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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ladenberg (Philipp von) - Ladislaus
Zypothekenverfassung" (Köln 1829) und "Preußens
gerichtliches Verfahren in Civil- und Kriminalsachen"
(3. Aufl., ebd. 1842).
Ladenberg, Philipp von, preuß. Staatsmann,
geb. 15. Aug. 1769 zu Magdeburg, studierte in
Halle und Bonn die Rechte, wurde 1795 Kriegs'
und Domänenrat in Ansbach, 1806 Direktor der
Kannner in Vialystok, 1807 in Marienwerder, 1809
Regierungsdirektor in Potsdam, 1810 Direktor im
Finanzministerium und 1817 Direktor der neuge-
gründeten Generalkontrolle der Staatsausgaben.
Sein Geschäftseifer führte zu Reibungen mit dem
Finanzminister, sodah 1826 diese Behörde wieder
aufgehoben wurde. L., der 1817 geadelt worden war,
gehörte auch zu der Kommission, die 1823 nach
Hardenbergs Tode die Organisation der Staats-
verwaltung zu prüfen hatte. 1823 wurde er Chef-
präsident der Oberrechnungskammer und Direktor
der Kronfideikonnnißverwaltung, 1835 Chef der
2. Abteilung des Hausministeriums, d. h. der ge-
samten Domänen- und Forstverwaltung, und 1837
Geh. Staatsminister. Nachdem er 1842 seine Ent-
lassung genommen hatte, lebte er zu Berlin, wo er
11. Febr. 1847 starb. Zu Ehren seines Namens
errichteten (1839) die preuß. Forstbeamten die
Ladenbergsche Stiftung zur Erziehung der
Söhne unbemittelter Forstbeamten.
Ladenburg, Stadt im bad. Kreis und Amtsbezirk
Mannheim, am Neckar und an der Linie Frankfurt-
Heidelberg der Main-Neckarbahn, hat(1890) 3284E.,
darunter 1272 Evangelische und 99 Israeliten, Post,
Telegraph, got. Galluskirche mit Grabmälern, einen
alten (Martins-) Turm, ein altes (Wormser) Thor
(14. Jahrh.), Realschule, Waisenhaus, Spital; 6 Ci-
garrenfabriken, Schuhfabrik, Branntweinbrennerei,
3 Gärtnereien mit bedeutenden Baumschulen und in
der Umgegend Tabakbau. Am 15. Juni 1849 fand
hier ein heftiger Kampf zwifchen den Aufständischen
und den Hessen und Mecklenburgern statt.
Ladenburg, Albert, Chemiker, geb. 2. Juli 1842
zu Mannheim, studierte in Heidelberg, Berlin, Gent
und Paris, habilitierte sich 1868 in Heidelberg,
wurde dort 1872 außerord., 1873 in Kiel ord.
Professor und folgte 1889 einem Rufe nach Vreslau.
Unter seinen Arbeiten sind besonders hervorzuheben
die über organische Siliciumverbindungen, über die
Konstitution des Benzols, über Pyridinabkömm-
linge und die Synthese des Coniins. Von größern
Werken schrieb er: "Theorie der aromatischen Ver-
bindungen" (Braunschw. 1876) und "Entwicklungs-
geschichte der Chemie in den letzten hundert Jahren"
O. Aufl., ebd. 1887). L. giebt in Gemeinschaft mit
Fachgenossen das "Handwörterbuch der Chemie"
(Breslau, seit 1883) heraus.
Ladendruck, s. Ladenkrankheiten.
Ladenkrankheiten, Pferdekrankheiten, die in
der Regel durch Quetschungendes zahnfreien Raums
des Unterkiefers (Kinnlade) mittels der Kandare
(Ladendruck) entstehen. Man beobachtet einfache
Entzündung des Zahnfleisches, bei stärkerer Quet-
schung indessen auch Verletzungen der knöchernen Un-
terlage mit tcilwelsem Absterben derselben unter fort-
schreitender Entzündung unterhalb des Zahnfleisches.
Ladeprofil, s. Eisenbahnbau (Bd. 5, S. 838 d).
Läder, eine Klasse der Halloren (s. d.).
Laderampe, Ladebühne, bei den Eisenbahnen
eine schiefe Ebene, deren Oberkante in gleicher Höhe
mit dem Fußboden der Güterwagen liegt. Sie dient
zum leichtern Ein- und Ausladen von Gütern, Fahr-
zeugen, Vieh u. s. w.; vielfach versteht man darun-
ter auch die sich an die schiefe Ebene anschließenden
Plattformen in Rampenhöhe. Man unterscheidet
feste und beweglicheL., je nachdem sie fest ange-
bracht oder, wie besonders für Viehverladungen,
auf Rädern beweglich sind.
Ladeschein, im Landfrachtverkehr eine vom
Frachtführer (s. d.) unterzeichnete Urkunde, durch
welche er sich zur Aushändigung des Gutes ver-
pflichtet. Ob ein L. ausgestellt werden soll, hängt
von einer Einigung des Absenders mit dem Fracht-
führer ab. Der Inhalt des L. ist im Deutschen Han-
delsgesetzbuch Art. 414 angegeben. Der L. kann an
Order gestellt und dann indossiert werden. Für die
Rechtsverhältnisse zwischen Frachtführer und Em-
pfänger (s. d.) entscheidet der L., i'odaß die in den-
selben weder aufgenommenen noch angezogenen
Bestimmungen des Frachtbriefs (s. d.) unbeachtet
bleiben. Obgleich dies im Handelsgesetzbuch nicht
ausgesprochen ist, hat das Reichsgericht entschieden,
daß beim L. an Order wie beim Konnossement (s. d.)
die Übergabe des L. an den legitimierten Inhaber
für den Erwerb der von der Übergabe abhängigen
Rechte (Eigentum, Faustpfand) dieselben Wirkungen
hat, wie die Übergabe der abgeladenen Güter. So
auch Schweizer Öbligationenrecht Art. 209, 212.
Nur soll dort der gutgläubige Besitzer der Ware
' dem gutgläubigen Erwerber des L. vorgehen.
Ladestelleu, s. Bahnhöfe (Bd. 2, S. 292a).
Ladestock, ein zum Hinabstoßen der Ladung in
den Lauf der Handfeuerwaffen dienender Stab von
Holz, bei den Gewehren der preuß. Infanterie (spä-
ter auch in den andern Armeen angenommen) seit
1730 (s. Handfeuerwaffen, Bd. 8, S. 762 a.) aus
Eisen, später aus Stahl, mit einer Verbreiterung an
dem untern Ende zum Aufsetzen auf das Geschoß.
Einzelne Hinterlader haben statt des L. einen Ent-
lade stock zum Entfernen der Patronenhülsen aus
dem Lauf beim Versagen des Ausziehers und zum
Gebrauch als Wischstock im Notfall.
Ladezeit, s. Frachtvertrag (Bd. 7, S. 18 9.).
Ladezeug, ein Teil des Geschützzubehörs (s. d.).
Lädieren (lat.), verletzen, beschädigen.
I,2.aiv3 I.iks?ro8ervsi- (engl., spr. lehdis
leif prise'rwer), s. Flammenschutzmittel.
Ladikie, Ladikiye, s. Latakieh und Denislü.
Ladm, ein Dialekt des Rhätoromanischen (s. d.).
Ladmo, s. Iudendeutsch.
Ladis, Dorf im Gerichtsbezirk Ried der österr.
Bezirkshauptmannschaft Landeck in Tirol, im Ober-
innthal, in 1184 m Höhe, hat (1890) 278 E., eine
Schwefelquelle und in der Nähe das Bad Ob ladis
(1382 m), eine Kuranstalt mit einem Säuerlina,
der Sage nach 1212 entdeckt und seit 1813 im Besitz
einer Aktiengesellschaft. - Vgl. Walter White, Ob-
ladis, ein tirol. Sauerbrunnen (Innsbr. 1882).
Ladislaus, König von Neapel, s. Wladislaw.
Ladislaus,Name mehrerer Könige von Ungarn:
L. I., der Heilige (1077-95), Sohn Velas I.,
eroberte 1091 Kroatien und schlug einen Einfall der
Kumanen zurück, sicherte auch im Innern die Ruhe
! und Ordnung und war als Gesetzgeber thätig. Er
starb 29. Juli 1095 und wurde 1198 von Papst
Cölestin III. heilig gesprochen.
L. II. (1101-62), der dritte Sohn Belas II.,
wurde durch den Einfluß des oström. Kaisers Ma-
nuel I. gegen Stephan III., den unmündigen Sohn
seines Bruders Geisa II., auf den Thron erhoben;
doch starb er bereits 14. Jan. 1162.