Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

464

Braunschweig (Herzogtum; Geschichte)

welfische Erbe gemeinschaftlich, bis sie es 1203 teilten. Heinrich, der Pfalzgraf, erhielt Hannover mit dem Lande westlich der Leine von dieser Stadt bis Göttingen, den westl. Teil des Lüneburgischen und die nördl. Gegenden (einschließlich Dithmarschen); Otto, der 1108 zum deutschen König (Otto IV., s. d.) gewählt worden war, das eigentliche B. mit der Umgegend bis zur Leine und den Unterharz; Wilhelm den östl. Teil des Lüneburgischen mit der Stadt Lüneburg, den Oberharz u. s. w. Wilhelm starb 1213 und hinterließ einen einzigen Sohn, Otto (s. d.) das Kind; Kaiser Otto IV. starb 1218 kinderlos; Heinrich (gest. 1227) hatte nur zwei Töchter. Otto das Kind, der einzige Stammhalter des welfischen Hauses, wurde in heftige Kämpfe verwickelt, da die beiden Töchter Heinrichs ihre Erbansprüche an Kaiser Friedrich II. verkauft hatten, der auch sofort die Stadt B. an sich zu bringen suchte. Den Streit zu endigen, gab Otto 1235 das Schloß zu Lüneburg mit seiner Herrschaft dem Kaiser und dieser es dem Reich als "Eigen". Die Stadt B. und deren Zubehör, wie die Lüneburgischen Lande erhielt Otto als erbliches Herzogtum und wurde Reichsfürst. Seit dieser Zeit gab Otto sich der Sorge um das Wohl seiner Unterthanen hin, gründete Städte und Schlösser und erteilte den Bürgern von B. und Lüneburg große Freiheiten. Er starb 1252; das Herzogtum kam an seine Söhne Albrecht und Johann. Diese regierten gemeinschaftlich bis 1267, wo sie auf dem Fürstentage zu Quedlinburg in der Weise teilten, daß Johann das Herzogtum Lüneburg, die Stadt Hannover nebst einigen Schlössern, Albrecht (s. d.) das Herzogtum B., das Land zwischen Teister und Leine (Calenberg), das Fürstentum Oberwald (Göttingen) mit dem Weserdistrikt und Harz erhielt. Die Stadt B. blieb beiden Brüdern gemeinschaftlich. Albrecht residierte auf der Burg Dankwarderode zu B., Johann zu Lüneburg; jener begründete die ältere Braunschweigische, dieser die ältere Lüneburger Linie.

I. Das ältere Haus B. Albrecht, der Große (Longus) genannt, der eine Stütze des Landfriedens in Nordwestdeutschland war, starb 1279, und es erfolgte nun durch seine drei Söhne eine neue Teilung des Landes. Der älteste Sohn, Heinrich, erhielt Grubenhagen; Albrecht der Feiste das Land Oberwald mit den Städten Göttingen und Münden; der dritte, Wilhelm, die Burgen B. und Wolfenbüttel, Asseburg u. s. w. 1) Die Linie Grubenhagen erhielt sich bis 1596. Nach mehrmaligen Teilungen ihres Erbes kam Philipp I. 1526 wieder zur alleinigen Regierung und trat 1534 der Reformation bei. Sein ältester Sohn und Nachfolger, Ernst, trat dem Schmalkaldischen Bunde bei, wurde mit dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen bei Mühlberg 1547 gefangen, aber bald ausgewechselt, und kam 1551 zur Regierung. Ernst, ein vorzüglicher Regent, starb 2. April 1567 kinderlos; ihm folgten seine Brüder, Wolfgang und Philipp II. Als mit letzterm 1596 die Grubenhagensche Linie erlosch, wurde das Land von Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel in Besitz genommen (s. unten), jedoch später (1616) nach einem reichsgerichtlichen Erkenntnis an die Cellesche Linie abgetreten.

2) Die von Albrecht dem Feisten gestiftete Linie Göttingen verschmolz 1292, als dessen Bruder Wilhelm, der Stifter der Linie Wolfenbüttel, starb, auf einige Zeit mit der Wolfenbütteler Linie; diese Vereinigung dauerte aber nur bis zum Tode Ottos des Milden 1344, des ältesten Sohnes Albrechts des Feisten, denn Ottos Brüder, Ernst und Magnus, teilten das Land abermals; Ernst erhielt Göttingen, Magnus Wolfenbüttel. Als 1367 Herzog Ernst starb, folgte ihm sein Sohn Otto der Quade (Malus), dessen Regierung eine Kette von Fehden und Kämpfen war. Er starb 1394 und hinterließ einen einzigen Sohn, Otto den Einäugigen (Cocles), der nach dem Tode seines Vormundes, des trefflichen Friedrich von B. (gest. 1400), sich als Schützer der Städte und ihrer aufblühenden Macht zeigte, aber, durch Krankheit bewogen, 1450 seine sämtlichen Besitzungen, mit Ausnahme der Stadt und des Gerichts Uslar und des Schlosses zu Münden, an Wilhelm den Siegreichen von Calenberg abtrat. Mit Otto erlosch 1463 die ältere Linie Göttingen.

3) Die dritte, von Albrechts d. Gr. Sohn Wilhelm gestiftete Linie Wolfenbüttel verschmolz 1292 mit der Linie Göttingen, bis sie 1344 durch Magnus I. den Frommen wiederhergestellt wurde. Er hatte durch seine Vermählung mit Sophie, der Tochter Heinrichs, des brandenb. Markgrafen von Landsberg, 1327 beträchtliche Besitzungen zur Mitgift erhalten und dadurch eine ungewöhnliche Macht erlangt, lebte aber im Zwist mit seinem Sohne Magnus II. und starb 1369. Magnus II. oder mit der Kette (Torquatus) nahm, als in demselben Jahre mit Wilhelm die ältere Lüneburger Linie ausstarb, die ihm von diesem nicht lange zuvor (1355) überwiesene Erbschaft in Anspruch (s. unten). Hierüber kam es mit Sachsen-Wittenberg zu dem großen Lüneburger Erbfolgekrieqe. Magnus II. ließ alle kaiserl. Befehle unberücksichtigt, wurde deshalb geächtet und fiel 1373 in der Schlacht bei Leveste am Deister. Die Sachsen-Wittenberger waren nun im Besitz des Lüneburgischen. Nach dem Tode Albrechts von Sachsen verglich sich jedoch dessen Oheim und Erbe Wenzel mit den beiden ältesten Söhnen von Magnus II., Friedrich und Bernhard, die er mit seinen Töchtern vermählte. Friedrich begnügte sich mit Braunschweig-Wolfenbüttel; Bernhard sollte auf Wenzel im Lüneburgischen folgen. Doch kam es hierüber zu einem Zwiste, in welchem Heinrich, der jüngste Sohn Magnus' II., und Friedrich, von der Stadt B. unterstützt, gegen die Lüneburger zogen, bei Winsen a. d. Aller siegten (1388) und Bernhard zwangen, den jüngern Bruder Heinrich zum Miterben im Lüneburgischen zuzulassen. Als Friedrich, den eine Partei nach König Wenzels Tode zum Kaiser bestimmte, bei Fritzlar ermordet war (1400), herrschten seine Brüder Bernhard und Heinrich über die Lande Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg gemeinschaftlich. Durch die Teilung 1409 erhielt Bernhard das braunschw., Heinrich das lüneburg. Land. Doch Heinrichs Söhne, Wilhelm und Heinrich, nötigten 1428 den Oheim zu einem Tausch ihrer Lande und wurden so Gründer des mittlern Hauses B., Bernhard aber Stifter des mittlern Hauses Lüneburg. Im J. 1409 (1428) wurde Calenberg (Hannover) vom Lüneburgischen getrennt und zu Braunschweig-Wolfenbüttel gelegt.

II. In der von Albrechts d. Gr. Bruder, Johann, 1267 gestifteten ältern Lüneburger Linie folgte nach des Stifters Tode 1277 dessen Sohn, Otto der Strenge, der sein Land durch Ankäufe vergrößerte und 1330 starb. Diesem folgten wieder seine zwei Söhne, Otto und Wilhelm, die biss 1352, wo Otto kinderlos starb, gemeinschaftlich regierten. Wilhelm hatte nur zwei Töchter, von denen die eine an des