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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Baden (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung)

männer beibehalten. Wahlfähig ist jeder 25jährige, wählbar jeder 30jährige unbescholtene Bürger. Die Abgeordneten zur Zweiten Kammer werden auf 4 Jahre gewählt und alle 2 Jahre zur Hälfte erneuert. Der Parteistellung nach zählt sie (1894): 2 Konservative, 23 Mitglieder der Centrumspartei, 30 Nationalliberale, 5 Deutschfreisinnige und Demokraten und 3 Socialdemokraten. - B. zerfällt in 14 Reichstagswahlkreise: 1) Konstanz-Uberlingen (Abgeordneter Hug, Centrum); 2) Donaueschingen-Villingen (Fürst von Fürstenberg, fraktionslos); 3) Schopfheim-Waldshut (Schuler, Centrum); 4) Lörrach-Müllheim (Blankenhorn, nationalliberal); 5) Freiburg (Marbe, Centrum); 6) Lahr-Wolfach (Schättgen, Centrum); 7) Kehl-Offenburg (Reichert, Centrum); 8) Bühl-Rastatt (Lender, Centrum); 9) Pforzheim (Frank, nationalliberal); 10) Karlsruhe-Bruchsal (Pflüger, Hospitant der freisinnigen Volkspartei); 11) Mannheim (Bassermann, nationalliberal); 12) Heidelberg (Weber, nationalliberal); 13) Bretten-Sinsheim (Graf von Douglas, deutschkonservativ); 14) Adelsheim-Buchen-Tauberbischofsheim (Freiherr von Buol-Berenberg, Centrum).

Die höchste vollziehende und beratende Landesbehörde ist das Staatsministerium, dessen Organisation auf landesherrlichen Verordnungen vom 20. April 1881 und 7. März 1893 beruht. Danach bestehen neben der Stelle eines Staatsministers, mit welcher seit 7. März 1893 das Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts verknüpft ist, drei Einzelministerien: das des großherzogl. Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten, welchem die Angelegenheiten der Eisenbahnen, des Post- und Telegraphenwesens zugeteilt sind, das des Innern, welchem die Fürsorge für Handel, Gewerbe und Landwirtschaft zufällt, und das der Finanzen. Die Vorstände dieser Ressorts bilden mit etwa noch ernannten Mitgliedern ohne Portefeuille das Staatsministerium. Unmittelbar unter dem Großherzog stehen das Geheime Kabinett und die Oberrechnungskammer.

Nach der Reichsgerichtsverfassung von 1877 hat B. jetzt ein Oberlandesgericht in Karlsruhe und sieben Landgerichte in Konstanz, Waldshut, Freiburg, Offenbach, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach, außerdem 59 Amtsgerichte. Strafanstalten finden sich: in Bruchsal das Männerzuchthaus, das Landesgefängnis und die Weiberstrafanstalt; die Landesgefängnisse für Männer in Mannheim und Freiburg; die Kreisgefängnisse in Konstanz, Waldshut, Offenburg und Rastatt; die Amtsgefängnisse bei allen Amtsgerichten. - Eingeteilt wird das Land nach dem Ministerialbeschluß vom 9. Jan. 1864 für die Verwaltung in 11 Kreise (Konstanz, Villingen, Waldshut, Freiburg, Lörrach, Offenburg, Baden, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Mosbach), die 4 Landeskommissaren unterstellt sind. Die landeskommissarischen Bezirke sind 1891:

Landeskommissarische Bezirke qkm Haushaltungen Einwohner Einwohner auf 1 qkm Evangelische Katholiken Israeliten Sonstige

Konstanz 4169 59524 281770 68 25312 253733 2025 700

Freiburg 4739 98169 469515 99 161547 301134 6243 591

Karlsruhe 2572 90755 445156 173 180412 256698 6196 1850

Mannheim 3601 96704 461426 128 230247 216554 12271 2354

Baden: 15081 345152 1657867 109 597518 1028119 26735 5495

Zur örtlichen Vollziehung der Aufgaben der gesamten innern Staatsverwaltung ist das Land in 52 Bezirke (Bezirksämter) eingeteilt. Als technischer Berater in Sachen der Medizinalpolizei ist in jedem Bezirk ein Bezirksarzt angestellt, der zugleich dem Amtsgericht als Sachverständiger dient. Das Bezirksamt besorgt die ihm zufallenden Geschäfte teils allein, teils in Verbindung mit den Bezirksräten, welche auf Vorschlag der Kreisversammlung vom Ministerium ernannt werden. Der centralen Leitung des Rechnungs- und Kassenwesens dient seit 1864 der Verwaltungshof, dem die Amtskassen, die weltlichen Stiftungen, die Heil- und Pflegeanstalten, das Armenbad in Baden und das polizeiliche Arbeitshaus zu Kislau unterstellt sind. - Die Behörden, welche der unmittelbaren Finanzverwaltung dienen, sind: die Finanzinspektion, die Münzverwaltung, die Generalstaats-, Amortisations- und Eisenbahnschuldentilgungskasse; die Centralmittelstellen bilden die Domänendirektion, Steuer- und Zolldirektion, denen wieder die Bezirksfinanzkassen sowie die Katasterbehörden und die Steuereinnehmereien dienen; außerdem unterstehen dem Finanzministerium auch das gesamte Hochbau- und Eisenbahnwesen. Die Einnahmen ergeben sich aus direkten (Ertragssteuern: Grund- und Häuser-, Gewerbe-, Kapitalrentensteuer und allgemeine Einkommensteuer) und indirekten Steuern, Justiz-, Polizei- und Forstgerichtsgefällen und aus Einnahmen der Zollverwaltung.

Die Residenz des Großherzogs und der Sitz der Regierung ist Karlsruhe (73684 E.). Die größern Städte außer dieser sind: Mannheim mit 79058, Freiburg mit 48909, Heidelberg mit 31739, Pforzheim mit 29988, Konstanz mit 16235, Baden mit 13884, Rastatt mit 11557, Bruchsal mit 11909 und Lahr mit 10805 E.

Die Finanzen sind gut geordnet. Der Haushalt für die J. 1891 und 1892 lieferte in Einnahme 58964446 und 59555450 M. gegen eine Ausgabe von 56535163 und 63374135 M., so daß sich ein Fehlbetrag von 1389402 M. ergab, welcher den Betriebsfonds von 25021292 aus 23631890 M. verminderte; die Specialetats der aus dem allgemeinen Budget ausgeschiedenen Verwaltungszweige beliefen sich (1891/92) auf 138792513 M. Ausgaben gegen 138482872 M. Einnahmen, so daß der umlaufende Betriebsfonds etwa 5½ Mill. M. betrug, während sich der stehende Betriebsfonds Ende 1892 auf 111012625 M. stellte. Der Entwurf für 1894/95 stellte den Ausgaben von 128356251 M. Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber und verwendet früher angesammelte Überschüsse von 3900866 M. und 5717695 M. aus den Beständen der Amortisationskasse zur Deckung des Deficits von 9618562 M. Die Eisenbahnschuld, welche vom allgemeinen Haushalt getrennt ist und einer besondern Verwaltung unterliegt, betrug 1. Jan. 1893 330365033 M.