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China (Industrie. Handel)
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'China (Landwirtschaft)'
Eine weitere Folge war ein eigener Modus der Feldverteilung an die einzelnen Bauern: das sog. kommunale oder Brunnenfeldersystem (Tsing-tien). Jedes Quadrat-Li
(zu 900 Mou) wurde in 9 gleiche Quadrate geteilt, von denen das mittlere Eigentum des Staates blieb und für diesen bebaut werden mußte, die umliegenden acht jedoch
acht Familien zur Bebauung übergeben wurden. Erst im 3. oder 4. Jahrh. v.Chr. wurde diese alte Güterverteilung aufgehoben und ein volles Privateigentum an Grund und
Boden ermöglicht. Dem rapiden Verfall, in den die Landwirtschaft infolgedessen geriet, konnten die verschiedensten Maßregeln nicht Einhalt thun, bis endlich die
Ming-Dynastie (1368–1644) nach Vertreibung der Mongolen einen selbständigen Bauernstand dadurch wieder großzog, daß die ziemlich großen Kronländereien an einzelne
Familien verpachtet wurden. Die Maßregel bewährte sich, und um eine rasche Ausdehnung der Kronländereien zu ermöglichen, wurde gesetzlich verordnet, daß mit
Ausnahme des Adels jedermann das 100 Mou übersteigende Grundeigentum gegen eine billige Entschädigung der Regierung überlassen müsse. In weiterer Ausbildung
bestehen diese Agrarverhältnisse noch heute. Dem Staate gebührt das wirkliche Eigentum an Grund und Boden (tien-ti), nur das Nutznießungsrecht (tien-mien) kann von
Privaten frei veräußert und erworben werden, mit der Beschränkung jedoch, daß jeder Familie ein unverletzliches und unveräußerliches Erbgut (früher 30, gegenwärtig
nur etwa ¾ ha) verbleiben muß. Die Bodenbearbeitung selbst ist eine äußerst intensive und trotz der sehr primitiven Ackergeräte (Pflug, Egge) eine rationelle zu
nennen. Namentlich setzte eine ausgezeichnete Düngungs- und Bewässerungsmethode den Chinesen in den Stand, den noch ziemlich jungen Alluvialboden der großen Ebene
fruchtbar zu machen. Da Viehzucht wenig betrieben wird, dienen als Dungmittel menschliche Exkremente, Ölkuchen, Wasserpflanzen, Asche, Kompost, Abfälle u.s.w. Was
die Bewässerung betrifft, so weiß schon das Tschou-li von einer wohlorganisierten Feldbewässerung und einem ausgebildeten Kanalisationssystem zu erzählen. Eine
besondere Eigentümlichkeit, die Terrassierung, findet sich besonders in volkreichen Gegenden, wo die Abhänge der Hügel und Berge in Terrassen geebnet sind, welche
gleichfalls – allerdings mit großer Mühe – ertragfähig gemacht werden. Von Bodenprodukten sind hauptsächlich Thee, Reis, Hirse, Mais, Hafer, Gerste, Hülsenfrüchte,
Gemüse, in den südl. Gegenden das Zuckerrohr und die Baumwollstaude zu erwähnen. Die Obstbaumzucht ist arg vernachlässigt.
Industrie. Die chines. Industrie reicht in ein sehr hohes Alter zurück; für ihre große Bedeutung in alter Zeit
spricht am besten die Thatsache, daß Korea und Japan ihre gesamte gewerbliche Thätigkeit von den Chinesen gelernt haben. Allerdings übertrafen die Schüler sehr oft
die Meister, um so mehr jetzt, wo das chines. Kunstgewerbe erheblich zurückgegangen ist. Die ostasiat. Industrie ist bis auf den heutigen Tag Hausindustrie
geblieben. In vielen Fällen ist der Bauer selbst auch Handwerker, indem er über den Winter die gewonnenen Rohstoffe verarbeitet. Selbst die Montanindustrie arbeitet
mit den denkbar einfachsten Mitteln. Die Gewinnung ist freilich keine schwierige, die jährliche Ausbeute an Erzen und Kohlen steht aber noch in keinem Verhältnis zu
dem thatsächlichen Reichtum des ↔ Landes. Besonders Kohle sichert C. eine große Zukunft. Salz wird aus Meerwasser durch Einwirkung der natürlichen
Sonnenwärme oder durch künstliche Mittel gewonnen. Die Textilindustrie erhält durch die Seidenkultur ihre hauptsächlichste Nahrung; Baumwolle, Hanf und Chinagras
werden überall verarbeitet. Am meisten wird diese Industrie in Kanton, Fat-schan und in der zwischen beiden Städten gelegenen Gegend betrieben, wo Tausende von
Leuten mit dem Weben, Färben und Sticken der verschiedenartigsten Stoffe und Posamentierwaren beschäftigt sind. Die einstmals so ruhmreich betriebene Kunst des
Metallschmiedens und Bronzegießens, welche die Japaner mit so großem Erfolg übernommen haben, ist heute zum großen Teil ganz vergessen. Einen matten Schimmer
ehemaliger Herrlichkeit weist noch die heutige keramische Industrie auf. Die Porzellanmanufaktur, welche in Europa bekanntlich erst Anfang des 18. Jahrh. aufkam,
kannten die Chinesen bereits im 7. Jahrh. Der Hauptsitz dieser Industrie ist seit alters her King-te-tschin in der Provinz Kiang-si (unweit des Po-jang-Sees), das
in frühern Jahren über 3000 Öfen und eine Mill. Arbeiter beschäftigte. Viele der Farbenkombinationen und Glasuren, welche man an den alten Vasen, Kannen, Tassen,
Schalen, Tellern u.s.w. bewundert, sind dem Gedächtnis der heutigen Generationen verloren gegangen, ja auch gewisse Kunstfertigkeiten selbst, wie die Verfertigung
des berühmten dünnen und durchsichtigen Spitzenmuster-Porzellans. Die Lackindustrie, welche die Chinesen durch Verwertung des Saftes der
Rhus vernicifera, zuerst hervorriefen, hat längst in Japan eine neue Heimat gefunden. In C. blüht sie um Kanton, Fu-tschou und
Su-tschou; den Hauptmarkt für diese wie für alle andern kunstgewerblichen Artikel bildet Kanton. Einem ziemlich ausgedehnten Industriezweige gab auch die
Verfertigung von Kuriositäten ans Holz, Elfenbein, Krystall, Nephrit, Gold und Silber, Email u.s.w. das Leben. Außerdem finden sich noch hier und da kleinere
Industriezweige, wie die Flechterei von Körben, Matten, Hüten, Erzeugung von Zuckerwaren u.s.w. Über Papier und Buchdruck s. unten unter
Kulturzustand (S. 201a).
Handel. Der Handel mit dem Auslande ist in stetem Zunehmen begriffen. Dem fremden Handel sind 20
Häfen geöffnet:
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1) Kanton,
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2) Amoy,
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3) Fu-tschou,
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4) Shang-hai,
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5) Ning-po (seit dem Frieden von Nan-king 1842),
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6) Tien-tsin,
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7) Niu-tschwang,
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8) Tschi-fu,
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9) Thai-wan (Takao),
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10) Tam-sui,
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11) Scha-tou,
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12) Han-kou,
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13) Kiu-kiang,
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14) Tschin-kiang,
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15) Khiung-tschou auf Hai-nan infolge des Vertrages von Tien-tsin 1858 (Khiung-tschou erst seit 1. April 1876 wirklich eröffnet),
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16) I-tschang und
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17) Wu-hu am Jang-tse-kiang,
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18) Wen-tschou in Tsche-kiang,
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19) Pak-hoi (Pei-hei) in Kwang-tung, infolge des Vertrags von Tschi-fu (1876),
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20) Tschung-king (1891).
Hierzu kommen Lappa bei Macao, Kau-lung seit 1887 und folgende Jang-tse-Häfen, in denen Waren aus Schiffen fremder Bauart gelöscht werden dürfen:
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1) Ngan-king (An-king), die Hauptstadt von Ngan-hwei,
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2) Ta-tung zwischen Ngan-king und Wu-hu,
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3) Wu-hüe oberhalb Kiu-kiang,
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4) Lu-ki-kou oberhalb Han-kou,
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5) Scha-schi bei King-tschou in Hu-pe.
Seit 1. Juni 1889 ist das Grenz-Zollamt von Lung-tschou, seit 28. Aug. das von Möng-tze geöffnet, beide infolge des 26. Juni 1887 in Peking unterzeichneten zweiten
Zusatzartikels zum franz.-chines. Friedensvertrag. Ersteres liegt
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 196.
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