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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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León de los Aldamas - Leonhardt

jüngern ital. Opernkomponisten der Gegenwart. Seine "Pagliacci" (1892; deutsch "Der Bajazzo") haben bereits die Bühnen aller Länder in Besitz genommen; weniger Erfolg hatten "I Medici" (1893), der erste Teil eines Operncyklus. 1896 erschien die Oper "Chatterton". L. ist ein Vertreter jener auf Naturwahrheit und starken Ausdruck gerichteten Bewegung des ital. Musikdramas, die unter dem Namen Verismo bekannt ist und mit Mascagnis "Cavalleria rusticana" ihren ersten Triumph feierte. L. versteht kunstvoll zu arbeiten und zeigt sich in der Form als Schüler Wagners.

León de los Aldamas, Stadt im mexik. Staat Guanajuato, 50 km westlich von Guanajuato, am Torbio, in fruchtbarer Gegend, an der Bahn von Queretaro nach Zacatecas, ist eine der bestgebauten und blühendsten Städte des Landes, mit 50 000 E.; bedeutendem Handel mit Getreide und andern Bodenprodukten sowie Woll- und Baumwollweberei, Gerberei, Sattlerei, Gold- und Silberstickerei.

Leone, Monte-, s. Sankt Gotthard.

Leone, Handelsplatz, s. Tutuila.

Leonesen, Bewohner des span. Königreichs Leon.

Leonforte, Stadt im Kreis Nicosia der ital. Provinz Catania auf Sicilien, in 640 m Höhe, an der Eisenbahn Palermo-Catania, mit (1881) 16 009 E., sehr schön in fruchtbarer Umgebung gelegen; treibt Handel mit Wein, Korn, Käse und bergmännischen Erzeugnissen.

Leonhard, Karl Cäsar von, Mineralog und Geognost, geb. 12. Sept. 1779 zu Rumpenheim bei Hanau, widmete sich in Marburg und Göttingen kameralistischen Studien, trat 1800 in den hess. Staatsdienst und war, als das Fürstentum Hanau 1810 an das Großherzogtum Frankfurt abgetreten ward, kurhess. Kammerrat. Unter dem Großherzog Dalberg war er kurze Zeit Generalinspektor der Domänen; 1812 ernannte ihn der Großherzog zum Geheimrat und übertrug ihm die Verwaltung der Octroidomänen. 1816 folgte er einem Rufe an die Akademie der Wissenschaften zu München und übernahm 1818 die Professur der Mineralogie und Geognosie in Heidelberg, die er bis an seinen Tod, 23. Jan. 1862, bekleidete. Seine Vorlesungen über die "Geologie oder Naturgeschichte der Erde" (5 Bde., Stuttg. 1836-44) wurden am bekanntesten. Sonst sind hervorzuheben: "Charakteristik der Felsarten" (Heidelb. 1823), "Die Basaltgebilde" (Stuttg. 1832), "Grundzüge der Geologie und Geognosie" (3. Aufl., Heidelb. 1839), "Lehrbuch der Geognosie und Geologie" (2. Aufl., Stuttg. 1846), "Naturgeschichte des Steinreichs" (neue Aufl., ebd. 1854). Auch gab L. 1807-29 das "Taschenbuch für die gesamte Mineralogie" und mit Bronn 1830-61 das "Jahrbuch für Mineralogie, Geognosie, Geologie und Petrefaktenkunde" heraus.

Sein Sohn, Gustav L., geb. 22. Nov. 1816 zu München, gest. 27. Dez. 1878 als Professor an der Universität zu Heidelberg, hat sich ebenfalls als Mineralog und Geognost einen geachteten Namen erworben. Seine Hauptwerke sind: "Handwörterbuch der topogr. Mineralogie" (Heidelb. 1843), "Geognost. Skizze des Großherzogtums Baden" (Stuttg. 1846; 2. Aufl. 1861), "Die quarzführenden Porphyre" (ebd. 1851), "Beiträge zur mineralog, und geognost. Kenntnis des Großherzogtums Baden" (3 Hefte, ebd. 1853-54), "Grundzüge der Mineralogie" (2. Aufl., Lpz. 1860), "Die Mineralien Badens nach ihrem Vorkommen" (3. Aufl., ebd, 1876), "Grundzüge der Geognosie und Geologie" (4. Aufl., besorgt von R. Hörnes, ebd. 1889); auch redigierte er von 1862 ab zuerst mit Bronn, dann mit H. B. Geinitz das "Neue Jahrbuch für Mineralogie u. s. w."

Leonhard, Rudolf, Jurist, geb. 26. Dez. 1851, studierte zu Heidelberg, Berlin und Gießen, war 1872-80 im preuß. Justizdienst, habilitierte sich 1878 in Berlin, wurde 1880 außerord. Professor in Göttingen, 1884 ord. Professor in Halle, 1885 in Marburg. Er schrieb: "Inwieweit giebt es nach den Vorschriften der deutschen Civilprozeßordnung Fiktionen?" (Berl. 1880), "Der Irrtum bei nichtigen Verträgen nach röm. Recht" (2 Bde., ebd. 1882-83), "Rechtsfälle zum vergleichenden Studium des röm. Rechts und des Preuß. Landrechts" (Lpz. 1887), "Die Universität Bologna im Mittelalter" (ebd. 1888), "Der Irrtum als Nichtigkeitsgrund im Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich" (Berl. 1889), "Roms Vergangenheit und Deutschlands Recht" (Lpz. 1889), "Die Eideszuschiebung in Familienrechtsprozessen nach dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich" (Marb. 1890), "Anfechtbarkeit der Verträge für das Vermögen eines Dritten" (Lpz. 1892), "Institutionen des röm. Rechts" (ebd. 1894).

Leonhardi, Eduard, Landschaftsmaler, geb. 19. Jan. 1828 zu Freiberg in Sachsen, besuchte die Dresdener Akademie und bildete sich dann daselbst bei Ludwig Richter und endlich in Düsseldorf weiter aus. Seit 1860 lebt er in Loschwitz bei Dresden. L. widmete sich namentlich der Darstellung der heimatlichen Wald- und Mittelgebirgsnatur. Seine Bilder sind reich an Schönheiten und voll Empfindung; zu nennen sind von denselben: Deutsche Waldlandschaft (1863; Dresdener Galerie), Mondscheinnacht im Waldgrund, Klosterruine auf dem Oybin bei Abendbeleuchtung, Waldgrund in abendlicher Stimmung nach einem Gewitter.

Leonhardiquelle, s. Selzerbrunnen.

Leonhardt, Gerhard Adolf Wilh., preuß. Justizminister, geb. 6. Juni 1815 zu Hannover, studierte in Göttingen und Berlin, trat dann in den Justizdienst und war 1841-48 Advokat in Hannover. In dieser Zeit schrieb L. "Zur Lehre von den Rechtsverhältnissen am Grundeigentum" (Hannov. 1843) und einen "Kommentar zum hannov. Strafgesetzbuch" (2 Bde., ebd. 1846-51). 1848 wurde L. als Referent in das Ministerium berufen, in dem er 1852 Oberjustizrat, 1862 Generalsekretär ward; 1865 erfolgte seine Ernennung zum hannov. Justizminister. Nach Gründung des Norddeutschen Bundes nahm L., der vom Dez. 1866 an Vicepräsident des Oberappellationsgerichts in Celle war, im Sept. 1867 die Berufung als erster Präsident des Oberappellationsgerichts für die neuen preuß. Provinzen in Berlin an, wurde aber schon 5. Dez. 1867 zum preuß. Justizminister ernannt; bereits 16. Nov. war er Kronsyndikus und lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses geworden. Als Mitglied des Bundesrats und Vorsitzender des Ausschusses für Justizwesen hat sich L. um die Leitung erst der norddeutschen, dann der deutschen Reichsjustizgesetzgebung ein hervorragendes Verdienst erworben, insbesondere durch Einführung des neuen Strafgesetzbuches (1870) und die vier Justizgesetze von 1877 (Gerichtsverfassung, Civilprozeß-, Strafprozeß- und Konkursordnung). Im Okt. 1879 schied L. aus dem Staatsdienst und starb 7. Mai 1880 in Hannover. Von L.s Schriften sind noch hervorzuheben: "Die