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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Irland (Gerichtswesen. Finanzen und Armenwesen. Geschichte)

I., der Generalanwalt (Attorney General) und der Generalfiskal (Solicitor General). Seit der Union (1800) wird I. im brit. Reichsparlament durch 28 Repräsentativ-Peers im Oberhause vertreten. Die Zahl der irischen Peers setzt sich zusammen aus 2 Herzögen (Dukes), 10 Marquis, 62 Earls, 37 Viscounts und 64 Baronen. Im Unterhause hat I. 103 Abgeordnete. Dazu wählen die 32 Grafschaften 85, die Boroughs 16 und die Universität von Dublin 2 Mitglieder. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug (1892) 744816. Über die verfassungsrechtliche Stellung I.s im Gesamtreich s. auch Großbritannien und Irland (Bd. 8, S. 417 und 456 b). Das Wappen ist eine goldene Harfe mit silbernen Saiten im blauen Felde. (S. Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 7, wo es das dritte Feld des großbrit. Wappens bildet.) Die Nationalfarbe ist eigentlich hellblau, jetzt meist grün, während die prot. Unionisten orange (zur Erinnerung an Wilhelm III.) oder neuerdings besonders in Ulster den Union Jack (als Symbol des Vereinigten Königreichs) lieben. Mächtigen Einfluß haben die Orangelogen (s. d.). Neben der alten histor. Einteilung in die Provinzen Ulster, Connaught, Leinster und Munster besteht die in 32 Grafschaften, Counties. (S. oben, Bevölkerung, S. 685.) An der Spitze jeder Grafschaft steht ein Lieutenant, den der Vicekönig ernennt. Die Verwaltung der Grafschaft wird durch den vom Vicekonig ernannten Sheriff ausgeübt. Ihm zur Seite steht die große Jury von 23 ernannten Personen. Hierzu kommen noch die "Justices of the Peace" und die angestellten Officials (Beamte). Der Unterschied der lokalen Verwaltung liegt darin, daß in England und Schottland die Repräsentation erwählt, in I. aber ernannt wird. I. hat 4 Militärdistrikte mit den Hauptquartieren zu Dublin, Cork, Curragh (permanentes Lager) und Belfast, und 8 Subdistrikte mit Depots. Die aktive Truppenmacht zählt (1892) 26941 Mannschaften und Offiziere und besteht ans 12 Artilleriebatterien, 21 Infanterieregimentern und 14 Riflekorps. In Dublin besteht eine Militärakademie (Royal Hibernian Military School).

Gerichtswesen. Die erste Beurteilung von Strafrechtsfällen haben die Petty Sessions Courts, bestehend aus mindestens zwei Friedensrichtern; diese entscheiden geringfügige Vergehen in erster Instanz, wogegen bei Strafen von über 20 Shill. oder Gefängnis von mehr als 1 Monat dem Verurteilten das Recht zusteht, an die Quarter Sessions (in den Boroughs) oder die Recorder's Court (in den Grafschaften) zu appellieren. Diese oder die Assisengerichte sind für größere Verbrechen zuständig. Den Vorsitz in den Quarter Sessions führt, abweichend von England, ein rechtskundiger, von der Krone ernannter Beamter, der auch in Civilprozessen thätig ist. Die Crimes Act von 1887 enthält Ausnahmebestimmungen, um den überhandnehmenden Agrarverbrechen zu steuern. 1886 wurden 1056, 1887: 883, 1888: 660, 1889: 534, 1890: 519, 1891 gegen 400 Fälle abgeurteilt. Diese Act wurde Sept. 1892 unter Gladstone widerrufen, da bei einer solchen Verringerung ein Ausnahmegesetz unnötig sei. 1892 wurden 3 Proz. Abnahme an Anklagen und Bestrafungen gegen das Vorjahr festgestellt. Höchster Gerichtshof in I. ist der High Court of Justice mit 4 Abteilungen und der Court of Appeal. 1887 wurden angeklagt insgesamt 2694 Personen, darunter 385 Frauen, 1891: 2112 (398 Frauen); verurteilt 1411 und 1255 Personen. Sehr stark ist die Polizeitruppe in I. Es giebt, außer der Schutzmannschaft (1226) in Dublin, 13840 Konstabler.

Finanzen und Armenwesen. I. ist ein armes Land, zumal im Vergleich mit England. Das steuerpflichtige Nationaleinkommen betrug (1891) 14034681 Pfd. St. und zeigt eine Vermehrung von 1,6 Proz. gegen 1881. Der Wert des Grundbesitzes wurde 1873 auf 13,41, 1888 auf 13,45, 1891 auf 13,55 Mill. Pfd. St. berechnet, davon entfallen auf Land 9,94, auf Häuser 3,61 Mill. Pfd. St. Die Bergwerke waren auf 13,19, die Eisenbahnen auf 1,45 Mill. Pfd. St. abgeschätzt. Die Hafenzölle brachten 1891: 2,04, 1892: 2,15 Mill. Pfd. St. Roheinnahme. Andere Abgaben betrugen 1892: 359260 Pfd. St., darunter 115030 Pfd. St. Licenzen für Ausschank von Bier und Spirituosen. An den Ausgaben der Civilverwaltung ist I. mit folgenden Summen beteiligt:

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Gehälter 258679 Pfd. St.

Oberstes Gericht 113609

Landkommission 74000

Beamte der County Courts 123325

Polizei 1482416

Gefängnisse 132018

Verschiedenes 194237

Öffentliche Erziehung 859801

Nationalgalerie 2500

Queen's College u. s. w. 6033

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Im Vergleich zu England und Schottland und Wales ist der Beitrag I.s zur Revenue des vereinigten Königreichs sehr gering bemessen. 1892 betrug die Totalsumme nur 6543037 Pfd. St. Dazu steuerte die Taxe auf Whisky 4158 345 Pfd. St. bei.

Über das Armenwesen s. Großbritannien und Irland (Bd. 8, S. 418) und den Artikel Armengesetzgebung (Bd. 1, S. 894 a).

Litteratur. Kohl, Reisen in I. (Dresd. 1843); Jul. Rodenberg, Die Insel der Heiligen (2 Bde., Berl. 1860); Murphy, Ireland industrial, political and social (Lond. 1870); Maine, Early history of institutions (ebd. 1875); A. von Lasaulx, Aus I. (Bonn 1878); Murray, Handbook for travellers in Ireland (Lond. 1878); MacGrath, Pictures from Ireland (3. Aufl., ebd. 1883); Dennis, Industrial Ireland (ebd. 1887); Hull, Physical geology and geography of Ireland (2. Aufl., ebd. 1891); The Ireland of to-day (anonym) in "Fortnightly Review", 1893. - Karten: Ordnace Map (1:63360), noch unvollendet.

Geschichte. 1) I. im Mittelalter. - Die ersten bekannten Bewohner des Landes waren Kelten, welche der Insel den Namen Erin, d. i. die westl. Insel, gaben, woraus die Griechen Ierne, die Römer Hibernia (s. d.) bildeten. In dem langen Zeitraume, als Britannien röm. Provinz war, sind die geschichtlichen Nachrichten über I. nur sehr spärlich. Die zahlreichen irländ. Chronisten, die indes nicht vor dem 10. Jahrh. schrieben, haben diese frühe Epoche mit den abenteuerlichsten Sagen ausgefüllt. Ihrer Stammverwandtschaft wegen wurden die Irländer bis in das 4. Jahrh. Scoten genannt, und noch bis ins frühe Mittelalter hinein nennen die abendländ. Schriftsteller die Insel Großschottland (Scotia major), auch Scotia Hibernica. Die alten Iren lebten stammweise unter erblichen Häuptlingen, besaßen Grund und Boden gemeinschaftlich und betrieben fast ausschließlich Viehzucht. Um