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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kompensationskurs - Komplementärfarben
oder eintreten kann bei wechselseitiger Verschuldung. I
Aus Fahrlässigkeit des einen kann ein Anspruch
nicht erhoben werden, wenn die eingetretene Ver-
letzung zugleich auf einer Fahrlässigkeit des Ver-
letzten beruht, oder doch auf einer Fahrlässigkeit
gleichen Grades. Arglist kann dem andern nicht
vorgeworfen werden, wenn sich der Vorwerfende
der gleichen Arglist schuldig macht. Die Ehefrau
kann die Ehescheidung wegen Ehebruchs nicht for-
dern, wenn sie selbst die ebeliche Treue nicht bewahrt
hat. Das Neichsstrafgesetzbuch läßt in §z. 199,
233 bei Erwiderung von Beleidigungen oder leichten
Körperverletzungen auf der Stelle eine K. in der Art
zu, daß der Nichter beide Teile oder einen derselben
milder bestrafen oder für straffrei erklären darf. -
Auch in staatsrechtlicher und politischer Hin-
sicht spricht man von 5k. und bezeichnet damit einen
Ausgleich, Aufhebung von Forderung durch Gegen-
forderung u. dgl. In einem andern Sinn bedeutet
K. die Aufrechnung (s. d.; vgl. ^ompsuZatio).
Bei Uhren ist K. eine Einrichtung, welche dazu
dient, den Einfluß der von Temperaturwechseln her-
rührenden Längenänderungen auf das eigentliche
Zeitmeßorgan, das Pendel oder die Unruhe aus-
zugleichen, um so die Zeitdauer einer Schwingung,
die bekanntlich von der Pendellänge bez. bei der Un-
ruhe von dem sog. wirksamen Halbmesser derselben
abhängig ist, ungeändert zu erhalten. (Näheres
s. Pendel und Unruhe.)
Kompensationskurs, s. Kurs und Liquida-
tionskassen.
Kompensator (lat.), eine in gerade Dampf- oder
Wasserleitungen eingeschaltete Vorrichtung, um die
durch die Temperaturänderungen hervorgerufenen
Verlängerungen und Verkürzungen der Leitung un-
möglich oderunschädlich zu machen. Die nachstehenden
Fig. 1, 2 u. 3 zeigen drei verschiedene Formen der-
selben. Der in Fig. 1 dargestellte K. erklärt sich am
^1^
Fig. 2.
Fig. 3.
leichtesten, wenn man ihn als Stopsbüchse betrachtet,
welche ein erweitertes Rohr d über einem eingescho-
benen, dünnern Messing- oder Kupserrohre a bildet;
eine Stopfbüchsenbrille c mit Zugschrauben preßt die
tzanspackung zwischen d und ". dampfdicht zusam-
men. Sobald die Rohre erhitzt und dadurch aus-
gedehnt werden, schiebt sich das dünnere Rohr in
das andere hinein; es rückt aus demselben heraus
beim Erkalten der Rohre. Häusig wird jetzt auch
die Kompensation durch Einsetzen eines hufeisenför-
mig gebogenen Kupserrohrs o zwischen die eisernen
Rohre a und d (s. Fig. 2) bewirkt, auch nach Fig. 3
durch Einschaltung der gewölbten, vernieteten
Blcchscheiben c. Letztere sowohl als auch das Kupfer-
rohr besitzen genügende Elasticität, um der Rohr-
leitung die nötige Beweglichkeit zu sichern.
Kompensieren (lat.), gegeneinander ausglei-
chen und ausheben, s. Kompensation.
Kompert, Leop., deutsch-österr. Novellist, geb.
15. Mai 1822 zu Münchengrätz, von jüd. Abkunft,
studierte seit 1838 in Prag Philosophie, mußte aber
bald eine Hofmeisterstelle in Wien annehmen, war
dann einige Zeit für die "Prcßburger Zeitung"
thätig und kam 1843 als Hofmeister in das Haus
des Grafen Georg Andrässy. 1847 nahm er sodann
in Wien seine Studien wieder auf, wandte sich aber
bereits 1848 der Journalistik zu und wurde Re-
dacteur des "Österreichischen Lloyd". Seit 1858
lebte er ganz der schriftstellerischen Thätigkeit. 1884
zum Regierungsrat ernannt, starb er 23. Nov. 1886
in Wien. Seine kulturgeschichtlichen Novellen ("Aus
dem Ghetto", Lpz. 1848; 2. Aufl. 1851, "Neue
Geschichten aus dem Ghetto", Prag 1860; "Ge-
schichten einer Gasse", Verl. 1865 u. s. w.), fast
sämtlich dem Leben seiner Glaubensgenossen ent-
nommen, entlehnen ihre Motive dem Konflikt reli-
giöser Satzungen mit dem allgemeinen Gebot der
Menschenliebe. Sie erschienen gesammelt in 8 Bän-
den (Berl. 1882-83).
Kompetent (lat.), zuständig, befugt.
Kompetenz (lat.), Befugnis, Berechtigung, Wirk-
samkeits-, Geschäftskreis einer Behörde, eines Ge-
richts, soviel wie Zuständigkeit (s. d.); auch das, was
jemandem von Rechts wegen zukommt, ihm nicht ent-
zogen werden darf, Einkünfte eines Beamten u. s. w.
(s. Notbedarf). Ein Kompetenzkonflikt liegt vor,
wenn in Bezug auf eine und dieselbe Rechtsangelegen-
heit verschiedene Behörden, seien es mehrere Gerichte
oder mehrere Verwaltungsbehörden, seien es ein
Gericht und eine Verwaltungsbehörde, sich für zu-
ständig (positiver Kompetenzkonflikt), oder
wenn mehrere solcher Behörden, von welchen jeden-
falls eine zuständig, sich für unzuständig erklären
(negativer Kompetenzkonflikt). Nach dem
Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§. 17) entschei-
den die Gerichte über die Zulässigkeit des Rechts-
weges ; doch ist es der Landesgesctzgebung unter ge-
wissen Maßgaben gestattet, die Entscheidung von
Streitigkeiten zwischen Gerichten und Verwaltungs-
behörden oder Vcrwaltungsgerichtcn über die Zu-
lassigkcit des Rechtsweges besondern Behörden zu
übertragen. Ein solcher Gerichtshof zur Entschei-
dung von Kompetenzkonstiktcn besteht in einzelnen
deutschen Staaten, namentlich in Preußen.
Kompetenzkonflikt, s. Kompetenz.
Kompilation (lat., "Plünderung"), die mechan.
Zusammenstellung eines litterar. Werkes aus Aus-
schnitten anderer Werke; Kompilator, der Ver-
fertiger solchen Werkes; kompilieren, etwas aus
mehrern Büchern zusammentragen (und zu einem
Ganzen vereinigen).
Kompitälische Spiele, s. (üompitaiia.
Komplanation (lat.), die Berechnung des
Flächeninhalts (arek) einer unebenen Oberfläche,
kommt auf ein Doppelintegral hinaus.
Komplettieren (lat.), umfassen, in sich schließen.
Komplement (lat.), soviel wie Vollendung, Er-
gänzung oder Ergänzungsstück. Das K. eines Win-
kels oder Bogens ist in der Mathematik derjenige
Winkel oder Bogen, der den erstern zu 90° ergänzt.
K. sind z. B. 27° und 63°, 127° und - 37". K. wer-
den auch zwei Brüche genannt, die sich zu 1, zwei
Logarithmen, die ^ich zu 10 ergänzen. Schaft.
Komplementär (neulat.), s. Kommanditgesell-
Komplementärfarben, Ergänzungsfär-
ben, diejenigen Farben, die in ihrer Vereinigung
weißes Licht geben. Nach tzelmholtz sind folgende
nebeneinander gestellte Farbenpaare komplementär-
Rot-Grünblau,'Orange-Blau, Goldgelb-Blau, Gelb-
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.