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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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892
Eisenbahntarife
6) Feste Rundreisekarten ausschließlich für
Italien (dazu Anschlußkarten von Deutschland).
7) Feste Rundreise karten innerhalb Frank-
reichs sowie nach folgenden auswärtigen Ländern:
Schweiz, Osterreich, Italien, Spanien, Portugal,
Algier, Tunis und Tripolis.
An dem Verkehr zu 1) waren 1892: 149 Eisen-
bahnverwaltungen mit über 78 800 km beteiligt.
Verausgabt wurden insgesamt 551407 Fahrschein-
hefte, zu denen 7 869 603 Fahrscheine verwendet
wurden: Die Einnahmen betrugen 27 290 625 M.;
die Anzahl der auf die Fahrscheinhefte zurück-
gelegten Perfonenkilometer (f. Eisenbahnstatistik,
S. 886 a) belief sich auf 642217636.
Über die Zuständigkeit der ständigen Tarifkom-
mission und der Generalkonferenz der deutschen
Eisenbahnen in Angelegenheiten des Personenver-
kehrs s. S. 900 a.
Der Personengeldtarif in den übrigen Län-
dern enthält außerordentlich verschiedene Sätze und
mannigfache Fahrpreisermäßigungen für bestimmte
Fälle, insbesondere auch für die Fahrten der Arbeiter,
z. B. in Frankreich und in England, wo 1883 auf
Veranlassung des Parlaments befonders wohlfeile
Arbeitszüge (^oi-kniEn trains) eingeführt und von
der hier bestehenden Passagiersteuer befreit wur-
den. Diefelben verkehren zwischen den Arbeits-
mittelpunkten und den Wohnstätten der Arbeiter
früh und abends.
Nachstehende Übersicht enthält die Fahrpreise und
Gepä'ckfrachtsätze auf den wichtigsten außerdeutschen
Eisenbahnen Europas:
Bezeichnung
der
Bahn
Fahrpreise für die Person und das Kilometer in Pf.
Schnellzug
I. Kl. II. Kl. III. Kl.
Pcrsonenzug
II. Kl. III. Kl.
Bestimmungen
für die Abfertigung von Reisegepäck
Freigepäck
Vepäckfracht
Belgien:
a. Staatsbahn
d. Große Belg.
Centralbahn
Dänemark:
Staatsbahnen
England:
a. Great-
Eastern-
Eisenbahn
d. Andere
Eisenbahnen
Frankreich:
k. Nordbahn
7,56
6,4
5,6?
4,8
3,78
3,2
6,048
6,4
4,536
4,8
3,024
3,2
1) In Iütland, auf Fünen und Seeland.
Bis 75 km:
8,25 ! 6,00 ^ 3,75 ! 8,25 > 6,00 ! 3,75
Von 76 bis 150 km:
7,05 j 5,10 j 3,15 > 7,05 j 5,10 > 3,15
Von 151 km ab:
5,85 j 4,20 j 2,55 ! 5,85 > 4,20 ^ 2,55
2) Zwischen Iütland, Fünen und Seeland.
Bis 113 km:
8,25 j 6,00 ^ 3,75 ! 8,25 > 6,00 ^ 3,75
Über 113 km:
6,75 ! 4,50 > 2,25 ^ 6,75 > 4,50 ^ 2,25
Die Bahn hat das Recht, zu erheben:
15,85 ^10,5.6 ! 7,92 ^ 15,85 j 10,56 ^ 7,92
Erhoben werden jedoch andere Preise,
die sich nach dem Wettbewerb und den
wechselnden Verkehrsverhältnissen richten.
Einheitliche Sätze bestehen nicht. Alle
Bahnen erheben ein möglichst hohes Fahr-
geld; oft werden weitgehende Ermäßigun-
gen bewilligt. Nach gesetzlicher Bestimmung
müssen alle Bahnen täglich wenigstens einen
Zug in jeder Richtung zum Fahrpreis von
1 Penny für die engl>Meile (-^ 8,5 Pf. für
1,609 km oder 5,28 Pf. für die Perfon und
und 1 km) in der III. Klasse verkehren lassen.
Als Normalpreise können folgende ange-
sehen werden:
15,85
9,85.6
8,96
10,56 5,28 > 15,85 j 10,5)6 j 5,28
2 1 Penny
für die Person und Meile.
Bis 31. März 1892:
7,!i92 > 5,4208^ 8,96 ! 6,72 ^ 4,928
Seit I.April 1892:
^ 6,048 ^ 3,9424^ 8,96 ^ 6,048 ^ 3,9424
(einschließlich 12 Proz. Staatvabgabe).
Kein Freigepäck.
Desgleichen.
25 kg
In I.Kl.i20Pfd.
In U.M. 100 Pfd.
InIII.Kl. 60Pfd,
1 Pfd. englisch -
0,45 kg).
Desgleichen.
3l>K"
Beförderungsgebühr für 100 K^
und 11cm: 6'Cent. (4,8 Pf.), min-
destens 50 Cent. (40 Pf.).
Beförderungsgebühr desgleichen.
Bis 5 Kg Übergewicht Mindest-
betrag 6,5 Ore (6,75 Pf.).
Für jedes der ersten 60 km
0,26 Ore (0,2925 Pf.).
Für jedes der nächsten 60 km
0,20 Ore (0,2250 Pf.).
Für jedes der nächsten 60 Km
0,175 Ore (0,1968 Pf.).
Für jedes der nächsten 60 km
0,15 Ore (0,1687 Pf.).
Für jedes folgende Kilometer
0,13 Ore (0,1462 Pf.).
Für das Pfund bei Entfernungen
bis zu 30 engl. Meilen (48,3 Km)
'^ Penny (1,06 Pf.),
bis zu 50 engl. Meilen (80,5 km)
1/4 Penny (2,12 Pf.),
bis zu 150 eugl. Meilen (241,4 km)
l/2 Penny (4,25 Pf.),
bis zu 300 engl. Meilen (482,7 Km)
3/4 Penny (6,375 Pf.),
über 300 engl.Meil. iPenny(8,5 Pf.).
Für das Pfund bei Entfernungen
von 50 engl. Meilen l/4 Penny,
von 51 bis 150 engl. Meil. ^ Penny,
von 151 bis 300 engl. Meil.3/4 Penny,
über 300 engl. Meilen 1 Penny.
Die Midland-u.Great-Northern-
bahn erhoben nur die Hälfte dn'ser
Sätze.
Für die Tonne und 1 km: bei
1-40 Kg 5>o (5cnt. (40 Pf.), bei
mehr als 40 K3 40 Cent. (32 Pf.).
Außer der Gebühr von 40 Cent.
noch eine Abfertigungsgebühr von
1,50 Frs. (1.20 M.) für die Tonne.
Mit 12 Proz. Etaatssteuer.