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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Buchhandel

führer Süddeutschlands, einen Gesamtkatalog der in der Messe erschienenen Neuigkeiten herausgab. Diese sog. "Meßkataloge", welche trotz ihrer Mängel für Deutschland die Grundlage einer an Vollständigkeit und Übersichtlichkeit sonstwo nicht erreichten Bibliographie bilden, erschienen in Frankfurt von 1564 bis 1749, allmählich immer dürftiger werdend, entsprechend der abnehmenden Bedeutung der Frankfurter Messe, welche schon gegen Ende des 17. Jahrh. viel von ihrem Glanze verloren hatte.

Aus mehrern noch erhaltenen Geschäftsbüchern des bedeutendsten Verlegers von Frankfurt im 16. Jahrh., Sigmund Feyerabend, kann man ersehen, daß die Abnahme des Besuchs innerhalb 30 Jahren, von 1565 bis 1595, ungefähr 12 vom Hundert betrug. Die erste Ursache des Verfalls gab die 1579 eingesetzte kaiserl. Bücherkommission. Ihre ursprüngliche Bestimmung war, das kaiserl. Hoheitsrecht in fiskalischer Beziehung, die Privilegien und die mit denselben verbundenen Pflichtexemplare betreffend, aufrecht zu erhalten, ohne dabei die Territorialhoheit des Frankfurter Rates zu verletzen. Letzterer hatte nach der Reichspolizeiordnung vom 30. Juni 1548, gleichwie die übrigen Landeshoheiten, die Verfolgung der Übertreter der von der Geistlichkeit ausgehenden Censur zu übernehmen und hatte sich auch stets hierfür willfährig gezeigt. Nichtsdestoweniger kehrte bald die aus dem kaiserl. Kammergerichtsfiskal (zu Speier) und einem Frankfurter Geistlichen bestehende Bücherkommission die wahrscheinlich schon bei ihrer Einsetzung beabsichtigte Seite, aus einer fiskalischen eine preßpolizeiliche Behörde zu werden, heraus. Das Ansehen des Rates wurde durch mannigfache Eingriffe in seine Rechte zu schädigen versucht, und die Buchhändler, besonders die mit nichtkath. Litteratur handelnden, wurden durch Censurplackereien der kleinlichsten und gehässigsten Art belästigt. Neben diesen beständigen von seiten der Bücherkommission bereiteten Hindernissen war wohl die Hauptursache des Niedergangs der Frankfurter Messe die, daß die ausländischen Verleger in der dürren Zeit des 17. Jahrh. keine geschäftlichen Erfolge mehr durch den deutschen Meßbezug erzielen konnten. Auch andere Umstände trugen dazu bei, den auswärtigen Verlegern den Besuch Frankfurts zu verleiden. Der Nachdruck wurde mit schamloser Offenheit betrieben und fand selbst bei einzelnen Regierungen Förderung und Unterstützung. Durch alle diese Umstände wurde der Besuch der Messen immer geringer. Am ersten (in den zwanziger Jahren des 17. Jahrh.) zogen sich die Italiener zurück, ihnen folgten bald die Franzosen, am längsten hielten die Niederländer aus, bis endlich 1764 die letzten norddeutschen Verleger auch von Frankfurt schieden, um nach Leipzig überzusiedeln, und damit war es mit der Frankfurter Büchermesse, die über 200 Jahre bestanden hatte, zu Ende.

Wie bereits erwähnt, hatte Norddeutschland seinen Meßplatz in Leipzig gefunden, wo ein eigentlicher Meßverkehr schon seit 1476, ein erweiterter schon vom J. 1514 ab festzustellen ist. Nach der Mitte des 16. Jahrh. nahm Leipzig durch das infolge der Reformation gehobene geistige Leben Norddeutschlands einen bedeutenden Aufschwung. 1594 erschien daselbst der erste von Henning Große herausgegebene Meßkatalog; er wurde nur zeitweise durch die kirchenpolit. Gesetzgebung des Herzogs Georg gestört. Die sächs. Kurfürsten hatten sich stets dem B. gegenüber geneigter gezeigt als die Frankfurter Bücherkommission, wenn sie auch ihr fiskalisches Interesse niemals aus den Augen verloren. Bereits 1614 wurde der die Preßpolizei handhabenden Universität und dem Rate ein kurfürstl. Fiskal beigegeben, woraus sich die schon 1569 in ihren Grundlinien vorhandene eigene Bücherkommission zu fester Organisation entwickelte. Aber auch hier, gleichwie in Wien und Frankfurt, war die Erteilung von Privilegien eine reine Gunstbezeigung; sie erfolgte ohne Prüfung der Berechtigung des Bewerbers, und wer zuerst um ein Privilegium für ein bestimmtes Werk nachsuchte, erhielt dasselbe, wohl gar zum Nachteile des wirklich Berechtigten. Man wählte eben dann ein anderes Format oder eine besondere Druckeinrichtung, um dasselbe Werk als zwei verschiedene erscheinen zu lassen, kurz der fiskalische Gesichtspunkt war der ausschlaggebende. Eine Änderung sollte das kursächs. Mandat vom 18. Dez. 1773 bringen, dessen Spitze hauptsächlich gegen den im Deutschen Reiche sich breit machenden Nachdruck gerichtet war. Doch enthielt dasselbe keineswegs eine offene Verdammung des Nachdrucks im allgemeinen und die unbedingte Anerkennung des litterarischen Eigentums, sondern es war im ganzen und großen nur eine Auffrischung der in Vergessenheit geratenen Privilegienvorschriften mit geringfügigen Abänderungen und mit einer Neuerung bezüglich der Übersetzungen, welche einer Monopolisierung des Leipziger Verlagshandels für diesen Litteraturzweig auf Kosten des übrigen deutschen B. gleichkam. Nachdem schon durch Kabinettsorder vom 28. Nov. 1766 der Nachdruck für Preußen verboten worden war, brachte erst das 1794 in Gesetzeskraft tretende Preußische Landrecht neben der principiellen Anerkennung des Anspruchs auf Rechtsschutz auch für nichtpreuß. Erscheinungen die erste eingehende Kodifizierung des Verlagsrechts.

Die innere Entwicklung des deutschen B., nachdem Leipzig Centralplatz geworden, begann damit, daß man das bisher bestehende Tauschgeschäft zu beseitigen suchte. Im Anfange der neunziger Jahre wurde das Konditionsgeschäft, welches sich schon seit dem Ende des 17. Jahrh. bemerklich machte, als Norm angenommen. Es bestand darin, daß der Verleger dem Sortimentsbuchhändler (dem früher sog. "Buchführer") unverlangt neue Bücher pro novitate oder à condition in Jahresrechnung (vom 1. Jan. bis 31. Dez.) zusandte und dann der Sortimenter das Recht hatte, diese in Rechnung empfangenen Bücher bis zur nächsten Leipziger Ostermesse zu behalten, dann aber verpflichtet war, zu bezahlen oder zurückzusenden (zu remittieren). Diese Geschäftsweise bildet noch gegenwärtig die wesentlichste Grundlage des Verkehrs.

Über die weitere Entwicklung des deutschen B. s. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, über die Verhältnisse der einzelnen buchhändlerischen Geschäftszweige s. die oben aufgezählten Einzelartikel.

Litteratur. Organisation und Technik: Rottner, Lehrbuch der Contorwissenschaft für den deutschen B. (2. Aufl., 2 Bde., Lpz. 1861): F. H. Meyer, Organisation und Geschäftsbetrieb für den deutschen B. (2. Aufl., ebd. 1875): Schürmann, Organisation und Rechtsgewohnheiten des deutschen B. (2 Bde., Halle 1880 u. 1881); Vanselow, Manuel de correspondance à l’usage du libraire (Par. 1891). Geschichte: Metz, Geschichte des B. und der Buchdruckerkunst (Darmst. 1835); Codex