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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Finland (Handel und Geldwesen. Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung)

Porter; 106 Branntwein- und Spritfabriken, 28 Tabakfabriken u. a. m. F.s sämtliche Fabriken und kleinere Industrien (mit Ausnahme der Bergindustrie) beschäftigten (1890) 49137 Arbeiter, und ihre Produktion hatte einen Wert von 141748000 M. Außer der Wasserkraft wurden 698 Dampfmaschinen mit 12017 Pferdekräften angewendet.

Handel und Geldwesen. F. hat seinen eigenen Zolltarif und eigene Zollgrenze. Die Interessen des finn. Handels nimmt eine besondere Abteilung des kaiserl. Senats wahr; auch befindet sich in Petersburg ein besonderer finn. Kommissar. Im Ausland wirken die russ. Konsuln; in London und Neuyork sind ihnen besondere finn. Dolmetscher beigegeben. Der Wert des Warenumsatzes mit dem Auslande betrug in Millionen finn. Mark:

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Jahr Einfuhr Ausfuhr

1870 66,6 44,2

1880 138,8 123,1

1888 112,2 90,5

1889 133,5 102,7

1890 140,6 92,4

1891 146,5 104,2

1892 145,7 93,7

1893 126,2 114,8

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Die Einfuhr bestand (1890) hauptsächlich aus Getreide (22 Mill. finn. Mark), Kaffee, Zucker, Tabak und andern Kolonialwaren (26 Mill. M.), Gewebe (13 Mill. M.), Garn, Baumwolle (9 Mill. M.), Eisen, Metallen (12 Mill. M.), Maschinen, Ölen, Weinen und Spirituosen, Häuten sowie Salz (etwa 700000 hl). Die Ausfuhr bildeten zum größten Teil Hölzer, wie Planken und Bretter (im Werte von 40 Mill. M.), ferner Butter und Viehzuchtproduktion (16 Mill. M.), Papier und Papiermasse (9 Mill. M.), Gewebe und Garn, Eisen und Stahl, Getreide, Vieh, Fische, Glaswaren, Leder u. s. w. Die Ein- und Ausfuhr verteilten sich 1893 auf folgende Länder (Werte in Millionen finn. Mark):

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Länder Einfuhr Ausfuhr

Rußland 50,1 40,1

Schweden 8,7 5,4

Dänemark 5,6 14,3

Deutschland 36,1 7,8

Großbritannien 14,3 25,4

Frankreich 2,1 9,3

Spanien 1,4 4,8

Niederlande } 1,6 7,2

Belgien }

Andere Länder 6,3 0,5

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Münzeinheit ist die Markka (dem franz. Frank gleich), sie ist in 100 Penni geteilt. Doch ist nach dem Gesetz vom 9. Aug. 1877 Goldwährung eingeführt, weshalb die Silbermünze als Scheidemünze dient. Seit 1865 sind in Helsingfors 625000 20-Mark-Stücke und 940000 10-Mark-Stücke von Gold geprägt, außerdem noch 2276000 2-Mark-Stücke und 6949000 1-Mark-Stücke von Silber und Münzen niedrigen Wertes. Daneben sind zwischen 50 und 60 Mill. M. finländ. Bankzettel, obgleich nicht obligatorisch, mit vollem Kurs im Verkehr.

Die Staatsbank ist "Finlands Bank" in Helsingfors unter Aufsicht und Garantie der Ständeversammlung. Außerdem befinden sich im Lande sechs Privatbanken sowie eine größere Zahl Kreditvereine und Leihkassen. Das Maß- und Gewichtssystem, früher das alte schwedische, ist seit 1886 das metrische.

Verkehrswesen. Die Handelsflotte betrug (1892) 1692 Schiffe von 245091 t. Davon waren 169 Dampfboote von 23219 t und 966 Segelschiffe von mehr als 50 t. 1891 liefen in finn. Häfen 8054 beladene Schiffe von 1189861 t ein, und 10694 Schiffe mit Ladung von 1901983 t aus. 66 Proz. des Gesamtverkehrs in Tonnen kommt auf finn. Schiffe. Den Fischfang an den Küsten betreiben 9-10000 Boote.

Die Eisenbahnen hatten 1892 eine Gesamtlänge von 2367 km. (S. Russische Eisenbahnen.)

Im J. 1889 gab es 386 Postanstalten mit 636 Beamten. Versandt wurden 8701056 Briefe und Pakete, außerdem 7262843 Zeitungen. Der Wert versicherter Sendungen betrug 71,8 Mill. M. Fernsprechleitungen befinden sich in den meisten Städten und verbinden die Städte im südl. Teile des Landes miteinander; der Telegraph mit (1892) 66 Stationen steht unter russ. Verwaltung. Von Nystad führt ein Kabel nach Skandinavien.

Verfassung und Verwaltung. F. bildet einen Teil des Russischen Reichs, genießt aber im Innern Selbständigkeit. Die Verfassung, welche Alexander I. 1809 in Borgå und die nachfolgenden russ. Kaiser bestätigten, ist die alte schwed. Staatsverfassung. Die Grundgesetze sind die Regerungsformen von 1772 und die Förenings- och Säkerhetsakten von 1789. Seitdem sind die Landtagsordnung von 1869 sowie 1878 Bestimmungen über die Wehrpflicht hinzugekommen. Die Verwaltung, die Rechtspflege, die Militärhoheit u. s. w. sowie auch der größte Teil der ökonomischen Gesetzgebung stehen dem Kaiser-Großfürsten zu. Die Landesregierung ist dem kaiserl. Senat für F. in Helsingfors anvertraut. Von den 21 Senatoren gehören 10 zu dem Justizdepartement, dem höchsten Gerichtshof des Landes, und 11 zum Ökonomiedepartement. Letzteres, das Organ der Verwaltung, ist in 9 Expeditionen geteilt, die Civil-, Finanz-, Kammer-, Buchführungs-, Militär-, Kirchen-, Landwirtschafts-, Handels- und Verkehrsexpedition. Der Vorsitzende ist der Generalgouverneur, gewöhnlich ein höherer russ. Offizier. Die Angelegenheiten, welche der Kaiser selbst entscheidet, werden ihm von einem, wie die Senatoren, finn. Minister-Staatssekretär für F. in Petersburg vorgetragen. Die civile und kriminale sowie besondere Teile der ökonomischen Gesetzgebung wird vom Monarchen und Ständeversammlung gemeinsam ausgeübt. Der Landtag, welcher verfassungsmäßig wenigstens alle 5 Jahre, aber thatsächlich öfter einberufen wird, besteht aus Adel, Geistlichkeit, Bürger und Bauern. Ohne Zustimmung des Landtags können keine Steuern, keine Militäraushebungen und keine neuen Gesetze erlassen werden. In Fragen der Grundgesetze und Veränderungen der alten Standesprivilegien wird Einigkeit der vier Stände gefordert, sonst entscheidet das Votum dreier Stände. An der Spitze der 8 Län stehen Gouverneure. Die Län werden in 51 Härad (Amtsbezirke) geteilt, die unter einem Kronofogde (Steuereinnehmer) stehen; die Amtsbezirke zerfallen in etwa 500 Gemeinden, welche allein oder 2 und 3 zusammen einen Distrikt für den Länsman (Ortspolizeibeamten) bilden. Die Rechtspflege wird von den Hofgerichten in Åbo, Wasa und Wiborg gehandhabt; ihnen sind 61 Amtsgerichtsbezirke mit 229 Gerichtsbezirken auf dem Lande und 34 Stadtgerichte untergeordnet. F. hat 3 Zucht- und Arbeitshäuser für männliche und eins für weibliche Verbrecher, 8 Läns- und 3 Amtsbezirksgefängnisse und dazu 2 Besserungsanstalten.