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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bismarck (Otto Eduard Leopold, Fürst von)

und die Aufrechterhaltung der Integrität Österreichs, dem keine Gebietsabtretung zugemutet wurde, eine Mäßigung, die eine baldige Annäherung beider Großmächte möglich machte. Auf Grund des Prager Friedens (23. Aug.) schied Österreich aus dem Bunde und trat seine Rechte auf die Elbherzogtümer an Preußen ab, welches die Herstellung eines norddeutschen Staatenbundes und die Einverleibung mehrerer Staaten sich vorbehielt und den süddeutschen Regierungen die Konstituierung eines besondern Bundes anheimgab. Die franz. Einmischung und das Verlangen Frankreichs nach dem linken Rheinufer kam B. bei den Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten zu statten. Noch vor Unterzeichnung des Prager Friedens wurde durch geheime Schutz- und Trutzbündnisse mit Württemberg (13. Aug.), Baden (17. Aug.) und Bayern (22. Aug.) die Einigung der nationalen Wehrhaftigkeit gesichert.

In Preußen hatte vor Ausbruch des Krieges der Verfassungsstreit an Ausdehnung und Schärfe noch zugenommen. Der am 15. Jan. 1866 eröffnete Landtag wurde 23. Febr. schon wieder geschlossen, und B. regierte aufs neue ohne Budget. In den liberalen Schichten der Bevölkerung aber hatte sich allmählich eine wesentliche Stimmungsänderung vollzogen. Das Attentat des Fanatikers Cohen-Blind vom 7. Mai 1866 auf B. verschaffte ihm persönliche Sympathien. Angesichts der Wandlung der Verhältnisse und ihrer Rückwirkung auf die Volksstimmung erfolgte die Auflösung des Abgeordnetenhauses, und am Tage von Königgrätz wurden die Neuwahlen vollzogen. Abweichend von den in den Hofkreisen bestehenden Anschauungen wünschte B. nach Erreichung seiner nächsten Ziele der Volksvertretung versöhnlich entgegenzukommen und beantragte daher bei derselben in der am 5. Aug. eröffneten Session Indemnität für die ohne Staatshaushaltsgesetz geführte Verwaltung. Infolgedessen trennte sich ein großer Teil der bisherigen Opposition behufs Unterstützung der deutschen Politik B.s als «nationalliberale» Partei von der Fortschrittspartei und genehmigte die Indemnität, bewilligte außerordentliche Kredite für Heer und Marine und Dotationen für B. und die preuß. Heerführer und wirkte bei der Einverleibung der annektierten Länder mit. Die Bevollmächtigten von 22 Staaten versammelten sich 15. Dez. zu den Berliner Konferenzen und unterzeichneten 7. Febr. 1867 die vereinbarte Bundesverfassung. Der 12. Febr. durch allgemeine direkte Wahlen mit geheimer Abstimmung gewählte konstituierende Reichstag beriet vom 24. Febr. bis 16. April den Verfassungsentwurf, in welchem B. die Diätenlosigkeit als Gegengewicht gegen das allgemeine Stimmrecht und die Fixierung der Friedenspräsenzstärke auf eine Reihe von Jahren durchsetzte. Der Norddeutsche Bund unter dem Präsidium und der Kriegsoberhoheit des Königs von Preußen mit Bundesrat und Reichstag war nun organisiert. B. wurde Bundeskanzler und übernahm den Vorsitz des Bundesrats und die Verwaltung der Bundesangelegenheiten. Der legislatorischen Thätigkeit bot sich bald ein weiter Spielraum, besonders auf dem Zoll- und Handelsgebiete. (S. Norddeutscher Bund und Deutschland und Deutsches Reich.)

Bald genug war B. wieder in der Lage, mit seiner Politik des Hinhaltens den franz. Interventions- und Kompensationsabsichten zu begegnen. Nachdem Napoleon Ⅲ. 5. Aug. 1866 B. einen neuen Vertragsentwurf durch Benedetti hatte vorlegen lassen ^[Spaltenwechsel] und abgewiesen worden war, unterhandelte er mit dem Könige der Niederlande über käufliche Erwerbung des Großherzogtums Luxemburg (s. d.) für Frankreich. B. bekämpfte dieses die deutsche Grenze bedrohende Projekt mit Entschiedenheit, ließ die Verteidigungsbündnisse mit den süddeutschen Staaten veröffentlichen, und am 11. Mai 1867 kam, nachdem Frankreich schon zu rüsten begonnen hatte, zu London ein Vertrag zu stande, der die Neutralität Luxemburgs und die Schleifung der Festung Luxemburg bestimmte. Nach dem Mißlingen dieser Versuche wurde am franz. Hofe ein förmliches System von Einmischungs- und Bevormundungsversuchen Preußen gegenüber eingeführt, denen B. mit ebenso großer Festigkeit als diplomat. Feinheit entgegentrat, um seinerseits den richtigen Zeitpunkt abzuwarten. In die Verhandlungen des Norddeutschen Reichstags und des Abgeordnetenhauses von 1868‒70 griff B. mit besonderm Nachdruck bei der Frage der welfischen Agitation und der Abschaffung der Todesstrafe ein. Als im Sommer 1870 bei dem Bekanntwerden der span. Thronkandidatur des Erbprinzen von Hohenzollern das franz. Kabinett und der franz. Gesandte Benedetti (s. d.) dem König Wilhelm nur die Wahl zwischen Demütigung und Krieg ließen, brachte B. durch Veröffentlichung der franz. Allianzanträge der Napoleonischen Politik einen vernichtenden Schlag bei. (S. Deutsch-Französischer Krieg von 1870 und 1871.)

Der 19. Juli 1870 an Preußen erklärte Krieg war für die deutschen Waffen siegreich. Vorzugsweise die geschickte und entschlossene Politik B.s, der in der Begleitung des Königs dem ganzen Feldzuge beiwohnte, hielt alle fremde Einmischung fern. Mäßigend wehrte er auch das allzu stürmische Drängen nach voller polit. Einigung, das auch Gewalt gegenüber den etwa widerstrebenden Bundesgenossen nicht verschmähen wollte, ab. Wichtiger als die Herstellung einer äußern Straffheit und Gleichförmigkeit durch die Verträge mit den süddeutschen Staaten erschien ihm die Erreichung der für eine kraftvolle Reichsgewalt in polit. und militär. Hinsicht notwendigsten Zugeständnisse. So erreichte er schließlich als Frucht des gemeinsamen Waffensiegs den Abschluß der Versailler Verträge (s. Versailles). Am 18. Jan. 1871 wurde König Wilhelm im Hauptquartier zu Versailles als Deutscher Kaiser proklamiert. Nicht minder war B.s Werk der 26. Febr. mit Thiers abgeschlossene Präliminarfrieden von Versailles. B. selbst wurde 21. März 1871, am Tage der Eröffnung des ersten Deutschen Reichstags, vom Kaiser Wilhelm in den erblichen Fürstenstand erhoben, ihm als Dotation eine Domäne im Amte Schwarzenbeck im Herzogtum Lauenburg verliehen und sein Titel «Bundeskanzler» in «Reichskanzler» verwandelt. Am 10. Mai ward zu Frankfurt a. M. nach viertägigen Verhandlungen zwischen B. und den franz. Bevollmächtigten der definitive Friede zwischen Deutschland und Frankreich abgeschlossen.

Im Innern des Reichs wurde B. nun ein Kampf aufgedrängt, der, den alten Machtstreit zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt wieder aufnehmend, von den tiefsten Wirkungen auf die innere Entwicklung des neuen Reichs werden sollte. Das Vatikanische Konzil (s. d.) hatte 18. Juli 1870 das Unfehlbarkeitsdogma trotz der Opposition der deutschen Bischöfe angenommen und damit der röm.-kath. Kirche einen neuen Charakter gegeben, welcher die staatliche Unabhängigkeit schwer bedrohte.