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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutsche Sprache (Geschichte)

In der zweiten Hälfte des 16. und im 17. Jahrh. wurden mehr lateinische als deutsche Bücher in Deutschland gedruckt, und erst gegen Ende des 18. Jahrh. war die lat. Schriftsprache verdrängt. 1688 gab Thomasius die erste deutsche schönwissenschaftliche Zeitschrift (die «Deutschen Monatsgespräche») heraus.

Wer im Mittelalter deutsch schrieb, schrieb in seiner Mundart, da es damals noch keine allgemein anerkannte Gemeinsprache gab. Eine solche ist zuerst nationales Bedürfnis der Schriftsteller gewesen, später erst der Sprechenden. Nivellierende Tendenzen lassen sich bereits im 12. Jahrh. erkennen. Die frühern Ansätze (so das Übergewicht der rheinfränk. Mundart zur Zeit Karls d. Gr.) haben keine Dauer gehabt; nur die oberdeutsche Schreibung des anlautenden k als ch nach schweiz. Vorbild hat sich noch im Mittelhochdeutschen erhalten (daher noch heute Charfreitag, Churfürst, Chemnitz). Eine mittelhochdeutsche Schriftsprache, wie man sie früher annahm, hat es zwar nicht gegeben, aber den Ansatz zu einer solchen trug die reiche, mittelhochdeutsche höfische Litteratur. Es konnte nicht ausbleiben, daß die alamann., bayr., fränk. und thüring. Dichter sich gegenseitig auch in der Sprache beeinflußten. Das war namentlich stilistisch und syntaktisch der Fall, auch im Wortschatze. Auch einige lautliche Besonderheiten der Mundart vermied man schriftlich wiederzugeben. Von einer mittelhochdeutschen Litteratursprache kann man also wohl reden, wenn auch dieselbe von einer Einheitlichkeit weit entfernt war. Die Dichter schrieben im großen und ganzen in ihrer Mundart; aber es war das nicht die reine Mundart, sondern es zeigt sich, zumal in Oberdeutschland, überall das Bestreben, gewisse lokale Eigenheiten abzustreifen. Man schrieb bewußt diese Litteratursprache, und nur der schnelle Verfall der mittelhochdeutschen Litteratur verhinderte, daß die vorhandenen Ansätze einer schriftlichen Gemeinsprache wieder verloren gingen. Die Bedeutung der mittelhochdeutschen Litteratursprache, die zugleich die hohenstaufische Kanzleisprache war, ersieht man am deutlichsten daraus, daß sie sich z. B. in den Urkunden der Luzerner Kanzlei noch im 13. und beginnenden 14. Jahrh. wiederfindet. Im 13. Jahrh. hatten sich auch in den Niederlanden die Anfänge einer eigenen Litteratursprache herausgebildet, die in ganz Niederdeutschland Einfluß gewann. Während die Entwicklung dieser keine Unterbrechung erlitt, gelangten auf hochdeutschem Gebiete im 14. Jahrh. die Mundarten wieder zur Herrschaft in der Litteratur. In diesem Jahrhundert aber sind die Anfänge einer neuen Bewegung zu erkennen, aus der schließlich die jetzige Schriftsprache hervorgegangen ist. Die Schriftsprache ist eine litterar. Einigungssprache erst später geworden. Ihr Ausgangspunkt ist die Kanzlei. Aus einer Kanzleisprache ist sie im 16. Jahrh. Druck- und Litteratursprache geworden und nachmals die Grundlage zu der Umgangssprache unsers Jahrhunderts.

Die Kanzleisprache war von Haus aus nicht einheitlich. Es gab vielmehr eine größere Zahl von mehr oder weniger einflußreichen Kanzleimundarten, man kann auch sagen offiziellen Staatssprachen. Von diesen im 14. Jahrh. deutlich erkennbaren Anfängen aus (die erzbischöfl. Kanzleien wie die von Trier und Magdeburg schrieben damals schon eine nicht rein mundartliche Sprache) bildeten sich mehrere größere Centren mit fester, traditioneller Schriftsprache. Der Schreiber schrieb, wie er es schulmäßig gelernt hatte, wie es in der betreffenden Kanzlei für richtig galt, unabhängig von der Eigenart seiner eigenen Mundart. Es gab eine offizielle Schreibung in Orthographie, die damals in erster Reihe als maßgebend befunden wurde, in Syntax und Wortschatz. Trotzdem von einer Einheitlichkeit in modernem Sinne noch keine Rede sein kann, trotz bedeutender Schwankungen waren immerhin bestimmte Regeln maßgebend und gab es eine ideelle Einheitlichkeit in jeder Kanzlei. Ein weiteres Stadium schuf in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. der schriftliche Verkehr der Kanzleien untereinander. Man mußte sich zu mancherlei An- und Ausgleichungen bequemen, um räumlich in weiterm Kreise verstanden zu werden. Es handelte sich wesentlich darum, daß jede Kanzlei diejenigen, nunmehr als Absonderlichkeiten empfundenen sprachlichen Eigenarten aufgab, die eben nur hier allein galten, also das Verständnis erschwerten. Die Entwicklung geschah einmal in der Richtung, daß die größern Kanzleien für die kleinern maßgebend wurden und ihre Sprache von diesen nachgeahmt wurde; daneben fand unter den größern Kanzleien selbst eine sprachliche Ausgleichung statt, die man als eine politisch-nationale auffassen darf. Letztere Ausgleichungen richteten sich wiederum nach einem Vorbilde, und dies war oder wurde mit der Zeit die kaiserl. Kanzlei, welcher die der Fürsten und Städte in ihrem diplomat. Verkehr folgten. ^[Spaltenwechsel]

Die kaiserl. Kanzlei nahm unter Ludwig von Bayern (1313‒46) die D. S. statt der bisherigen lateinischen an. Unter seiner Regierung schrieb noch jeder Schwabe in der kaiserl. Kanzlei schwäbisch, jeder Bayer bayrisch. Einheitlich wurde die kaiserl. Kanzleisprache erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. unter Karl Ⅳ. (1346‒78) und seinen Nachfolgern. Schon unter Karl Ⅳ. schrieben die Urkunden eine im wesentlichen unserm Neuhochdeutsch gleichende Sprache, nur daß damals diese Sprache noch nicht weiter verbreitet war. Bevor unsere Schriftsprache fest war, schrieb die kaiserl. Kanzlei zunächst natürlich die Mundart des kaiserl. Hofes. Dies war unter den luxemb. Kaisern die mitteldeutsche Mundart der Residenzstadt Prag, zu deren Charakteristik hier nur angeführt werden mag, daß sie in Bezug auf die Konsonantenverschiebung auf ostfränk. Lautstufe stand und altes î, û und ü̂ schon zu ei, au und eu diphthongiert hatte (z. B. zît «Zeit», hûs «Haus», liute «Leute»). Diese Sprache war einheitlich zunächst als Urkundensprache. Hiernach richtete man sich nun bei allen Akten und Schreibereien überhaupt. Wichtig ist die Sprache der Prager Kanzlei vor allem durch ihren Einfluß auf die Kanzleien der wettinischen Herzöge in Dresden, Torgau und Weimar geworden. Diese hatten bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrh. hinein durchaus in ihrer heimatlichen Mundart geschrieben. In Meißen ahmte man bald nach der Mitte des 15. Jahrh. die kaiserl. Kanzlei nach, in Thüringen seit 1482. Aus den Urkunden von 1470 bis 1480 drang diese Sprache in die Ratsschreibereien der kursächs.-meißnischen Landstädte. Dann wurde sie hier auch die Gerichtssprache und die Sprache der Universitäten Leipzig und Wittenberg und wurde schließlich auch im schriftlichen Privatverkehr angewendet. Zu Ausgang des 15. Jahrh. schrieben alle höhern Beamten und fürstl. Sekretäre die neue Kanzleisprache, und mit dem 16. Jahrh. schrieben so