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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Feriensachen - Fermanagh
Man unterscheidet drei Hauptformcn der Som-
merpflege: 1) diejenige in den Kind er heil statten
(s. d.) der deutschen Sol- und Seebäder; 2) die Som-
merpflege in den eigentlichen F. und 3) diejenige
in sog. Milchstationen, Halb- oder Stadt-
kolonien, auch Milchpflege genannt.
Bei den F. besteht ein erheblicher Unterschied zwi-
schen der Pflege in geschlossenen Kolonien und der
Familienpflege. Bei der erstem werden Gruppen
von 20 bis 30 Kindern unter der Leitung eines Leh-
rers oder einer Lehrerin in einem geeigneten Lokale
untergebracht, gemeinschaftlich beköstigt und beschäf-
tigt. Die Familienpflege besteht darin, daß die Kin-
der einzeln oder zu zweien in Familien auf dem Lande
untergebracht und hier unter der Kontrolle der Ver-
einsorgane verpflegt werden. Bei sorgfältiger Aus-
wahl der Familien hat die Familienpflege wesent-
liche Vorzüge, besonders den der größern Billigkeit.
Bei beiden Arten der Pflege spielt neben der reich-
lichen und zweckmäßigen Beköstigung die ausgiebige
Bewegung im Freien die Kauptrolle zur Erreichung
des angestrebten Zwecks. Bei den Stadt- oder Halb-
kolonien übernachten die Kinder bei ihren Eltern
und werden nur tagsüber in Sommerpflege ge-
nommen. Die betreffenden Kinder verfammeln sich
täglich in einer Milchwirtschaft oder an einem an-
dern Orte, wo sie Milch und Frühstück empfangen,
und unternehmen dann unter Leitung eines Lehrers
oder einer Lehrerin gemeinsame Spaziergänge und
Spiele. Ähnliches haben auch einzelne Arbeitgeber
für die Kinder ihrer Arbeiter ins Werk gefetzt. Neuer-
dings macht sich vielerorts das Bestreben der Ver-
eine für F. bemerkbar, eigene Kinderhäufer für die
Ferienkolonie-Kinder, welche außerhalb der Ferien-
zeit von kränklichen Kindern benutzt werden können,
zu errichten, wie denn die Vereine für F. in Bar-
men, Lübeck, Landsberg a. W., Leipzig, Bremen,
Dresden und Regensburg bereits Ende 1893 im
Besitze solcher Kinderheime waren. Um den Über-
gang in die ärmern Verhältnisse am Ende der
Sommerpflege weniger fchroff zu gestalten und zu
verhüten, daß der erreichte Erfolg wieder verloren
gehe, hat man stellenweise der Sommerpflege eine
Art von Winterpflege, bestehend in täglicher
Verabreichung von Milch und Weißbrot oder zeit-
weiser Speisung in der Volksküche, nachfolgen lassen.
Bis 1891 sind etwa 187330 Stadtkinder in die
Sommerpflege gebracht worden, und zwar 137 330
in F. und Kinderheilstättcn, gegen 50000 aber
in Stadtkolonien, während bis dahin in den Kin-
derheilstätten in deutschen Solbädern überhaupt
63 664, in solchen an deutschen Seeküsten überhaupt
11041 Kinder verpflegt worden sind. Der Jahres-
bericht der Centralftelle für 1893 zählt 23031 Kin-
der auf, für welche in diesem Jahre mit einem Kosten-
aufwande von 580465 M. durch die deutschen Ver-
einigungen für Sommerpflege geforgt worden ist,
und zwar find 11178 Kinder in eigentlichen F.,
8112 in Stadtkolonien, 2930 in Solbädern und 811
in Seebädern untergebracht worden.
Feriensachen, solche Prozeßsachen, in welchen
auch während der Gerichtsferien (s. d.) Termine ab-
gehalten und Entscheidungen erlassen werden. Ge-
wisse Sachen sind vom Gesetz als F. bezeichnet; es
können aber auch andere Sachen, soweit sie beson-
derer Beschleunigung bedürfen, auf Antrag vom
Gericht und, vorbehaltlich der Entscheidung des
Gerichts, vom Vorsitzenden als F. bezeichnet werden.
Nach §. 202 des Deutschen Gerichtsverfassungs-
gesetzes vom 27. Jan. 1877 sind F. 1) alle Straf-
sachen; 2) Arrestsachen und die eine einstweilige Ver-
fügung betreffenden Sachen; 3) Meß- und Markt-
fachen; 4) Streitigkeiten zwischen Vermietern und
Mietern von Wohnungs- und andern Räumen we-
gen Überlassung, Benutzung und Räumung derselben,
sowie wegen Zurückhaltung der vom Mieter in die
Mietsräume eingebrachten Sachen; 5)Wechselsachen;
6) Vausachen, wenn über Fortsetzung eines angefan-
genen Baues gestritten wird.
Ferienfenate, die bei den deutschen Oberlandes-
gerichten und dem Reichsgericht zur Erledigung der
Feriensachcn (s. d.) gebildeten Senate.
Ferik (arab., "Abteilung"), in der türk. Armee
sovielwieDivision;daherFerik-Pascha(s.Pascha)
gleichbedeutend mit Divisionsgeneral.
Ferkel, Bezeichnung desjungenSchweinsbiszum
Alter von einem Vierteljahre. - Ferteln, F. werfen.
Ferkelratten (O^pi-oin^), Gattung der Trug-
ratten (s. d.) mit ziemlich gleichgroßen Backzähnen,
von denen die obern zwei äußere und eine innere
Schmelzfalte haben, während bei den untern das
umgekehrte Verhältnis stattfindet; an den Füßen
finden sich fünf Zehen; das Fell ist weich, die Ohren
und der Schwanz sind nackt. Es giebt nur zwei
Arten auf Cuba von fast gleicher Körperlänge (50
-60 ein), bei der einen aber ist der Schwanz nur
20 (^api'0in^8 pii0iicl68 ^)esm.), bei der andern
hingegen 46 - 56 cin lang ((^pi-0inv8 pr6iieii8i1i8
^)63M.). Die Tiere klettern viel auf Bäumen, wo-
bei besonders die zweite Art ihren Schwanz benutzt.
Ferlach, Oberferlach, Dorf in der o'sterr.
Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt in Kärnten, an
dem zur Dräu gehenden Ferlachbache, an der Nord-
seite der Karawanken, in schöner Gebirgsgegend,
hat (1890) 1061, als Gemeinde 2307 E., Post,
Bezirksgericht (308,79 qkin, 7 Gemeinden, 59 Ort-
schaften, 10 740 meist slowen. E., 1400 Deutsche),
staatliche Fachschule für Gewehrfabrikation (feit
1878), Probieranstalt für Gewehre; in der Nähe
Eisenwerke mit Nägelfabrikation. Das südlich an-
stoßende Dorf Unterferlach hat (1890)354, als
Gemeinde 1141 flowen. E. Beide Dörfer nebst ihrer
Umgebung haben feit Jahrhunderten berühmte
Hausindustrie (Gewehrfabrikation). Sie begann
1558 durch niederländ. Wertmeister, die Kaiser Fer-
dinand I. ins Land rief, und nahm einen bedeuten-
den Aufschwung. Unter Maria Theresia wurde sie
durch ein militärisch organisiertes Vüchsenmacher-
korps geleitet. Von 1800 bis 1815 war der größte
Teil der österr. Armee mit Ferlacher Gewehren ver-
sorgt; gegenwärtig werden nur noch Jagdgewehre
daselbst hergestellt.
Ferleiten, Ortschaft in Salzburg, s. Fuscherthal.
Ferm (frz.), fest, sicher.
I^rniHil (frz., spr. -mäj), Schnalle, Spange;
fermailliert, mit Spangen versehen.
I°srin2. in posta. (ital.), postlagernd.
Fermän (pers., "Befehl"), in der Türkei speciell
jeder im Namen des Sultans vom Großwesir in
vorgeschriebener Form ausgefertigte Befehl.
Fermanagh (spr. förmänne), Grafschaft der
Provinz Ulster im Norden Irlands, grenzt im N.
an Donegal und Tyrone, im O. an Monaghan, im
S. an Cavan und Leitrim, im W. an die Donegal-
bai, hat 1850,84 hkin und (1891) 74037 E., d. i. 40
auf 1 hkm (gegen 156500 im 1.1841 und 84633 im
1.1881). Etwa 56 Proz. sind katholisch. F. ist teils
eben, teils mit Bergen, Hügeln und Waldungen