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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Magister equitum - Magliabecchi

dafür sorgen, daß nichts gegen die Reinheit des Glaubens vorkäme. Deshalb trat er später in die zur Prüfung der Bücher eingesetzte Kongregation. Er ist ständiger Konsultor der Inquisition und der Indexkongregation und Censor für die in Rom zu druckenden Bücher. Als Gelehrtentitel bezeichnete M. vor Errichtung der Universitäten, gleichwie "Doktor", den Lehrer einer Wissenschaft, welcher Scholaren um sich versammelte, analog dem "Meister" des Handwerks; später einen akademischen Grad (Liberalium artium magister, abgekürzt L. A. M., auch A. M.) in der philos. Fakultät oder facultas artium liberalium. In dieser Fakultät war der Titel M. statt Doktor bis ins 19. Jahrh. üblich.

Magister equitum (lat.), hieß bei den Römern der vom Diktator (s. d.) ernannte Unterbefehlshaber.

Magisterium (lat.), Würde eines Magisters (s. d.); Meisterstück (in der Alchimie, s. d.). M. Bismuti, die alchimist. Bezeichnung für basisch salpetersaures Wismut (s. Wismutnitrat), M. Plumbi, diejenige für Bleichlorid (s. d.).

Magistral (lat.), s. Amalgamation.

Magistrale (lat.), Grund- oder Konstruktionslinie des Grundrisses einer Befestigung. Als solche galt früher bei Werken mit gemauerter Eskarpenbekleidung der Kordon dieser Eskarpenmauer, bei Erdwerken die äußere Kante der Berme; jetzt gilt bei permanenten wie bei Feldwerken als M. die Feuerlinie. Die Magistralgalerie liegt hinter der Eskarpenmauer zum Schutz gegen Brescheminen.

Magistralformeln, ärztliche Arzneiformeln, s. Rezept.

Magistralgalerie, s. Magistrale.

Magistrat (von lat. Magistratus, s. d.), bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit städtischer Verwaltungsbehörden. In England werden hauptsächlich die Friedensrichter und folgeweise die obern Polizeibeamten der Städte mit diesem Ausdruck bezeichnet. In Frankreich hingegen versteht man unter magistrature das Richterpersonal einschließlich der Staatsanwälte; oft werden jedoch auch höhere Verwaltungsbeamte, wie die Präfekten, selbst auch die Maires als M. bezeichnet.

Magistratus bezeichnete bei den Römern das vom Volk übertragene Amt wie den Amtsinhaber. Die Macht, welche jedem Magistrat dem Wesen seines Amtes gemäß zukam, hieß potestas; Imperium (s. d.) als höchste befehlende und ausführende Gewalt besaßen nur die höchsten Ämter. Die Zahl und Art der einzelnen M. hat mit der Entwicklung der röm. Verfassung vom Königtum, zur Republik, zum Kaisertum gewechselt. Ursprünglich findet man nur den König (s. Rex), unter ihm als Gerichtsbeamte Quästoren (s. d.) und gelegentlich die Duoviri perduellionis (s. Duumviri), für Abwesenheit des Königs von der Hauptstadt den Praefectus urbi (s. Präfekt), für Neuwahl des Königs den Interrex (s. d.). Mit der Gründung der Republik übernahmen die Königsgewalt jährig und gemeinsam die Konsuln (s. d.). Vom Konsulat lösen sich allmählich die Censur (s. Censoren), die Prätur (s. Prätor) und die Ädilität (s. Ädilen) los; die Quästur ward Finanzamt. Daneben treten die besondern Beamten der Plebs, die Volkstribunen (s. Tribun) und plebejische Ädilen, die erst nach und nach den Charakter wirklicher M. gewinnen. Bisweilen wird im Amt des Diktators (s. d.) und seines Adjutanten, des Magister equitum, für kurze Zeit die alte Königsgewalt wiederhergestellt. In der Kaiserzeit ist der erste M. der Princeps (s. d.); die alten republikanischen M. bleiben, werden aber mehr und mehr durch die konkurrierenden kaiserl. Beamten zurückgedrängt, bis sie in der Diocletianisch-Konstantinischen Monarchie zu leeren Titeln herabsinken und schließlich ganz verschwinden.

Auch die Einteilung der M. hat gewechselt. Man unterschied in der ältern Republik M. populi und plebis oder patricii und plebeji; als die Plebs Gleichberechtigung erkämpft hatte, M. cum imperio (Konsuln oder die sie ersetzenden außerordentlichen Beamten, Prätoren, Diktatoren) und sine imperio (die übrigen M.). Mit dieser Scheidung fällt im ganzen die der M. maiores und minores zusammen (zu den erstern rechnet nur noch die Censur), ebenso die der M. curules (durch den Kurulischen Stuhl, s. d., und die Toga mit Purpurstreifen ausgezeichnet) und non curules. Zu den curules gehörten Konsnuln, Prätoren, Censoren und kurulische Ädilen. Auf ein ganz anderes Princip gründete sich die Einteilung in M. ordinarii und extraordinarii, die ständigen und die mit außerordentlicher Regierungsvollmacht ausgestatteten Beamten (Interrex, Diktator, Konsulartribunen, Decemvirn u. a.).

Die Dauer der Amtsführung war bei allen ordentlichen Magistraten auf ein Jahr beschränkt, nur bei den Censoren betrug sie anderthalb Jahre. Eine Reihenfolge der Ehrenstellen oder honores, wonach man erst nach dem niedern das höhere Amt bekleiden konnte, ward schon in alter Zeit herkömmlich. Hernach wurde diese Reihenfolge und das für die Bekleidung der einzelnen Ehrenstellen erforderliche Alter auch durch Gesetze, insbesondere durch die Lex Villia annalis von 180 v. Chr., festgestellt. Es folgten sich in der Republik mit mindestens zweijährigem Abstand: Quästur, Prätur, Konsulat; fakultativ waren Tribunat und Ädilität. In der Kaiserzeit wurde die Ädilität vor dem Tribunat obligatorisch eingeschoben und vor der Quästur die Bekleidung des sog. Vigintivirats (s. d.) verlangt. Besoldungen der Magistrate gab es nicht, aber sie genossen verschiedene Ehrenrechte (s. oben), und der Staat sorgte für die Ausstattung des Magistrats mit dem gebührenden Glanz, desgleichen für die Besoldung der Diener (Apparitores), zu denen die Scribae als Expeditionspersonal, die Liktoren (s. d.), die Viatores oder Boten, die Praecones oder Ausrufer u. s. w. gehörten.

Maglaj, Hauptstadt des Bezirks M. (23 148 E.) im bosn. Kreis Dolnja Tuzla, in einer Thalschlucht der Bosna, in welcher hier die Lisnica einmündet, in 193 m Höhe, am Fuße des Ulešnjak in Crdo und an der Linie Bosnisch-Brod-Zenica-Serajewo der Bosnabahn, hat (1885) 3210 meist mohammed. E., eine Moschee und ein altes Schloß. M. wurde 1697 von Prinz Eugen von Savoyen erobert. Bei der Occupation durch die Österreicher fand hier 3. und 5. Aug. 1878 der erste blutige Zusammenstoß mit den Insurgenten statt. (S. auch Banjaluka.)

Magliabecchi (spr. maljabécki), Antonio, Gelehrter, geb. 28. Okt. 1633 zu Florenz, war seit 1673 Bibliothekar des Großherzogs Cosimo III. de' Medici und starb 2. Juni 1714. Seine über 30 000 Bände starke, an Handschriften und alten Drucken reiche Bibliothek vermachte er dem Großherzog. Ihr Verzeichnis bot Fossi in seinem "Catalogus Codicum etc." (3 Bde., Flor. 1793-95). Seit ihrer nach 1859 erfolgten Vereinigung mit der großherzogl. Privatbibliothek, der Palatina, hat sie den Namen Biblioteca Nazionale erhalten. M. hat mehrere