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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Geschwindigkeitsmessung - Geschworener

Wachstum der menschlichen Fingernägel 0,000000002

Wachstum des menschlichen Haupthaares 0,00000003

Wachstum des Bambusrohres 0,0000064

Montblanc-Gletscher 0,000006

Blut in den Haargefäßen 0,00075

Schnecke 0,0015

Blut vom Fuße nach dem Herzen 0,063

Schneeflocke, Fall in ruhiger Luft 0,2

Lastwagen 0,8

Schiffbarer Fluß (im Mittel) 1,0

Fußgänger (bei gemütlichem Spaziergang) 1,1

Schwimmer 1,15

Deutscher Infanterist 1,3

Fliege (in ruhigem Flug) 1,6

Reiter (bei längerm Tourenritt) 1,7

Golfstrom (in der Straße von Florida) 1,9

Pferd (in gewöhnlichem Trab) 2,1

Postwagen 2,2

Fußgänger (in eiligem Schritt) 2,4

Rheindampfer (Bergfahrt) 2,5

Rheindampfer (Thalfahrt) 4,2

Pferd (in gewöhnlichem Galopp) 4,5

Segelschiff (im Mittel) 4,6

Fahrrad bei Touren auf guter Chaussee 5,5

Schlittschuhläufer (im mäßigen Lauf) 5,7

Seedampfer «Cimbria» (im Mittel) 5,7

«Leichter» Wind 5,8

Schnellläufer (auf kurze Zeit) 7,18

Segeljacht 8,02

Pulswelle (beim Menschen) 9,25

Schlittschuhläufer (im Maximum) 9,5

Hamburger Schnelldampfer 10,8

Regentropfen 11

Dampfer auf dem Hudson 12,0

Fahrrad (größte Geschwindigkeit) 12,4

Deutscher Güterzug (im Maximum) 12,5

Haustaube 13,0

«Starker» Wind 15,2

Brieftaube (im Mittel) 16,7

Wandertaube 20,0

Adler 24,0

Engl. Rennpferd (im Maximum) 25,0

Jagdhund 25,0

Deutscher Schnellzug (im Maximum) 25,0

Sturm 25,0

Eissegelbot (Eisjacht) 33

Mauerschwalbe 36

Orkan 40,2

Hausschwalbe 45‒60

Rauchschwalbe (im Maximum) 90

Empfindung im Nerv 132

Dynamitbombe aus dem pneumat. Geschütz 187

Schall (bei 0° Lufttemperatur) 330

Infanteriegewehrkugel, Büchsenkugel 430

Geschoß der deutschen Feldartillerie 450

Sauerstoffmolekül (nach Clausius) 461

Ein Punkt des Äquators infolge der Achsendrehung der Erde 464

Wasserstoffmolekül (nach Clausius) 1844

Erde auf ihrer Bahn um die Sonne 30700

Licht (nach Römer) 311000000

Ausführlichere über die G. der Eisenbahnzüge s. Eisenbahnfahrgeschwindigkeit; über den Vogelflug s. Fliegen; über die G. des Lichtes s. Lichtgeschwindigkeit; über die G. des Schalls s. Schallgeschwindigkeit. Über die G. von Geschossen s. Geschütz. – Vgl. Olshausen, Einige G. (Frankf. a. M. 1892).

Geschwindigkeitsmessung, die Ermittelung der Geschwindigkeit (s. d.) durch Versuche und Apparate (Geschwindigkeitsmesser). Man findet die Geschwindigkeit, indem man die Maßzahl der von dem bewegten Körper zurückgelegten Strecke durch die Anzahl der dazu verbrauchten Sekunden dividiert.

Die G. an der Oberfläche der Flüsse und Kanäle erfolgt, indem man einen Schwimmer (ein Holzstück, eine wasserdicht verschlossene Flasche u. dgl. m.) die Geschwindigkeit des Wassers in der Mitte des Bettes annehmen läßt und dann an einer Uhr die Sekundenzahl beobachtet, die der Schwimmer braucht, um einen größern gemessenen Weg zurückzulegen. Die Wassergeschwindigkeit unter der Oberfläche mißt man mittels des Woltmannschen Flügels (s. d.) oder der Pitotschen Röhre (s. d.). Die G. bei rotierenden Körpern erfolgt zunächst mittels Zählung der Umläufe in einer Minute, woraus dann die lineare Geschwindigkeit am Umfange berechnet wird. Bei schnellen Rotationen ist die Drehachse mit einer Schraube ohne Ende versehen, die ein Räder- und Zählwerk (Tourenzähler) in Bewegung setzt, woraus dann wieder wie vorhin die Umfangsgeschwindigkeit sich ermitteln läßt. – Über G. der Eisenbahnzüge s. Eisenbahnfahrgeschwindigkeit; über die G. der Geschosse s. Chronoskop und Chronograph; über die G. des Lichts s. Lichtgeschwindigkeit, über die G. des Schalls s. Schallgeschwindigkeit.

Geschwindschreibekunst, s. Stenographie.

Geschwindschritt, das gewöhnliche Marschtempo bei den Bewegungen der Infanterie, mittels dessen etwa 1 km in 11 Minuten zurückgelegt wird. Das Zeitmaß bei Laufschritt und Sturmschritt ist ein beschleunigteres.

Geschwindstücke, früher Bezeichnung für Kanonen, die vermöge besonderer Einrichtungen im stande waren, ein schnelleres Feuer abzugeben als die gewöhnlichen; also gleichbedeutend mit der heutigen Benennung «Schnellfeuerkanonen» (s. d.).

Geschwister, Personen, welche von denselben Eltern abstammen oder doch den Vater oder die Mutter gemeinsam haben im Verhältnis zueinander. G. stehen im nächsten Grad der Seitenverwandten (s. d.). Die Rechtsquellen nennen die von denselben Eltern abstammenden vollbürtige oder leibliche (germani), diejenigen, welche nur den Vater oder die Mutter gemeinsam haben, halbbürtige G. (consanguinei, uterini). Die letztern werden auch Stiefgeschwister genannt; diesen Ausdruck beziehen aber andere nur auf die sog. zusammengebrachten Kinder, d. h. die die Eltern aus einer frühern Ehe mitbrachten, im Verhältnis zueinander. (S. auch halbbürtige Geschwister.)

Wegen des Erbrechts der G. und Geschwisterkinder s. Seitenverwandte, wegen der gegenseitigen Unterhaltspflicht der G. s. Unterhaltspflicht.

Geschwisterkinder werden zumeist nur die Kinder leiblicher Geschwister (s. d.), im weitern Sinne jedoch (dann aber in der Regel mit einem darauf hinweisenden Zusatze) auch die Kinder von Halbgeschwistern im Verhältnis zueinander genannt. Die Ausdrücke der franz. Sprache cousin und cousine sind in vielen Gegenden üblich; manche verwenden dafür Vetter und Muhme oder Base.

Geschworene Frauen, in manchen Gegenden Bezeichnung für die Hebammen.

Geschworenenentschädigungsvereine. Da grundsätzlich die Geschworenen keine Diäten erhalten, haben sich an mehrern Orten Vereine gebildet, welche durch Beiträge die Mittel aufbringen, um denjenigen ihrer Mitglieder, welche als Geschworene einberufen werden, für die Zeit ihrer Einberufung Diäten zu zahlen.

Geschworenengericht, s. Schwurgericht.

Geschworener (engl. juryman; frz. juré), Bezeichnung für die im Strafprozeß eidlich in Pflicht genommenen, meistens rechtsunkundigen Vertrauensmänner aus dem Volke, welche in den durch das Gesetz bestimmten schwerern Verbrechensfällen durch ihren Spruch (Wahrspruch, Verdikt) die ihnen vom Gericht vorgelegten Thatfragen zu beantworten haben und damit die Anwendung des einschlagenden Gesetzes durch die rechtsgelehrten Richter vorbereiten (s. Schwurgericht). In England und Nordamerika werden G. auch im Civilprozeß hinzugezogen. – Im Bergrecht war früher G. oder