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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Landregen - Landsberg (in Preußen)
baren Sambre, wo der 52 km lange Kanal zur
Oise abgeht, an der Linie Busigny - Ieumont der
Nordbahn, hat (1891) 2948, als Gemeinde 3867 E.,
Fabrikation von Flaschen, Cichorien, Handel mit
Holz, Rindvieh, Hopfen und Lein. L. wurde, nach-
dem es Franz I. genommen, 1543 von Karl V. wie-
der erobert und 'kam 1659 durch den Pyrenäischen
Frieden dauernd an Frankreich.
Landregen, Regenfälle, die sich gleichzeitig über
größere Ländergebietc erstrecken.
Landreiter, ein zum Dienst auf dem Lande be-
stimmter, berittener Polizeibeamter (Gendarm).
Landrente, s. Bodenrente.
Landrentenbanken, s. Vodenrentenbanken.
Landrichter und Landgerichtsrat sind
Amtstitel der Mitglieder der Landgerichte (s. d.) und
Zwar in der Art, daß in einzelnen deutschen Staaten
(z. V. Bayern) sämtliche Mitglieder den Titel Land-
gerichtsrat, in andern (z. B. in den thüring. Län-
dern und den Hansestädten) sämtliche Mitglieder
den Titel L. führen, während in Preußen und seit
1890 auch in Sachsen der Charakter als Landgerichts-
rat den ältern L. besonders verliehen wird. Das
Gehalt der L. ist in Preußen, Sachsen und den Hanse-
städten dem der Amtsrichter (s.d.) gleich, in Bayern,
Württemberg, Baden u. s. w. höher bemessen. Das
niedrigste Anfangsgchalt erhalten die L. in Olden-
burg, Schwarzburg-Sondershausen, Neuß ä. L.,
Schaumburg-Lippe und Lippe mit 2400 M., das
höchste Gehalt erreichen sie in Hamburg mit 10000 M.
Sämtliche deutsche Landgerichte haben (einschließlich
der Präsidenten und Direktoren) 2177 Mitglieder,
sodah bei einer Einwohnerzahl von 45234061 auf
durchschnittlich 20 788 ein Landgerichtsmitglied
kommt. - Vgl. Pfasferoth, Jahrbuch der Deutschen
Gerichtsverfassung (3 Bde., Verl. 1880-86).
Landro, Ort und Fort in Südtirol, s. Ampezzo.
Landrysche Paralyse, eigentümliche Rücken-
markskrankheit, s. Lähmung (S. 896 H).
Landsalamander, Erdsalamander, Erd-
molche (ZkiHina.Qäi'H), Molche oder Urodelen (s. d.),
welche die meiste Zeit auf dem Lande leben und daher
keinen Schwimmflossenschwanz wie die Wassersala-
mander ss. d.), sondern einen drehrunden Schwanz
besitzen. In Deutschland giebt es zwei Arten. Der
gefleckte oder Feuerfalamander (s^iamHuära,
inaculala. ^am-.) ist ein 14-18 cm langer schwarz-
gefärbter Molch, der auf dem Rücken und in den
Seiten zahlreiche, lebhaft gelbe Flecke in unregel-
mäßiger Verteilung trägt. Er lebt in Wäldern an
dunkeln feuchten Orten. Seine Haut enthält zahl-
reiche Drüsen, die einen scharfen, milchweißen Saft
absondern, den sie auf größere Entfernungen aus-
spritzen können; auf die Bindehaut des Auges ge-
bracht, erregt er lebhafte Entzündung und enthält
einen von Salensky dargestellten Giftstoff (Sala-
mandrin). Weil er unter Umständen so reichlich ab-
gesondert werden kann, daß eine kleine glühende Kohle
davon erlischt, entstand die Fabel, der Feuersala-
mander könne unbeschadet über glühende Kohlen hin -
triechen, sei überhaupt unverbrennlich, ja er ver-
möge eine große Feuersbrunst zu löschen. Er gebiert
lebendige, mit Flossensaum und Kiemenbüscheln aus-
gestattete Junge, die er ins Wasser absetzt. Eine
kleinere, ungefleckte Art ist der nur auf den höhern
Alpen lebende schwarze oder Alpensalaman-
der (3lUäinHiiäi-H ati'3. ^a^.); er gebiert, obgleich
er eine ganze Anzahl von Eiern erzeugt, doch nur ein
oder zwei von den übrigen Eiern ernährte und voll-
kommen entwickelte, durch Lungen atmende Junge,
die im Innern der Mutter ihre Verwandlung durch-
gemacht haben und nie ins Wasser zu gehen brauchen.
5s verrät sich darin eine bemerkenswerte Anpassung
an einen Aufenthaltsort, wo die sonst zur Ent-
wicklung der Jungen nötigen Wasserlachen nicht
vorhanden sind.
Landfassen, im Mittelalter eine Abteilung der
Freien, die freien Zinsleute; nach dem Sachsen-
spiegel die Freien, die weniger als eine halbe
Hufe oder gar kein Eigen im Lande besaßen. Später
hießen so die Besitzer größerer Güter, namentlich in-
sofern sie zu den Landständen gezählt wurden. Land-
sässig nannte man auch die einem Landesherrn
unterworfenen Personen, im Gegensatze zu den
Reichsunmittelbaren, den Kaiser und Reich un-
mittelbar unterworfenen Personen. Landsassiat
hieß das Verhältnis der Forensen, d. h. der Aus-
länder, die Grundeigentum im Lande besaßen. Voll-
kommener Landsassiat (iHQä8H88ig.tii8 piomis) war
das im Lehnrecht begründete Verhältnis, nach wel-
chem der Forense bei dem Gericht der belegenen
Sache seinen allgemeinen Gerichtsstand für alle
Klagen hatte. Unvollkommener Landsassiat (lanä-
8388iaw8 inwu3 pisniig) bestand darin, daß der
Forense nur bezüglich der seinen Grundbesitz be-
treffenden dinglichen Streitigkeiten dem Gericht der
belegenen Sache unterworfen war. Nach §. 24 der
Neichs-Civilprozeßordnung ist der Gerichtsstand der
belegencn unbeweglichen Sache allgemein anerkannt.
Landsberg, polit. Partei, s. Centrum.
Landsberg. 1) Landkreis, ohne die Stadt L.,
im preuß. Reg.-Bez. Frankfurt, hat 1165,15 ykiu
und (1890) 61683 (29 788 männl., 31895 weibl.) E.,
120 Landgemeinden und 31 Gutsbezirke. - 2) L.
an der Narthe, Kreisstadt im Landkreis L. und
Stadtkreis (46,50 ykiu) in der
^ ^ ^ i Neumark, an der schiffbaren
>M^^r-M^ Warthe und an den Linien
Cüstrin-Kreuz und L.-Meseritz
(imVau)derPreuß.Staatsbah-
nen, Sitz des Landratsamtes
für den Landkreis L., eines
Landgerichts (Kammergericht
Berlin) mit 15 Amtsgerichten
(Arnswalde, Värwalde i.d.N.,
Berlinchen, Cüstrin, Driesen, Friedeberg i. d. N.,
Königsberg i. d. N., L., Lippehne, Neudamm,
Neuwedel, Neetz, Soldin, Woldenberg, Zehden),
eines Amtsgerichts, Hauptsteueramtes und einer
Reichsbankstelle, besteht aus der eigentlichen Stadt
und fünf Vorstädten und hat (1890) 28 065 (13 629
männl., 14436 weibl. E.), darunter 1272 Katho-
liken und 606 Israeliten, in Garnison die 4. Ab-
teilung des Feldartillerieregiments General-Feld-
zeugmcistcr Nr. 18, Postamt erster Klasse mit Zweig-
stelle, Telegraph, Marienkirche mit Altarblatt von
K. Vegas, ein Denkmal Schleiermachers, der hier
1794-96 Pfarrer war, Kriegerdenkmal, Theater,
Museum (1884), Gymnasium mit lateinloser Real-
schule, 1859 eröffnet, Knaben- und Mädchenbürger-
schule, höhere Mädchen-, gewerbliche Fortbildungs-,
Zeichcnschule, Hufbeschlaglehranstalt, Provinzial-
Landarmen- und Besserungsanstalt, Provinzial-
irrenanstalt, Kranken-, Waisen-, Siechenhaus, Hospi-
tal und Schlachthaus. An Fabriken bestehen 3 Ma-
schinenfabriken und Eisengießereien, mehrere Holz-
schneidereien, Kunsttischlereien, Ziegeleien, Stärke-,
Posamenten-, mechan. Netz-, Goldleistenfabrik und