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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahnbau
wällen angebracht (Schneezäune). Zur Freimachung verwehter Strecken dienen die Schneepflüge (s. d.).
An die Herstellung des Unter- und Oberbaues schließt sich die Anlage der Betriebseinrichtungen. Hierzu gehören in erster Reihe die Vorkehrungen, durch die Lokomotiven und Wagen von einem Gleise auf das andere geschafft werden können. Es sind dies die Weichen, die Schiebebühnen und die Drehscheiben. Mittels der Weichen können ganze Wagenzüge die Gleise wechseln, während Schiebebühnen und Drehscheiben immer nur einzelne Lokomotiven und Wagen gleichzeitig auf ein anderes Gleis überzusetzen gestatten.
Die Weichen oder Wechsel (Fig. 28) sind gekrümmte Verbindungsgleise (Nr. 111 der nachfolgenden Zeichnung) zwischen zwei nebeneinander herlaufenden Gleisen (I und II). Da ein in der Richtung des Pfeiles auf Gleis I ankommender Bahnzug je nach Bedürfnis auf diesem Gleis weiter gehen oder über M nach Gleis II abgelenkt werden soll, so muß bei A B, und in umgekehrter Richtung bei E F, ein beweglicher Teil vorhanden sein, der das Verbleiben des Zuges auf 1 oder den Übergang desselben auf II gestattet. Die beweglichen Teile zwischen A B und C oder E F und D, wo die Gleise I und II überschritten werden, heißen die Weichen (Wechsel) im engern Sinne, die festliegenden Teile C und D die Kreuzung und das Verbindungsstück zwischen letztern werden das Weichengleis, auch wohl der Weichenbogen genannt. Die einfachste Konstruktion unter allen Weichen zeigen die sog. Schleppweichen, bei denen das Schienenpaar A G und B H um die Enden A B drehbar ist und nach Erfordern in Gleis I oder Gleis III eingeschaltet werden kann. Die verschiebbaren Schienenstücke heißen Weichenzungen. Diese Anordnung hat den Nachteil, daß sie immer ein Gleis offen läßt, sodaß Fahrzeuge, die auf Gleis III bei G H ankommen, entgleisen müssen, wenn die beweglichen Teile A G und B H an Gleis I angeschlossen sind. Wegen dieser Unsicherheit sind Schleppweichen nur noch ausnahmsweise in Nebengleisen oder bei Bergwerksbahnen (s. d.) in Gebrauch. Diesen Übelstand vermeiden die Weichen mit zugespitzten und seitwärts an die festen Schienen sich anschließenden Zungen (Fig. 29 a-c). Die beiden äußern Schienengleise i g und k m (Fig. 29a) laufen ununterbrochen durch, während die innern Schienenstränge, 6 u von Gleis I und f n von Gleis II, in zwei um 6 und f drehbare, vorn spitze Zungen e c und f d enden und durch eine gemeinsame Stellvorrichtung (Fig. 29 b und c) bei c d so an die äußern Gleise i g und k m angeschlossen werden können, daß entweder Gleis I durchgehend oder mit Gleis II ununterbrochen verbunden ist. Entgleisungen können hierbei nicht eintreten, weil keiner von den Schienensträngen unterbrochen ist; bei falscher Weichenstellung werden vielmehr die Fahrzeuge "gegen die Spitze" nur in ein anderes Gleis, als beabsichtigt, abgelenkt, und bei entgegengesetzter Fahrrichtung, wenn also die Fahrzeuge von Gleis II nach Gleis 1 auslaufen, wird die Weiche durch die Spurkränze der Fahrzeuge "aufgeschnitten" und dadurch von selbst in der beabsichtigten Richtung gestellt. Nach dem frühern Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands und den in dieser Beziehung gleichlautenden Bestimmungen der neuen, 1. Jan. 1893 in Kraft getretenen "Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands" vom 5. Juli 1892 muß jede fahrplanmäßig spitz zu befahrende Weiche während des Durchgangs des Zuges entweder verschlossen gehalten oder von einem Weichensteller bedient sein.
^[Abbildung:]Fig. 28.
^[Abbildung:]Fig. 29 a.
^[Abbildung:]Fig. 29 b.
^[Abbildung:]Fig. 29 c.
An der Stelle, wo hinter der Weiche sich die Schienen des geraden und des Seitenstranges kreuzen, werden Unterbrechungen der Schienen notwendig,um dieSpurkränze des Rades durchzulassen. Die Anordnung hierfür ist unter der Bezeichnung Herz oder Herzstück (Fig. 30, bei 3.) bekannt; dasselbe muß wegen seiner starken Beanspruchung aus besonders gutem Material (Hartguß oder Stahlguß) hergestellt werden. Zur sichern Führung der Räder über die Kreuzungsstelle werden die Schienenenden an der Kreuzung verlängert und auf der andern Seite des Gleises neben die Schienen noch Schienenstücke von 1 bis 3 m Länge gelegt, welche die Räder zwingen, die vorgeschriebene Richtung beizubehalten und daher Zwangsschienen oder Radlenker heißen (s. Fig. 30, bei b b). Der Winkel, unter dem sich die Schienen im Herzstück durchschnei-^[folgende Seite]