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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahnbau
oder einer Haltestelle liegenden spitz befahrenen Weiche. Alle übrigen in den Hauptgleisen der Bahnhöfe und Haltestellen liegenden Weichen müssen, sofern sie nicht ebenfalls mit den Signalen zur Sicherung der spitz zu befahrenden Weichen in gegenseitiger Abhängigkeit stehen, mit besondern Signalen verbunden sein, welche die jedesmalige Stellung der Weiche kenntlich machen.
^[Abbildung:]Fig. 36.
Die Schiebebühnen (Gleiskarren) bestehen aus einem Stück Bahngleis, das auf einem mit Rädern oder Rollen versehenen Gerüst so ruht, daß es rechtwinklig zur Bahnachse verschoben werden kann. Man unterscheidet Schiebebühnen mit versenktem Gleis (Fig. 37) und ohne versenktes Gleis, je nachdem die Schienen, auf denen die Schiebebühne läuft, in einer ausgehobenen Grube und demnach tiefer liegen als die zu verbindenden Gleise, oder (ohne Grube) die gleiche Höhenlage mit letzterm besitzen. Schiebebühnen mit versenktem Gleis werden besonders für Lokomotiven, ohne versenktes Gleis meist für Wagen verwendet. Da die Hauptträger in letztern Falle höher liegen als die Schienen, wird eine entsprechende Hebung der Wagen bei ihrer Auffahrt auf die Bühne nötig, deshalb sind an den Enden der Träger Zungen angebracht, die bei der Auffahrt der Wagen aus die Anschlußschiene gelegt und nach erfolgter Auffahrt etwas angehoben werden. Kleine Schiebebühnen werden durch Menschenkraft, größere durch Dampf- oder elektrische Kraft bewegt; auf großen Stationen kommt die Ertersche Rangiermaschine zur Verwendung, die vor die Schiebebühne gespannt wird.
^[Abbildung:]Fig. 37.
Die Drehscheibe gestattet die Überführung eines Fahrzeugs von einem Gleis auf ein anderes, unter irgendwelchem Winkel laufendes mittels drehender Bewegung. Zur Unterstützung des drehbaren Gleisstückes dienen Längs- und Querträger, die miteinander durch senkrechte und wagerechte Querverbindungen zu einem Ganzen (dem Scheibenkörper) verbunden sind. Dieser stützt sich einerseits auf den im Mittelpunkte befindlichen Drehzapfen, andererseits mittels mehrerer an dem äußern Rande angeordneter Laufrollen auf den in der Drehscheibengrube befindlichen Laufkranz und wird meist durch besondere Bewegungsvorrichtungen gedreht. Damit während der Überführung eines Wagens auf das Gleis der Drehscheibe dasselbe genau an das zu verbindende Gleis anschließt, wird die Drehscheibe in der dieser Bedingung entsprechenden Stellung verschlossen. Die Drehscheibe findet ausgedehnte Anwendung auf Bahnhöfen, besonders in Wagenschuppen, Werkstätten, Güterschuppen, auf Ladeplätzen, in runden oder halbrunden Lokomotivschuppen zur Verbindung der strahlenförmigen Gleise, am Ende der sog. Kopfstationen (s. Bahnhöfe), ferner zum Verschieben und Umdrehen der Lokomotiven und Fahrzeuge auf verschiedenen Stellen der Bahnhöfe. Das zur Herstellung des Scheibenkörpers verwendete Material ist Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl. Nach der Art der Stützung des Scheibenkörpers unterscheidet man vier Systeme von Drehscheiben: 1) solche, die sowohl im leeren als auch im belasteten Zustande nur von den in der Nähe des Umfangs angebrachten Rollen getragen werden; 2) solche, die teils in der Mitte durch den daselbst befindlichen Zapfen, teils an dem äußern Rande durch die Laufrollen gestützt werden; 3) solche, deren Belastung von dem mittlern Drehzapfen allein getragen wird (Krankonstruktion): 4) solche, die im Zustande der Ruhe an dem Umfange, bei der Bewegung jedoch im Mittelpunkte ihre Stützung finden. Soll die Drehscheibe nur zur Bewegung von Wagen dienen, so genügt ein Durchmesser von 3,5 bis 7,5 m,
^[Abbildung:]Fig. 38 a.
^[Abbildung:]Fig. 38 b.
^[Abbildung:]Fig. 39.