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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ernestinischer Hausorden – Ernst Friedrich (Markgraf von Baden-Durlach)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Ernestinische Linie'

fangs gemeinschaftlich regierte Land in der Weise, daß der dritte Bruder, Wilhelm, Weimar, der vierte, Albrecht, Eisenach, der sechste, Ernst, Gotha erhielt. Eisenach ward jedoch schon 1644, nachdem Albrecht ohne Leibeserben verstorben war, wieder zwischen Weimar und Gotha geteilt.

Die noch jetzt regierende neue weimarische Linie spaltete sich nach dem Wiederabgange des altenburg. Zweigs, dessen Besitzungen jedoch zum Teil auch an Gotha gelangten, in die Linien Weimar, Marksuhl, Eisenach und Jena, von denen aber die zweite 1741, die beiden letztern 1671 und 1690 ausstarben. Ihre durch den Wiener Kongreß um 1707 qkm vermehrten Lande bilden gegenwärtig das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Die Besitzungen der von Ernst dem Frommen 1640 gestifteten gothaischen Linie wurden 1680 von dessen Söhnen mittels 1686 vom Kaiser bestätigten Erbschaftsrecesses geteilt, und so gründete

  • 1) Friedrich 1. die Unterlinie Gotha-Altenburg,
  • 2) Albrecht Coburg,
  • 3) Bernhard Meiningen,
  • 4) Heinrich Römhild,
  • 5) Christian Eisenberg,
  • 6) Ernst Hildburghausen,
  • 7) Johann Ernst Saalfeld.

Von diesen starben Coburg 1699, Eisenberg 1707 und Römhild 1710 wieder aus, was, abgesehen davon, daß Coburg an Saalfeld gekommen war, abermalige Teilungen des Erbes unter den Nebenlinien zur Folge hatte. Zu Anfang des J. 1825 bestand demnach der sog. Nexus Gothanus aus den Häusern Gotha, Meiningen, Coburg-Saalfeld und Hildburghausen. Als hierauf die Linie Gotha 11. Febr. 1825 mit Friedrich IV. ausstarb, ward 12. Nov. 1826 ein Erbteilungsvertrag zu Hildburghausen geschlossen, durch welchen Coburg für Saalfeld Gotha, Hildburghausen für seinen bisherigen Besitz das Herzogtum Altenburg, Meiningen aber Saalfeld und Hildburghausen erhielt. Die E. L. besteht also nunmehr aus dem großherzogl. weimarischen und dem herzogl. gothaischen Hause, das wieder in die Linien Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Altenburg zerfällt. – Vgl. Burkhardt, Stammtafeln der E. L. des Hauses Sachsen (Weim. 1885).

Ernestinischer Hausorden, 25. Dez. 1833 als gemeinsamer Hausorden von den Herzögen von Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, von Sachsen-Altenburg und von Sachsen-Coburg-Gotha gestifteter Orden, im Andenken an den 1690 von Friedrich I. von Sachsen-Gotha und Altenburg gestifteten «Orden der deutschen Redlichkeit». Er hat nach dem erneuerten Statut vom 13. Febr. 1864 fünf Klassen, Großkreuze, Komture 1. und 2. Klasse und Ritter 1. und 2. Klasse, sowie ein affiliiertes Verdienstkreuz und eine goldene und silberne Verdienstmedaille. Das Großkreuz verleiht den Erbadel. Das Ordenszeichen ist ein achtspitziges, weißemailliertes Kreuz, zwischen dessen Armen sich goldene Löwen befinden und auf dessen Mitte ein rundes goldenes Schild mit dem Brustbilde Herzog Ernsts des Frommen und der Umschrift «Fideliter et constanter» («Treu und standhaft») ruht. Das Band ist karmesinrot um grüner Einfassung.

Erneuern, Versichern, in der Jägersprache das nochmalige Umziehen eines Jagens (s. Bestätigen), ehe das Jagdzeug gestellt wird.

Erneuerungsfonds, s. Abschreibung und Eisenbahnrecht (Bd. 5, S. 878a).

Erniedrigt (frz. abaissé) wird in der Heraldik eine Wappenfigur genannt, wenn sie dem Schildesfuße näher gerückt ist, als ihr ordnungsmäßig ↔ zukommt; beispielsweise ein Schildeshaupt, wenn sich über demselben noch ein schmaler Platz von der Tinktur des Schildes befindet.

Erniedrigung eines Tons um einen halben wird durch ein ♭ oder bei Kreuznoten durch ♮, um einen ganzen durch ♭♭, bei Kreuznoten durch ♮♭ angezeigt. Bei den Italienern heißt das ♭ bemolle, bei den Franzosen bémol, bei den Engländern flat.

Ernouf (spr. -núf), Alfred Auguste, Baron, franz. Schriftsteller, geb. 21. Sept. 1817 zu Paris, hat sich besonders durch Schriften über geschichtliche Gegenstände bekannt gemacht. Hervorzuheben sind: «Nouvelles études sur la révolution française» (2 Bde., 1852–54), «Histoire de Waltrade, de Lothaire II et de leurs descendants» (1859), «Histoire de la dernière capitulation de Paris»(1859), «Le général Kleber» (1867), «Les oiseaux chanteurs des bois et des plaines» (anonym, 3. Ausg. 1872), «Souvenirs de l’invasion prussienne en Normandie» (Rouen 1872), «Les français en Prusse, 1807–8» (1872), «Histoire des chemins de fer français pendant la guerre franco-prussienne» (1874), «Souvenirs d'un officier polonais» (1877), «Marais, Duc de Bassano» (1878), eins von seinen besten Geschichtswerken, u.s.w. E. bearbeitete und vollendete ferner die «Histoire de France sous Napoléon I.» seines Schwiegervaters, des ehemaligen Ministers Baron Bignon (14 Bde., 1838–50). E. starb 11. Febr. 1889 in Passy (Paris).

Ernst, Fürst von Anhalt, vierter Sohn Christians I. von Anhalt-Bernburg, geb. 19. Mai 1608 zu Amberg, begleitete 1621 seinen nach der Schlacht am Weißen Berg geächteten Vater nach Schweden und Dänemark, bereiste 1622–25 die Niederlande, Dänemark und Italien, und suchte nach der Heimkehr am kaiserl. Hofe und im Lager Wallensteins für Erleichterung der Kriegskosten Anhalts zu wirken. Sodann übernahm er den Befehl über ein Wallensteinsches Reiterregiment in Italien, blieb aber nur widerwillig im kath. Dienst und trat 1631 zu Gustav Adolf über. Er starb an einer in der Schlacht bei Lützen erhaltenen Wunde 1. Dez. 1632.

Ernst I., Markgraf von Baden, geb. 7. Okt. 1482, der jüngste Sohn des Markgrafen Christoph I., erhielt bei der von seinem Vater vorgenommenen Teilung der Markgrafschaft das hochbergische Gebiet, dessen Regierung er 1516 antrat. Die Teilung verursachte Zwistigkeiten unter den Brüdern, die durch den Vertrag zu Worms 1527 geschlichtet wurden. Als der älteste Bruder Philipp 1533 ohne männliche Erben starb, entstand zwischen den überlebenden Brüdern, Bernhard und E., neuer Streit, bis durch Vermittelung des Kurfürsten von der Pfalz die Markgrafschaft Baden-Baden von der Markgrafschaft Baden-Durlach, die E. erhielt, völlig getrennt wurde. Der Reformation nicht abgeneigt, duldete er die Verbreitung der evang. Lehre und hob mehrere Klöster auf, unterließ jedoch den offenen Anschluß an die neue Lehre. Er entsagte 1552 der Regierung und starb 6. Febr. 1553; ihm folgte sein Sohn Karl II. (S. Baden, Bd. 2, S. 263b.)

Ernst Friedrich, Markgraf von Baden-Durlach, geb. 17. Okt. 1560, ältester Sohn Karls II. (s. Baden), regierte zuerst 1577 gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Jakob III. und Georg Friedrich, erhielt bei der Teilung 1584 die untere Markgrafschaft mit Durlach. Anfangs Lutheraner, ward er später Calvinist; als er 1594 die Verwaltung des unter Eduard Fortunatus verwahr-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 301.