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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Maurenbrecher - Maurer (Georg Ludw., Ritter von)

und arab. Landbewohnern. Die Spanier gaben den in ihr Land, zum Teil von Nordafrika hereindringenden mohannned. Eroberern den Namen Moros. Von diesen spanischen M. stammen die Morisken (Moriscos), d. h. die M., welche nach ihrer Besiegung durch Ferdinand den Katholischen gegen Ende des 15. Jahrh. das Christentum zum Schein annahmen und daher nicht mit ihren dem Islam treu bleibenden Stammgenossen aus Spanien vertrieben wurden. Sie lebten als fleißige, ruhige Unterthanen bis auf Philipp II., dessen Bedrückungen und Verfolgungen sie 1568-70 zu einem bewaffneten Aufstand reizten, nach dessen Dämpfung über 100 000 derselben zur Auswanderung gezwungen wurden. Erst Philipp III. gelang es 1609, sie aus Spanien gänzlich zu vertreiben. Etwa ½ Mill. Morisken wanderten damals nach Nordafrika aus. Einige Geschlechter haben ihre zu andal. Ahnen reichende Familientradition bewahrt; sie werden als "Andalos" bezeichnet.

Maurenbrecher, Wilh., Historiker, geb. 21. Dez. 1838 in Bonn, studierte in Bonn, Berlin und München Geschichte, führte dann die Redaktionsgeschäfte von Sybels "Histor. Zeitschrift", habilitierte sich 1862 in Bonn, wurde 1867 Professor der Geschichte in Dorpat, 1869 in Königsberg, 1877 in Bonn und 1884 in Leipzig, wo er zugleich Direktor des Historischen Seminars war und 6. Nov. 1892 starb. M.s Hauptwerke sind: "Karl V. und die deutschen Protestanten" (Düsseld. 1865), "England im Reformationszeitalter" (ebd. 1866), "Studien und Skizzen zur Geschichte der Reformationszeit" (Lpz. 1874), "Geschichte der kath. Reformation" (Bd. 1, Nördl. 1880), "Die preuß. Kirchenpolitik und der Kölner Kirchenstreit" (Stuttg. 1881), "Archivalische Beiträge zur Geschichte des J. 1563" (Lpz. 1889), "Geschichte der deutschen Königswahlen vom 10. bis 13. Jahrh." (ebd. 1889) und "Gründung des Deutschen Reichs 1859-71" (ebd. 1892). Außerdem gab er aus dem Nachlaß von Noordens "Histor. Vorträge", mit einem Lebensbild (Lpz. 1884) heraus. Von 1881 bis 1892 redigierte er das "Histor. Taschenbuch" (6. Folge). - Vgl. G. Wolf, Wilhelm M. (Berl. 1893).

Maurenkappe, s. Helm (Bd. 9, S. 18 a).

Maurepas (spr. mor'pá), Jean Frédéric Phélippeaux, Graf von, franz. Staatsmann, geb. 9. Juli 1701 in Versailles, erhielt als 14jähriger Knabe von seinem Vater das Amt eines Ministers und Staatssekretärs, das vermöge der Amtskäuflichkeit schon seit 170 Jahren in der Familie vererbt worden war. Er übernahm selbst sein Amt im J. 1725. M. erwarb sich Verdienste, indem er Seeschulen anlegte, die Häfen in Person besuchte und Mathematiker in den Dienst zog. Seine eigentliche Stärke aber war das Hofleben; elegant und flach, war er großen Aufgaben der Staatslenkung nicht gewachsen. Feindschaft mit der Pompadour verwies ihn 1749 vom Hofe, und das war der Hauptgrund, aus dem Ludwig XVI. 1774 den Verbannten zu seinem ersten Ratgeber berief. Turgots und Malesherbes Reformversuche wußte er nicht zu ertragen; die von Maupeou (s. d.) unterdrückten Parlamente stellte er wieder her. Auf dem Gebiete der auswärtigen Politik half er den Krieg gegen England für die Freiheit der Vereinigten Staaten herbeiführen. M. starb 21. Nov. 1781. Unter seinem Namen gab Soulavie "Mémoires" (4 Bde., Par. 1792) heraus, die wahrscheinlich untergeschoben sind.

Maurer, Handwerker, welchen die Herstellung, das Ausbessern, Verputzen, Durchbrechen u. s. w. des Mauerwerks von Gebäuden obliegt. Ihr Gewerbe zählt, wie das der Zimmerleute, Steinmetze, Dachdecker u. s. w. zu den Baugewerben, welche in früherer Zeit, wie alle andern Gewerbe, zünftig waren. Selbst nach Einführung der Gewerbefreiheit hat man in verschiedenen Ländern die Baugewerbe wegen der Gefahren eines ungeschickten Betriebs der staatlichen Beaufsichtigung unterstellt. So verlangte man in Preußen vor der Gewerbeordnung von 1868 für M., Zimmerleute und später auch Steinhauer den Befähigungsnachweis, der durch Prüfung dargethan werden mußte. Auch das österr. Gewerbegesetz vom 20. Dez. 1859 schreibt für diese Gewerbe eine Konzession vor, welche nur an unbescholtene, ihre Befähigung nachweisende Bewerber gegeben werden darf, und die Gewerbegesetznovelle von 1883 hat hierin nichts geändert. Im Deutschen Reiche dagegen besteht, abgesehen von baupolizeilichen Vorschriften, auch für das Maurergewerbe und die verwandten Zweige Gewerbefreiheit. Freilich sind für das Baugewerbe in neuester Zeit größere Beschränkungen, insbesondere der Befähigungsnachweis, verlangt worden, jedoch erschwert der Umstand, daß das Maurergewerbe namentlich in den großen Städten immer mehr zum Großbetrieb neigt (1882 zählte man im Deutschen Reiche 49 043 Maurergeschäfte mit 324 227 Beamten und Gehilfen), die Durchführung dieser Forderung. Charakteristisch ist im Maurergewerbe die große Zahl der Nebenbetriebe, weil die M. im Winter arbeitslos sind. Nicht weniger als 116 625 Gehilfen waren 1882 in Nebenbetrieben (hauptsächlich Land- und Forstwirtschaft) beschäftigt. - Vgl. Schmoller, Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrh. (Halle 1870); Scholtz, Fachschule des M. (Lpz. 1887).

Maurer, Georg Ludw., Ritter von, bayr. Rechtshistoriker und Staatsmann, geb. 2. Nov. 1790 zu Erpolzheim bei Dürkheim, studierte in Heidelberg und Paris die Rechte, trat 1814 in den bayr. Staatsdienst und wurde 1823 Staatsprokurator bei dem Bezirksgericht zu Frankenthal. 1826 wurde er als Professor an die Universität zu München berufen. 1829 wurde er Staatsrat und 1831 lebenslänglicher Reichsrat. 1832 ernannte ihn der König zum Mitglied der Regentschaft in Griechenland. Großes Verdienst erwarb sich M. hier durch Abfassung des Strafgesetzbuches, des Gesetzbuches für das Strafverfahren, der Gerichts- und Notariatsordnung und des Gesetzbuches über das Civilverfahren. Als die Regentschaft in Zwiespalt geriet und M. dem Präsidenten Grafen Armansperg am entschiedensten entgegentrat, wurde er mit Abel 31. Juli 1834 nach Bayern zurückberufen. Nach dem Sturze des Ministeriums Abel im Febr. 1847 ward M. Minister des Äußern und der Justiz und blieb in dieser Stellung bis 30. Nov. 1847. Er starb 9. Mai 1872 zu München. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Geschichte des altgerman. und namentlich altbayr. öffentlich-mündlichen Gerichtsverfahrens" (Heidelb. 1824), "Das griech. Volk in öffentlicher, kirchlicher und privatrechtlicher Beziehung vor und nach dem Freiheitskampf bis zum 31. Juli 1834" (3 Bde., ebd. 1835-36), "Geschichte der Markenverfassung in Deutschland" (Erlangen 1856), "Geschichte der Fronhöfe, der Bauerhöfe und der Hofverfassung in Deutschland" (4 Bde., ebd. 1862-63), "Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland" (2 Bde., ebd.