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Julianus (Marcus Didius Salvius) - Jülich
bis Naissus in Mö'sien vor, wo er die Nachricht von
des Constantius 3. Nov. 301 in Cilicien crfolgtem
Tod erhielt. Als Alleinherrscher schaffte er nun viele
Mißbräuche ab und linderte, namentlich durch Be-
schränkung des Hosstaates, die Steuerlast des Volks.
Ende 361 trat er öffentlich in Konftantinopel vom
Christentum zum Heidentum zurück. Hm den von
Constantius auf ihn vererbten Krieg gegen die Perfcr
glücklich zu enden, machte er 302 zu Äntiochia große
Rüstungen und drang 303 siegreich bis Ktefiphon
und weiter über den Tigris vor. Mangel an Lebens-
mitteln nötigte ihn zum Rückzüge, auf welchem er
von den Feinden verfolgt wurde und an einer im
Treffen erhaltenen Wunde 20. Juni 303 starb.
Der Rücktritt des I. zum Heidentum ist geschicht-
lich bedeutsam als der letzte Versuch, dein Christen-
lum cin zum Teil mit dessen eigenen Mitteln refor-
miertes Heidentum im Stil des Neuplatonismus
gegenüber zu stellen. I. trat selbst als Redner und
Schriftsteller gegen das Christentum auf. Verloren
nnd von seinen Schriften die Gedichte, die Geschichte
iciner Feldzüge gegen die Germanen und, bis auf
die Stellen, die in des Bischofs Cyrillus Wider-
legung aufgenommen sind, seine Schriften gegen
das Christentum. Die letztern hat Ncumann baupt-
sächlich aus Cyrill wiederhergestellt in der Schrift
".luliani iinpevlUoriZ lidroruin contra ^liriätiaiioZ
l;u3,6 8up6r3unt" (Lpz. 1880). Seine Werke wurden
von Hcrtlein (2 Bde., ebd. 1875-70), die "I^i-
stoliic") von Heyler (Mainz 1828) herausgegeben.
Vgl. Strauß, Der Romantiker auf dem Throne
der Cäsaren, oder I. der Abtrünnige (Mannh.
1847); Mücke^, Flav. Claudius I. (2 Bde., Gotha
1807-69): ^ievcrs, Studien zur Geschichte der
röm. Kaiser (Berl. 1870); Rode, Geschichte der
Reaktion des Kaisers I. gegen die christl. Kirche
(Jena 1877); Rcndall, ^Iio omperoi' Julian lLond.
1879); Centerwall, ^u1i<uiu8 lMUWg-en (Stockh.
1884); W. Schwarz, I)o vita et Lcriptig ^uiiani
impei-HtoriZ (Dissertation, Bonn 1888); Reinhardt,
Der Tod des Kaisers Julian (Cöthen 1891); ders.,
Der Pcrserkrieg des Kaisers Julian sebd. 1892).
Iulianus, Marcus Didius Ealvius, röm. Kai-
ser, 1. Didius.
Iulianus, Salvius, zu Kaiser Hadrians Zeit
der angesehenste rom. Jurist, der von den spätern
rom. Juristen hänfigcr als irgend cin anderer als
Autorität citiert wird. Er hatte den größten An-
teil an der unter Hadrian vorgenommenen Znsam-
mcnsteliung des prätorischcn Edikts (s. I^äictuin).
In den Pandekten (s. d.) Iustinians sind aus I.'
^urist. Werken 457 Stellen erhalten. - Vgl. Buhl,
Salvius I. (Tl. 1: Einleitung, Personcnrecht,
Heidclb. 1880). ^und Beth Haram.
Julias, zwei Orte in Palästina, s. Vethsaida
Iülich. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Aachen,
bat 318,42 (ikm, (1890) 41357 (20958 männl.,
20399 weibl.) E., 2 Städte und 47 Landgemein-
den. - 2) Kreisstadt im Kreis I., an der Rocr
und den Nebenlinien Münchcn-Gladbach-Stolberg,
I.-Düren (15,4 1<m) und Aachen-I. (27,5 kw) der
Preuß. Staatsbahnen, Sitz des Landratsamtes und
eines Amtsgerichts (Landgericht Aachen), hat (1890)
4869 E<, darunter 845 Evangelische und 19 Israe-
liten, in Garnison (790 Mann) die 2. Abteilung
des 8. Feldartillerieregiments von Holtzcndorsf,
Postamt erster Klasse, Telegraph, schöne Promena-
den, ein von Wilhelm V. erbautes Schloß, jetzt
Sitz der Unterosfizierschule und -Vorschule, Pro-
gymnasium, höhere Mädchenschule, großartiges
Krankenhaus (1891), Gasanstalt und Schlachthaus;
Papier-, Holzstoff-, Leder-, Schirm- und Zucker-
fabrikation.- I. war bis 1800 Festung zweiten Ran-
ges. Sie wurde um die Mitte des 16. Jahrh, von
Wilhelm V. angelegt und war damals eine der stärk-
sten in den Niederlanden; die Festung wurde zwei-
malwährend des Iülichschen Erbfolgekrieges erobert,
behauptete sich im Spanischen Erbfolgekriege gegen
die Franzosen, wurde 1814 von den Verbündeten
erobert, 1800 geschleift. - Vgl. Kühl, Geschichte des
frühern Gymnasiums zu I. (Tl. 1, Iülich 1891; Tl. 2
u. d. T.: Geschichte der Stadt I., insbesondere des
frühern Gymnasiums zu I., ebd. 1893).
Das ehemalige Herzogtum I. umfaßte in
seiner größten Ausdehnung 4130 c^kin mit unge-
fähr 400000 E. Dasselbe bildete sich zunächst aus
dem Iülichgau, der von Grafen verwaltet wurde,
die seit dem 11. Jahrh, zum erblichen Besitze ihrer
Grafschaft und mit dem Verfall des Herzogtums
Niederlothringen, welchem sie untergeben waren,
zu reichsunmittelbarer Selbständigkeit gelangten.
Unter diesen, den Gerhardingern, zeichnete sich
nachmals besonders Graf Wilhelm V. aus, der
1336 vom Kaiser Ludwig IV. in seiner Reichsstand-
schaft bestätigt und zum Markgrafen und Reichs-
sccpterträger, welchen letztern Vorzug er jedoch mit
Brandenburg teilen mußte, erhoben wurde, auch
von Kaiser Karl IV. 1356 den Herzogstitcl erhielt.
Von seinen Söhnen erheiratete der eine, Gerhard,
die Grafschaft Berg (s. d.), der andere, Wilhelm 11.
(VI.), der dem Vater 1361 in I. nachfolgte, die
Grafschaft Geldern (s. d.), welche Ländermassen
unter Herzog Adolf 1423 miteinander vereinigt
wurden. Der letzte männliche Sproß dieses Für-
stenstammes, Wilhelm IV. (V111.), hinterließ 1511
sein Land seiner Erbtochtcr Maria, die an Johann
den Friedfertigen, Herzog von Cleve, verheiratet
war. So wurden, als dieser 1521 in Cleve zur
Regierung gelangte, I. und Berg, nicht ohne leb-
haften Widerspruch von seiten der Albertinischcn
Linie in Sachsen, die eventuell damit belehnt war,
^ mit Clevc vereinigt. Nach dem Aussterben dieses
cleveschen Fürstenhauses mit Herzog Johann Wil-
helm, 25. März 1609, begann der sog. Iülich-
Clcvcsche Erbfolgestreit Zwischen Sachsen,
Brandenburg und Psalz-Neuburg. Sofort nach
dem Tode des Herzogs hatten letztere beide das
Land in Besitz genommen. Der Kaiser sandte im
Einverständnis mit Sachsen seinen Vetter, den
Bischof von Straßburg und Passau, Erzherzog
Leopold, der bis zur Entscheidung des Streites alc-
kaiserl. Kommissar die Verwaltung des Landes
führen sollte. Heinrich IV. von Frankreich und die
prot. Union nahmen Partei für Brandenburg und
Pfalz und rüsteten zum Kriege, dessen Ausbruch
nur durch den plötzlichen Tod Heinrichs verhindert
wurde. Der Kurfürst und der Pfalzgraf einigten
sich 10. Juni 1609 durch den Dortmunder Reccß
(s. Dortmund) über eine gemeinsame Verwaltung
des Landes, doch schon 1613 entzweiten sie sich, und
wieder schien der Krieg unmittelbar bevorzustehen,
als es 12. Nov. 1614 zu dem Vergleich von Hanten
kam, in dem Brandenburg Cleve, Mark, Ravens-
berg und Navenstcin, Pfalz-Neuburg I. und Berg
erhielt. Seine endgültige Löfung fand der Erb-
folgestreit erst 1666 durch den Vertrag von Cleve,
in dem die Bestimmungen des Hantener Vertrages
im wesentlichen bestätigt wurden. Sachsen führte
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