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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Frankreich (Geschichte 1814-15)

mußte 14. Okt. 1809 den ungünstigen Frieden zu Schönbrunn schließen, der u. a. F. die illyr. Provinzen verschaffte. Der Kirchenstaat war schon 17. Mai 1809 von Napoleon für einen Bestandteil F.s erklärt worden und ward dann durch ein Senatskonsult vom 17. Febr. 1810 förmlich in das Staatsgebiet F.s einverleibt.

Durch die Verheiratung Napoleons mit der Erzherzogin Marie Luise 1. April 1810 schien die neue Dynastie in F. vollkommen legitimisiert. Um sich mit äußerm Glanze und treuen Anhängern zu umgeben, hatte der Kaiser schon durch den Senatsbeschluß vom 14. Aug. 1801) die Majorate und durch ein Dekret vom 1. März 1808 außer der militär. Herzogswürde einen Erbadel hergestellt, der allerdings keine öffentlichen Vorrechte hatte und erlosch, sobald ihm ein bestimmtes Vermögen fehlte. Nach dem Frieden mit Österreich wendete der Kaiser seine Aufmerksamkeit allen Zweigen der innern Staatsverwaltung zu. Er reformierte das Rechtswesen, für das er schon seit 1801 durch neue Gesetzbücher von hohem Wert gesorgt hatte (s. Code Napoléon), durch die Organisation der Gerichtshöfe, unterstützte die Industrie und den innern Handel und unternahm Kanal-, Straßen- und andere öffentliche Bauten. Alle seine Bestrebungen richteten sich jedoch nur auf die materielle Entfaltung der Nationalkräfte; die geistigen Regungen des Volks dagegen wurden durch Polizeizwang und militär. Disciplin niedergehalten. Selbst die staatlichen Unterrichtsanstalten, deren Gesamtheit, die Universität, 17. März 1808 ihr besonderes Statut bekam, erhielten militär. Form. Die kriegerisch glänzende Kaiserzeit ist daher in Litteratur und Wissenschaft höchst dürftig vertreten; in der Kunst brachte sie den Klassicismus (s. d.) zur Erscheinung.

In dem erbitterten Handelskriege mit England, den Napoleon jetzt mit verdoppeltem Eifer führte, suchte er soviel als möglich von Küstengebieten unter seine mittelbare oder unmittelbare Herrschaft zu bringen. Im Vertrage zwischen Holland und F. vom 16. März 1810 mußte ersteres ganz Seeland mit der Insel Schouwen, Brabant und Geldern auf dem linken Ufer der Waal abtreten. Als darauf 1. Juli 1810 der König von Holland, Ludwig Bonaparte, gedrängt ward, seine Krone niederzulegen, wurde durch das Dekret vom 9. Juli 1810 das ganze Königreich Holland mit F. vereinigt. Da aber England dessenungeachtet fortfuhr, den Kontinent auf verschiedenen Wegen durch Zufuhren zu versorgen, so erklärte Napoleon, daß er die ganze Küste der Nordsee unter seine Aufsicht nehmen müsse, und 13. Dez. wurden die Mündungen der Ems, Weser und Elbe nebst den Hansestädten dem franz. Reiche einverleibt. Die 130 Departements des franz. Staatskörpers erstreckten sich nun vom Texel bis in die Mitte Italiens, von Hamburg bis nach Korfu. (S. Historische Karten von Europa II, 7.) Besonders hatte die Vereinigung Norddeutschlands mit F. ungeachtet der verheißenen Entschädigungen große Erbitterung unter den beraubten Fürsten hervorgerufen, unter denen auch der Herzog von Oldenburg, ein Verwandter des russ. Herrscherhauses, war. Da überdies die Engländer in Gotenburg und den Häfen der Ostsee einen bedeutenden Handel mit Kolonialwaren nach Rußland betrieben, worüber von Paris aus in Stockholm und Petersburg Beschwerde geführt wurde, Rußlands Handelsverfügungen aber 1810 und 1811 geradezu dem Kontinentalsystem widersprachen, schien ein neuer europ. Krieg unvermeidlich. Während England mit Rußland unterhandelte, gewann F. Preußen und Österreich für ein Bündnis (Febr. und März 1812). Obschon nun der Krieg in Spanien noch fortdauerte und nicht eben mit Glück geführt wurde, wurde doch der Krieg von Seiten F.s 22. Juni 1812 an Rußland erklärt. Napoleon fiel mit einer Armee von 500000 Mann in Rußland ein und hielt 14. Sept. seinen Einzug in Moskau. (S. Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 bis 1815.)

Hier hatte Napoleon gehofft, den Zaren zum Frieden zu zwingen, ihn in das Kontinentalsystem ohne Vorbehalt hineinzunötigen und zu einem Landfeldzug gegen Britisch-Indien zu bestimmen. Aber Alexander I. weigerte den Frieden, Moskau selbst ging in Flammen auf, und Napoleon war zum Rückzug genötigt, auf dem die Kälte, der Hunger und die Waffen der verfolgenden Feinde das große Heer bis auf geringfügige Reste vernichteten. Zwar gelang es dem Kaiser, in F. während des Winters 1812-13 Geld und Leute zu einem neuen Feldzug gegen Rußland und die von F. abgefallenen deutschen Großmächte aufzutreiben; aber auch dieser brachte für ihn schließlich nur Verluste, und nach der entscheidenden Niederlage bei Leipzig, im Okt. 1813, mußte die franz. Armee dem Rhein zueilen. Napoleon begann nun im Jan. 1814 einen Feldzug auf franz. Boden, in dem er bei aller Erschöpfung seiner Mittel die alte Meisterschaft als Feldherr wieder bewährte. Der Friedenskongreß zu Châtillon (s. d.) gab ihm noch einmal Gelegenheit, seinen Thron zu retten. Aber die Maßlosigkeit seiner Ansprüche machte auch diese Verhandlungen fruchtlos, und die Verbündeten schlossen endlich 1. März den Allianzvertrag von Chaumont, der den definitiven Vormarsch auf Paris zur Folge hatte. Durch die Schlacht bei Paris 30. März zwangen sie die Hauptstadt zur Übergabe. Zugleich wurde der Senat, nachdem er 2. April die Absetzung Napoleons ausgesprochen hatte, mit der provisorischen Staatsregierung und der Entwerfung einer neuen Verfassung beauftragt. Napoleon dankte erst zu Gunsten seines Sohnes, dann 6. April, da der Senat Ludwig XVIII. zum König ausrief, ohne Bedingung ab und zog sich auf die Insel Elba zurück. Der Gesetzgebende Körper bestätigte die Maßnahmen des Senats, und der Graf von Artois, als Generallieutenant des Reichs, unterzeichnete 23. April die Konvention von Paris, die F. auf seine Grenzen von 1792 zurückführte. Am 3. Mai 1814 hielt Ludwig XVIII. in Paris seinen Einzug, nachdem er eine konstitutionelle Regierung zugesagt hatte.

9) Unter der ersten Restauration (1814-15). Daß Ludwig XVIII. als König von F. in Paris einzog, hatte er weder dem Verlangen der Nation noch dem Wunsche der Verbündeten, von denen nur England für ihn eintrat, sondern den Umständen und den Bemühungen Einzelner, besonders des Fürsten Talleyrand zu verdanken. Bei dieser Gleichgültigkeit der Bevölkerung suchte Ludwig sich durch eine Verfassung zu empfehlen. Sie wurde 4. Juni 1814 gegeben und enthielt die Grundsätze der gesetzlich beschränkten Monarchie: Gleichheit aller vor dem Gesetze, gleiche Verpflichtung zu den Staatslasten, Freiheit der Person, des Eigentums, der Religion, der Presse u. s. w., wenn auch nicht ohne einschränkende Klauseln. Der unverletzliche König hatte die ausübende Gewalt; er stand an der Spitze der be-^[folgende Seite]