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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Cäsarismus - Cäsaropapismus

Cäsarismus bedeutet ein Staatssystem, welches dem von Julius Cäsar in Rom eingeführten nachgebildet ist. Cäsar war als das Haupt der demokratischen Partei und durch die letztere zur Herrschaft gelangt und verleugnete niemals den demokratischen Ursprung und die demokratische Grundlage seiner Macht; auch als Monarch blieb er dem Programm der Popularpartei treu und war namentlich bemüht, die socialen Ansprüche der ärmern Klassen zu befriedigen. Auch die staatsrechtlichen Formen, in denen er die monarchische Gewalt sich beilegte und ausübte, ließen zum Schein die Souveränität des Volks und die althergebrachten Verfassungseinrichtungen bestehen. Seine Machtstellung beruhte im wesentlichen darauf, daß er die exekutive Gewalt vom Senat unabhängig machte, sie intensiv ausbildete und verstärkte und die althergebrachten Ämter der republikanischen Verfassung in seiner Hand vereinigte. Als neues trat hinzu das Amt des Imperators, welches man am treffendsten als "Chef der vollziehenden Gewalt" erklären kann, da imperium die obrigkeitliche Gewalt, das Recht etwas unter Strafandrohung zu befehlen oder zu verbieten, bedeutet. Hierzu kam das weitere Recht, seinen Nachfolger in allen diesen Ämtern und Machtbefugnissen zu bestimmen.

Neben diesem auf der Amtsgewalt beruhenden Monarchentum blieb dem formellen Rechte nach die Versammlung der Volksgemeinde der Träger der Souveränität und das Plebiscit der eigentliche Ausdruck des souveränen Staatswillens; die vom Monarchen berufenen Komitien waren das Gesetzgebungsorgan und zur Feststellung der Rechtsordnung befugt. Thatsächlich waren freilich diese Versammlungen des Volks nur Werkzeuge in der Hand Cäsars, und ihre legislatorische Gewalt war durch den Grundsatz paralysiert, daß die Amtsverordnungen so lange in unbedingter Geltung stehen, als ihr Urheber das Amt verwaltet. Da Cäsar alle höchsten Ämter in seiner Hand vereinigte und sie bis zu seinem Tode bekleidete, so kam dieses Verordnungsrecht praktisch auf eine unbeschränkte Gesetzgebungskompetenz hinaus. Die aristokratischen Elemente der Verfassung dagegen suchte Cäsar zu beseitigen; den Senat degradierte er zum bloßen Staatsrat, d. h. er gab ihm im wesentlichen eine nur beratende Stellung, suchte die altkonservativen und aristokratischen Mitglieder zu verdrängen und Emporkömmlinge aller Art, Kreaturen seiner Gunst, zu Senatoren zu machen. Im Einklang hiermit stand das Bestreben, ein neues Patriciat zu schaffen und mittels desselben den alten histor. Adel zu verdunkeln und zu verdrängen.

Dieses von Cäsar mit unvergleichlichem Geschick und Erfolg durchgeführte System hat im wesentlichen die Grundlage für das Staatsrecht der ersten Periode der röm. Kaiserzeit gebildet und ist auch von andern Usurpatoren der Staatsgewalt, welche durch demokratische Strömungen emporgehoben worden sind, befolgt worden. Fast in allen Fällen dieser Art, welche die Geschichte aufweist, lassen sich Vergleichungspunkte mit der von Cäsar befolgten Methode auffinden. Ganz besonders aber ruft das von Napoleon I. und fast in noch höherm Maße das von Napoleon III. eingeführte Regierungssystem die Erinnerung an das Cäsarische hervor. Der Ausdruck C. ist vorzugsweise zur Charakterisierung des Napoleonischen Systems gebräuchlich geworden. In diesem Sinne bedeutet er eine bestimmte Art der Monarchie, die sich sowohl von der absoluten, wie von der konstitutionellen durch die demokratische Grundlage und den Mangel an Legitimität unterscheidet, deren Wesen aber ein persönliches, autokratisches, auf dem Übergewicht der Verwaltung und auf der rücksichtslosen Geltendmachung der staatlichen Macht beruhendes Regiment ist, zu dessen Verhüllung die verfassungsmäßigen Befugnisse der legislativen Körperschaften verwendet werden, und das sich mit einer selbstgeschaffenen Aristokratie zu umgeben sucht. - Vgl. Röscher, Umrisse der Naturlehre des C. (Lpz. 1888).

Cäsarius von Arles (Arelate), geb. zu Cabillonum (Châlons-sur-Sâone), ward im Kloster Lerinum gebildet, 502 Bischof zu Arles und erwarb sich als solcher namentlich um das Klosterwesen Verdienste durch Begründung zweier Nonnenklöster zu Massilia und zu Arelate und durch Aufstellung genauer und strenger Regeln. Auf der Synode zu Orange 529 vertrat er gegen den im südl. Frankreich weit verbreiteten Semipelagianismus die Gnadenlehre Augustins. Er starb 27. Aug. 543.

Cäsarius von Heisterbach (bei Königswinter), Schriftsteller des Mittelalters, geb. um 1170 zu Köln, gest. um 1240 im Cistercienserkloster Heisterbach. Seine Lebensbeschreibung der heil. Elisabeth dient nur erbaulichen Zwecken, aber in seinem "Catalogus archiepiscoporum Coloniensium" (hg. von Cardauns in den "Monumenta Germaniae. Scriptores", Bd. 24, Hannov. 1879) und in der Biographie des 1225 ermordeten Erzbischofs Engelbert I. von Köln (in den "Fontes rerum German.", hg. von Böhmer, Bd. 2, Stuttg. 1843) lieferte er wichtige Beiträge zur kölnischen Geschichte seiner Zeit und in seinen Wundergesprächen "Dialogus miraculorum" (hg. von Strange, 2 Bde., Köln 1851), sowie in den Homilien (hg. von Coppenstein) kulturgeschichtliche Darstellungen, die Glaubenseinfalt und sittliche Strenge erkennen lassen. Mit dem Leben der Hohen, besonders der Prälaten, geht er streng ins Gericht. Von einem zweiten ähnlichen Werke: "VIII libri miraculorum", sind drei Bücher gefunden und von Franz Wolff herausgegeben. - Vgl. A. Kaufmann, C. v. H. (2. Ausg., Köln 1862); W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter, Bd. 2 (Berl. 1886).

Cäsarius von Nazianz, Bruder des Gregor (s. d.) von Nazianz, als Naturforscher, Mathematiker, Arzt und Apologet des Christentums ausgezeichnet, war erster Leibarzt und Vertrauter des Kaisers Konstantins. Auch unter Julian blieb er zunächst am Hofe, begab sich dann aber, um nicht zum Abfall vom Christentume gezwungen zu werden, nach Nazianz. Nach Julians Tode kehrte er an den Hof zurück und ward kaiserl. Schatzmeister von Bithynien. Er starb 368. Die unter seinem Namen überlieferten "Quaestiones theologicae et philosophicae" sind wahrscheinlich nicht von ihm.

Caesar non supra grammaticos (lat), d. h.: "der Kaiser (steht) nicht über den Grammatikern", ein Sprichwort, welches entstanden sein soll infolge eines angeblichen Befehls des Königs Sigismund, dahin gehend, das Wort schisma in Zukunft als männliches Hauptwort zu gebrauchen, weil Sigismund dasselbe auf dem Kostnitzer Konzil irrtümlich so gebraucht hatte.

Caesaromagus, s. Beauvais.

Cäsaropapismus, das staatskirchliche Verhältnis, wonach der Kaiser zugleich Papst ist, die

^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]