sind grün.

^[Abb.]

Geschichte. Die ältern Einwohner A.s waren neben deutschen Stämmen Slawen (Wenden, Sorben). Die Germanisierung derselben fand Ende des 13. Jahrh. ihren Abschluß; 1293 wurde die Benutzung der wend. Sprache vor Gericht verboten. In karoling. Zeit zur sorb. Grenzmark gehörig, bildete das links von Saale und Elbe gelegene A. späterhin den Ausgangspunkt für die Ausbreitung der deutschen Herrschaft bis in die Odergegend. Die größten Erfolge errang hier der Markgraf Gero (s. d.). Nachkomme einer Schwester Geros (Hidda) war Graf Esiko von Ballenstedt, der erste beglaubigte Ahnherr des askan. Fürstengeschlechts. (S. Askanien.) Sein Enkel, Otto der Reiche, erwarb durch Vermählung mit Eilika, der Erbtochter des letzten Herzogs aus dem Geschlechte der Billunger (s. d.) in Sachsen, den Schein eines Anspruchs auf die Nachfolge im Herzogtum Sachsen. Ihm folgte 1123 Albrecht der Bär (s. d.). Sein Verdienst für A. besteht darin, daß er die wend. Gebiete zwischen Saale und Elbe mit holländ. und flamländ. Kolonisten besiedelte. Nach Albrechts Tod (1170) zerfiel seine Herrschaft durch Teilung unter seine Söhne. Die Stammlande am Harze erhielt Albrecht, nach dessen frühem Tode Bernhard (s. d.), dem bei der Erbteilung Aschersleben, Plötzkau und das Land zwischen Saale und Elbe zugefallen war. Er wird zuerst Graf von A., auch von Aschersleben genannt, erhielt 1180 (nach Heinrichs des Löwen Ächtung) einen Teil des Herzogtums Sachsen und den Herzogstitel, den schon König Konrad III. Albrecht dem Bären verliehen hatte, auf den dieser aber zu Gunsten Heinrichs des Löwen hatte verzichten müssen. Bernhard starb 1212. Während der Jüngere seiner Söhne, Albert oder Albrecht, die Herrschaft an der Elbe (Wittenberg-Lauenburg) übernahm, trat der Ältere, Heinrich, die Erbschaft der askan. Stammlande an und