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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kriegsseuchen - Kriegswissenschaften
litäringenieuren. Für die Infanterie u. s. w. besteht
die 8c1i0o1 okNu8il6ti'7 bei Hythe, eine Schießschule.
Unteroffiziere und Soldaten aller Waffengattungen
werden im Turnen, Fechten, Taktik, Drill, Felddienst,
Feuer u. s. w. in d er 8ck0o1 ok (^inuHFtie Inäti-uction,
der Zcliool ok 8i^nHi1inZ anä Ii,anF6 ^inäiu^ aus-
gebildet. Noßärzte besuchen zu ihrer Instruktion 1d6
^rm^ V6t6lin^i-^ 8H00I. Für Kavallerie ist durch
die 3c1i00i ol^uxiliar^ Oavair^ gesorgt. Alle diese
letztgenannten K. befinden sich in Äldershot. (S. auch
Großbritannien und Irland, Bd. 8, S. 420 a.)
Kriegsfeuchen, s. Heereskrankheiten und Men-
schenverluste im Kriege.
Kriegsspiel, die Durchführung einer taktischen
soder strategischen) Idee auf einem Plane mit
Hilfe einer bestimmten Anzahl von Truppenzeichen
zwischen zwei gegeneinander fechtenden Parteien.
Es foll dem Offizier Übung im Truppenführen bie-
ten und fein Interesse erwecken. Entstanden aus
dem (dem Schachspiel nachgebildeten) Kriegsschach-
fpiel des 18. Jahrh., wurde es durch den preuß.
Hofkriegsrat von Reißwitz und dessen Sohn, Lieute-
nant von Reihwitz, zu einem "Manöver auf Plänen"
umgebildet. Zunächst blieben aber die vielen für alle
Vorkommnisse des Gefechts und für Verlustberech-
nungen aufgestellten Regeln hinderlich. Erst seit den
sechziger Jahren des 19. Jahrh, ist mit diesen starren
Regeln, die den Charakter des Spiels gewisser-
maßen festhielten, gebrochen worden, und es wird
danach gestrebt, durch freie Leitung nach taktifchen
Grundsätzen möglichst treu den Charakter des heuti-
gen Gefechts zur Darstellung zu bringen; aus dem
ursprünglichen Spiel ist eine taktische Übung gewor-
den. Man unterscheidet strategisches K., ferner
großes taktisches K. und Detachements-
iriegsspiel. Für das strategische K. werden Kar-
ten im Maßstab 1:100 000, in Österreich-Ungarn
die Specialkarte 1:75000, für das taktische K. im
Maßstab 1:8000 oder 1:6250 angewandt. Län-
gere Zeit nur zu Übungen des Feldkrieges benutzt,
ist das K. jetzt auch zu Übungen im Festungs- und
im Seekriege verwandt worden. In der deutschen
Fußartillerie bildet es einen Zweig der dienstlichen
Ausbildung der Offiziere und gleichzeitig die Vor-
bereitung zu den von der Truppe auszuführenden
praktischen Übungen im Festungskriege. Nach den
Kriegen von 1860 und 1870/71 ist das K. fast in
allen Armeen zur Ausbildung der Offiziere ein-
geführt worden, während es in Preußen schon früher
benutzt und ausgebildet wurde. - Das K., feine
Leitung und Durchführung wird in folgenden Schrif-
ten behandelt: von Tfchischwitz, Anleitung zum K.
(2. Aufl., Neiße 1867): Lehnerts Handbuch für
den Truppenfübrer, bearbeitet von von Hagen
(Berl. 1873); Meckel, Studien über das K. (ebd.
1873); vonTrotha, Anleitung zur Darstellung von
Gefechtsbildern mittels des Kriegsspielapparates
(3. Aufl., ebd. 1874); Meckel, Anleitung zum K.
(Tl. 1, ebd. 1875); von Verdy,. Beitrag zum K.
(ebd. 1876); von Reichenau, Über Handhabung und
Erweiterung des K. (2. Aufl., ebd. 1879); von'Nau-
mann, Das Regimcntskriegsspiel (2. Aufl., ebd.
1881); Die praküsche Anordnung des K. (ebd. 1894).
Kriegsstammrolle, s. Kriegsranglistm.
Kriegsstaud, s. Belagerungszustand.
Kriegssteuer, eine außerordentliche Steuer zur
Bestreitung der Kriegskosten (s. Kontribution).
Kriegstagebuch, im Kriege von den einzelnen
Truppenkörpern, Kommandobehörden und General-
stabsofsizieren geführtes Buch, das alle Ereignisse,
Personalveränderungen u. s. w. enthält und Grund-
lage für die Darstellung des Krieges ist.
Kriegstanz, s. Waffentanz.
Kriegstelegraphie, s. Feldtelegraphen.
Kriegstetten, Bezirk im schweiz. Kanton Solo-
thurn, s. Bucheggberg-Kriegstetten.
Kriegstheater, s. Kriegsschauplatz.
Kriegsthore, f. Festungsthore.
Kriegstransportordnung, s. Militärtrans-
portordnungen.
Kriegstyphus, soviel wie Flecktyphus (s. d.).
Kriegs - und Domänenkammern, im preuß.
Staate von 1723 bis 1808 die obersten Provin-
zialverwaltungsbehörden, die 1723 aus der Ver-
schmelzung der Amtskammern und Kommissariate
entstanden waren. Die kollegialisch organisierten
K. u. D. waren nicht bloß die obersten Polizei- und
Civilverwaltungsbehörden, sondern auch die obersten
Finanz- und Militärverwaltungsbehörden in den
Provinzen. In dieser Beziehung war ihre Bedeu-
tung eine größere als die der jetzigen Regierungen.
Dagegen unterstanden ihnen nicht die Lehns-, Kir-
chen- und Schulsachen. Die K. u. D. waren dem
Generaldirektorium untergeordnet. Als 1808 durch
die Verwaltungsreform des Freiherrn von Stein
das Generaldirektorium aufgelöst wurde und an
seine Stelle fünf Fachminister traten, erhielten die
alten K. u. D. den Namen Regierungen.
Kriegsverluste, s. Menschenverluste im Kriege.
Kriegsverrat, ein im Felde begangener Landes-
verrat (s. d.), wird mit Zuchthaus nicht unter zehn
Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus be-
straft. Für einzelne Fälle droht das Militärstraf-
gesetzbuch die Todesstrafe an, fo z. V. gegen den,
der Festungen, Pässe, besetzte Plätze, deutsche oder
verbündete Truppen, oder einzelne Offiziere oder
Soldaten u. s. w. in feindliche Gewalt bringt.
Kriegsversicherung, die Versicherung des Le-
bens gegen Kriegsgefahr, wurde früher von den
bürgerlichen Lebensversicherungsgesellschaften mehr-
fach ausgefchlossen oder nur unter erschwerenden
Bedingungen, wie erhöhte Prämie u. s. w., zuge-
lassen, weshalb für die preuß. Armee im Dez. 1871
eine Lebensversicherungsanstalt für die Armee und
Marine unter staatlicher Aufsicht begründet wurde.
Neuerdings haben die bürgerlichen Lebensversiche-
rungsanstalten unter Vorgang der Lebensversiche-
rungsbank in Gotha (1888) in ihrer überwiegenden
Mehrzahl das Knegsrisiko ebenso wie schon früher
die Epidemiegefahr ohne ExtraPrämie oder gegen
einen geringen Zuschlag übernommen. - Vgl.
Klang, Zur Frage des Kriegsrisikos in der Lebens-
versicherung (Wien 1886); Masius, Die Stellung
der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu
Gotha zu der Frage der K. (in der "Rundschau",
1888, Heft 7 u. 8).
Kriegsvölkerrecht, s. Kriegsrecht.
Kriegswissenfchaften, alle diejenigen Wissen-
schaften, welche sich auf Krieg, Kriegführung und
Kriegsmittel beziehen. Man unterscheidet: Haupt-
kriegswifsenschaften, die beiden sich ergänzen-
den und durchdringenden Wissenschaften Taktik und
Strategie, welche die Kriegskunst didaktisch, und die
Kriegsgeschichte, welche die Kriegskunst empirisch
oder historisch lehrt. Ferner die Hilfskriegswis-
senschaften erster Linie: Waffenlehre, Befesti-
gungslehre, Terrainlehre, und diejenigen zweiter
2 inie: Militärverwaltungslehre, Militärrechts-
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.