Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

212

Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart)

"eine der Aufgaben der Staatsgewalt" erklärt, "die Dauer und Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben". Die Formen für die Vertretungen der Arbeiter sollten gesetzlich geregelt, die staatlichen Bergwerke zu Musteranstalten in Hinsicht der Fürsorge für die Arbeiter entwickelt werden. Da die Hauptschwierigkeit dieser Reformen die notwendige und in den Erlassen sehr entschieden betonte Rücksichtnahme auf die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Auslande war, so sollte zur gemeinsamen Verständigung eine internationale Konferenz berufen werden. Neu war in diesen Erlassen vor allen die persönliche energische Initiative des Kaisers. Anträge auf wirksamern Arbeiterschutz, namentlich was die Sonntagsruhe, die Frauen- und Kinderarbeit betraf, waren unter Mitwirkung aller Parteien schon seit 1885 wiederholt im Reichstage gestellt und angenommen worden; die einzige Frucht war, daß der Bundesrat 1885 eine Erhebung über die Sonntagsarbeit anordnete. Der Reichskanzler widerstrebte grundsätzlich diesen Anträgen. Nachdem die Verheißungen der kaiserl. Botschaft von 1881 erfüllt waren, hielt er alle weitergehende Socialreform für von Übel. Die Einführung des Normalarbeitstags schien ihm eine Utopie, eine internationale Verständigung darüber unmöglich, ein einseitiges Vorgehen Deutschlands aber höchst gewagt.

Es war nach den Erlassen vom 4. Febr. 1890 klar, daß zwischen Kaiser und Kanzler ein tiefer Zwiespalt der Meinungen herrschte. Darauf deutete schon der wenige Tage zuvor erfolgte Rücktritt Bismarcks von dem Posten als preuß. Handelsminister; der Oberpräsident der Rheinprovinz von Berlepsch wurde sein Nachfolger mit der augenscheinlichen Aufgabe, das Programm des Kaisers durchzuführen. Eine zweite Differenz nahm man irrtümlicherweise an bei der Frage des Socialistengesetzes. Der Bundesrat hatte Okt. 1889 dem Reichstage den Entwurf eines dauernden Socialistengesetzes mit Erweiterung der Ausweisungsbefugnis vorgelegt. Bismarck legte den größten Wert auf diese letztere, ohne jedoch unbeugsam darauf zu bestehen. Der Kaiser und die übrigen Minister hielten das Gesetz auch in der von der Kommission des Reichstags dargebotenen Fassung ohne Ausweisungsbefugnis für annehmbar, und als nun nach einem 24. Jan. 1890 unter Vorsitz des Kaisers abgehaltenen Kronrat die von den Konservativen geforderte Erklärung der Regierung, daß das Gesetz ohne Ausweisungsbefugnis unannehmbar sei, ausblieb, brachten die Konservativen in der 3. Lesung 25. Jan. 1890 das Gesetz zu Falle.

Die Reichstagswahlen 20. Febr. 1890 zeigten ein gewaltiges Anschwellen der socialdemokratischen Stimmen, 1427000 gegen 763000 (1887); dieKartellmehrheit brach zusammen. Die Nationalliberalen erhielten 41, die Reichspartei 20, die Deutschkonservativen 71, das Centrum 113, die Freisinnigen 64, die Socialdemokraten 35 Mandate.

Vom 15. bis 29. März tagte die internationale Arbeiterschutzkonferenz (s. d.) in Berlin, von allen europ. Staaten mit Ausnahme Rußlands und der Türkei, die ohne Einladung geblieben waren, beschickt. Auf Verlangen Englands war die Frage des Maximalarbeitstags für erwachsene Arbeiter von der Tagesordnung vorher abgesetzt worden, aber für die Regelung der Arbeit in den Bergwerken, der Sonntagsruhe, Frauen- und Kinderarbeit gelang es doch, gemeinsame Beschlüsse zu erzielen, die, wenn auch vorläufig ohne bindende Kraft, doch ein kräftiger moralischer Sporn für alle Staaten sein müssen.

Währenddem vollzog sich das lange vorbereitete Ereignis der Entlassung Bismarcks. Es war undenkbar, daß Konsequenz und Kraft des innern Regiments erhalten blieben, wenn der Kanzler des Kaisers Socialpolitik für ein gefährliches Wagnis hielt. Bismarck bemühte sich, diese bedrohte Einheitlichkeit der Regierung äußerlich wiederherzustellen, indem er eine königl. Order vom 8. Sept. 1852 in Erinnerung brachte, die den Ministern für alle wichtigern Vorträge beim Könige die Verständigung mit dem Ministerpräsidenten zur Pflicht machte. Der Kaiser ging aber darauf nicht ein und forderte Bismarck wiederholt auf, seine Entlassung nachzusuchen, was dieser endlich 18. März that. Sie erfolgte 20. März unter Erhebung zum Herzog von Lauenburg und Ernennung zum Generalobersten. Sein Nachfolger als Reichskanzler, preuß. Ministerpräsident und Minister der auswärtigen Angelegenheiten wurde der frühere Chef der Admiralität, kommandierende General des 10. Armeekorps von Caprivi. Graf Herbert Bismarck, der dem Beispiel seines Vaters folgte, wurde in seinem Amte als Staatssekretär des Auswärtigen Amtes ersetzt durch den Freiherrn von Marschall, den bisherigen bad. Gesandten in Berlin. Der am 6. Mai eröffnete Reichstag war fruchtbarer, als er vermuten ließ. Die Schärfe der frühern Kämpfe zwischen Regierung und Parteien wurde gemäßigt, der Ton ruhiger und sachlicher. Die mit Spannung erwartete Novelle zur Gewerbeordnung, die freilich den Socialdemokraten nicht genügte und namentlich wegen der Bestimmungen über den Kontraktbruch ihr Mißfallen erregte, aber doch wesentliche Fortschritte auf dem Gebiet des Arbeiterschutzes und namentlich in der Beschränkung der Sonntagsarbeit brachte, wurde nach oft schwierigen Verhandlungen am 6. Mai 1891 zum Abschluß gebracht und am 1. Juni 1891 vom Kaiser vollzogen. Ein Gesetz über die Bildung von Gewerbegerichten, die zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern dienen sollten, kam bereits 28. Juni 1890 zu stande. Schwerere Kämpfe bestand die neue Militärvorlage. Nachdem schon der alte Reichstag im Jan. 1890 die Errichtung zweier neuer Armeekorps aus den bereits bestehenden Truppenkörpern bewilligt hatte, veranlaßte die radikale Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht in Frankreich und die numerische Überlegenheit der franz. Artillerie die Regierung zu weitern militär. Forderungen. Die Friedenspräsenzstärke sollte bis zum Ablauf des Septennats 1. April 1894 um etwa 18000 Mann, die vor allem der Artillerie zu gute kommen sollten, zur Höhe von 486983 Mann vermehrt werden. Besonders bei den Freisinnigen wurde wieder der Ruf nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit als Gegengabe der Regierung laut, und als der Kriegsminister von Verdy in der Kommissionssitzung 21. Mai Andeutungen machte, daß man plane, mit der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland Ernst zu machen und sämtliche Diensttauglichen einzustellen, konnte Caprivi die Vorlage nur retten durch Abschwächung der Verdyschen Erklärungen und durch das Versprechen, künftig die Beurlaubungen zur Disposition nach