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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bayern (Litteratur für Geographie und Statistik. Karten)

(Staatszuschuß 1892/93: 9263 M. 17 Pf.), sind sämtliche Mittel- und Hochschulen Staatsanstalten.

An wissenschaftlichen Instituten bestehen die königl. Akademie der Wissenschaften, die königl. meteorolog. Centralstation München (unter ihr 36 meteorolog. Normalstationen) und das Generalkonservatorium der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates.

Die Künste haben sich besonders seit König Ludwig Ⅰ. einer ganz besondern Fürsorge von seiten der Staatsregierung zu erfreuen. Anstalten zur Förderung sind die Akademie der Künste (22 Lehrkräfte und 381 Schüler), die berühmten Galerien, das bayr. Nationalmuseum und die königl. Erzgießerei, sämtlich zu München. Daselbst besteht auch ein Konservatorium der Musik. Stehende Theater giebt es im ganzen 17, unter denen das Hof- und Nationaltheater zu München den ersten Rang einnimmt.

Zeitungswesen. In B. dienen der Wissenschaft 30 Zeitschriften, für Schulwesen 13, für Heilkunde 13; landwirtschaftliche und gewerbliche Fach- und Zeitschriften giebt es 65, Zeitschriften mit religiösem Inhalt 40, andere Zeitungen 555 (darunter 21 illustrierte Zeitschriften und 134 Zeitungen mit illustrierten Unterhaltungs- und Familienblättern, 9 illustrierte Sportblätter), dazu kommen noch 108 Amtsblätter.

Kirchenwesen. Das bayr. Staatsrecht unterscheidet öffentliche und private Religionsgesellschaften. Die erstern sind die kath., prot. (luth. und reform., in der Pfalz die unierte) und griech. Kirche. Diese mit der Eigenschaft einer jurist. Persönlichkeit haben das Recht ungestörter öffentlicher Ausübung des Gottesdienstes, und ihre Diener genießen die Rechte und das Ansehen öffentlicher Beamten. Die Leitung der innern Angelegenheiten der kath. Kirche steht den beiden Erzbischöfen in München und Bamberg und den ihnen unterstellten Suffraganen, den Bischöfen von Augsburg, Regensburg und Passau bez. Eichstätt, Speyer und Würzburg zu. Kollegiatstifte sind 5 vorhanden, Dekanate 212, Pfarreien 2952, Kuratien 442. Die Zahl der Stiftskapitulare beträgt 179, der Pfarrer 2825, der Seelsorgehilfspriester 2021, sonstiger Geistlicher 577, der Klerikalseminaristen 897. Auf 714 E. trifft 1 Seelsorggeistlicher. In der prot. Kirche ist für das Hauptland oberste Behörde das Oberkonsistorium in München; unter diesem stehen die Konsistorien von Ansbach und Bayreuth; das Konsistorium in Speyer leitet selbständig die Angelegenheiten der unierten Kirche der Pfalz. Unter den Konsistorien stehen die Dekanate (das Münchener jedoch direkt unter dem Oberkonsistorium). Die Zahl der prot. Dekanate beträgt 80, der Pfarreien 1083, der Pfarrer, darunter Hilfsgeistliche und ständige Vikare, 1236. Die Rechtsverhältnisse der Privatkirchengesellschaften, als welche die Gemeinschaften der Israeliten, Mennoniten, Irvingianer, Anglikaner und seit 1890 die der Altkatholiken zu gelten haben, sind nach dem jeweiligen Aufnahmevertrag zu beurteilen; sie dürfen sich der äußern Abzeichen der öffentlichen Kirchengesellschaften, wie Türme, Glocken u. s. w., nicht bedienen; ihre Diener sind Privatbeamte. Das Kirchenvermögen einer jeden Parochie wird einer besondern Kirchenverwaltung, mit dem Pfarrer als Vorstand, anvertraut. Aus den Renten des Pfründe- und Kirchenvermögens und sonstigen Einnahmen sind die Besoldungen der Geistlichen und niedern Kirchendiener, die Erbauung und Instandhaltung der Kirche und des Pfarrhauses zu bestreiten, sofern hierzu nicht der Kirchenpatron oder der Zehntnutznießer verpflichtet sind. In der Finanzperiode 1894/95 betrug der jährliche Zuschuß des Staates 4219068 M. für den kath., 2276780 M. für den prot. und 14000 M. für den israel. Kultus und außerdem 1007522 M. für sonstige Zwecke des Kultus (Kirchenbau u. s. w.). Für Kultuszwecke bestehen 9798 Stiftungen mit einem Vermögen von 167205330 M., davon 8539 Stiftungen mit 146972656 M. für den kath. und 1191 Stiftungen mit 19657320 M. für den prot. Kultus, außerdem sonstige Kultusstiftungen 68 mit einem Gesamtvermögen von 575354 M. An geistlichen Orden bestehen 74 Männerklöster mit 9 Filialen und 1379 Ordensmitgliedern. Die weiblichen Frauenorden haben 65 Klöster mit 791 Filialen und 8682 Ordensmitgliedern. ^[Spaltenwechsel]

Vereinswesen. Es bestehen im Königreich 76 wissenschaftliche Vereine, für Volks- und allgemeine Bildung 344, für Erziehung und Bildung der Jugend, sittliche und religiöse Bildung 188, für Pflege der Kunst und zwar Musik 675 und für bildende Kunst 11, ferner 94 Stenographenvereine und 1357 Vereine für körperliche Ausbildung; dazu kommen etwa 70 Athletenvereine; der Landwirtschaftliche Verein hatte (1893) 227 landwirtschaftliche Bezirksvereine und Bezirkskomitees mit 64377 Mitgliedern (die Bezirksvereine eines Regierungsbezirks bilden je einen Landwirtschaftlichen Kreisverein); ferner giebt es 3134 landwirtschaftliche Specialvereine mit 232844 Mitgliedern; insbesondere 20 Pferde-, 373 Rindvieh-, 256 Bienenzuchtvereine, 243 Obst- und Gartenbauvereine, 282 Dreschmaschinengenossenschaften, 263 Viehversicherungsvereine, 211 Kredit-, Spar- und Vorschußvereine (Vermögen: 2111929 M.) u. s. f. Das Gesamtvermögen der landwirtschaftlichen Specialvereine beträgt 4790163 M. 1886 bestanden 199 technisch gewerbliche Vereine mit 23000 Mitgliedern und 1066000 M. Vermögen (darunter der Bayrische Handwerkerbund mit 63 Vereinen).

Litteratur für Geographie und Statistik. Karten. Beiträge zur Statistik des Königreichs B. (1.–59. Heft, Münch. 1850–93); Stumpf, B.; ein geogr.-statist.-histor. Handbuch (ebd. 1852–53); J. E. Fischer, B. und seine Bewohner (ebd. 1855); Bavaria, Landes- und Volkskunde des Königreichs B. (5 Bde., ebd. 1860–68); Gümbel, Geognost. Beschreibung des Königreichs B. (1.–3. Abteil., Gotha 1861–79; 4. Abteil., Cass. 1891); Ursprung, Topogr. Lexikon des Königreichs B. (Würzb. 1863); Zeitschrift des königl. bayr. Statist. Bureaus (Münch. 1868 fg.); Böhm, Das bayr. Volksschulwesen (Nördl. 1874); von Poschinger, Bankgeschichte des Königreichs B. (Erlang. 1874–76); Pözl, Lehrbuch des bayr. Verfassungsrechts (5. Aufl., Münch. 1877); Beiträge zur Anthropologie und Urgeschichte B.s, Organ der Münchener Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, hg. von W. Gümbel, J. Kollmann, F. Ohlenschlager, J. Ranke u. s. w. (10 Bde., ebd. 1877–92); Geistbeck, Das Königreich B. in geogr.-statist. Beziehung (ebd. 1878); Wenz, Volkskunde von B. (4 Bde., Nürnb. 1879–84); Grübel, Statist. Ortslexikon des Königreichs B. (2. Aufl., Ansb. 1883); Beiträge zur Landeskunde B.s (Münch. 1884, die vollständigsten Litteraturnachweise enthaltend); E. Mayer, Die