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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Niederlande (Geschichte)

die in Deutschland abgetretenen nassauischen Besitzungen das Herzogtum Luxemburg (s. d.) unter dem Titel eines Großherzogtums überlassen, doch so, daß dieses Land zu den Staaten des Deutschen Bundes gehören sollte, dem Wilhelm Ⅰ. schon 8. Juni 1815 beitrat. Die Einverleibung so vieler neuen Provinzen machte eine Abänderung der Verfassung notwendig. Einer Kommission, in gleicher Anzahl ans Holländern und Belgiern zusammengesetzt, wurde diese Veränderung aufgetragen. Nachdem der König den neuen Verfassungsentwurf genehmigt hatte, wurden die 55 Mitglieder der Generalstaaten durch die Provinzialstaaten, die zugleich die Wahlkörper für die Generalstaaten waren, verdoppelt, um über die zu treffenden Abänderungen Beschluß zu fassen. Dieser Beschluß lautete einstimmig auf Annahme des Entwurfs. Aus den südl. Provinzen ward zu diesem Zweck ebenfalls eine Versammlung der Notabeln berufen, von welchen jedoch ein Sechstel ausblieb, so daß die Gesamtheit der Erschienenen sich auf 1323 belief, wovon 527 für und 796 gegen die Verfassung stimmten. Da es sich aber ergab, daß 126 Stimmen bloß aus Religionsgründen für die Verwerfung gestimmt hatten, so fand man für gut, letztere nebst den 280 Ausgebliebenen zu den Zustimmenden zu zählen und so eine Mehrheit für die neue Verfassung herauszukünsteln, die nun 24. Aug. für angenommen erklärt und 21. Sept. vom König Wilhelm beschworen wurde. Durch diese Verfassung wurden zwei Kammern eingesetzt, die erste vom König ernannt, die zweite gewählt von den Provinzialstaaten.

In dem zweiten Pariser Frieden von 1815 mußte Frankreich noch kleine Landstriche an der Grenze von Hennegau, Namur und Luxemburg an das Königreich der N. abtreten. Im Innern des Landes aber zeigte sich schon anfangs tiefer Zwiespalt. Die mächtige belg. Geistlichkeit war einer Verbindung mit den nördl. Protestanten von vornherein abgeneigt. Andererseits wirkten die Freiheitsideen der Revolutionszeit in Belgien noch mächtig fort, während sich in den nördlichen N. nach der Unglückszeit der franz. Herrschaft die Bevölkerung enger als je an das Haus Oranien anschloß. Zu alledem kam noch gegenseitige nationale Abneigung und der Gegensatz von niederländ. und franz. Sprache und Sitte. Die belg. Liberalen, auch einige der niederländ. Abgeordneten in den Generalstaaten, nahmen großen Anstoß daran, daß die Finanzwirtschaft des Staates der parlamentarischen Aufsicht so gut wie entzogen war. Verhaßt waren den Belgiern auch die Verordnungen, die in den ganz oder teilweise flamländ. Provinzen, besonders in den Gerichten und der administrativen Verwaltung, das Niederländische zur alleinherrschenden Sprache zu erheben beabsichtigten. Auch die Verschiedenheit der wirtschaftlichen Interessen erregte gewaltsame Reibungen. Um der Finanznot des Staates abzuhelfen, wurden 1819 Steuern auf gewisse Handelsartikel, wie Kaffee und Zucker, gelegt, von denen die Handelsleute der Nordprovinzen große Nachteile fürchteten. Als diese aber nur wenig ergaben, wurden 1821 mit Hilfe der nördl. Provinzen, des Widerstandes der hauptsächlich Landbau betreibenden Belgier ungeachtet, Steuern auf die ersten Lebensbedürfnisse, besonders eine Mahlsteuer, erhoben.

Doch hatte diese viel angefeindete Regierung große Verdienste. Zahlreiche Kanäle wurden gegraben, die Niederländische Handelscompagnie (Handelmaatschappij) wurde gegründet (1824), die belg. Industrie verdankte ihren ersten Aufschwung wesentlich den Bemühungen des Königs, Landbaukolonien für Bettler wurden errichtet. Außer den bestehenden Universitäten zu Leiden, Utrecht, Groningen und Löwen wurden neue errichtet zu Lüttich und Gent. Hierbei aber geriet die Regierung in neue Konflikte mit der Geistlichkeit. Für die vorbereitende Erziehung künftiger Geistlichen gründete sie ein sog. Collegium philosophicum zu Löwen (1825); die unter ausschließlich geistlichem Einfluß stehenden Kleinen Seminare wurden aufgehoben. Dies erregte großen Widerstand. Ein Konkordat wurde mit Leo ⅩⅡ. zwar 18. Juni 1827 abgeschlossen und 25. Juli 1827 ratifiziert, die Ausführung aber wegen der dabei hervortretenden Mißhelligkeiten mit der Kurie hintertrieben. Zuletzt kam es 1828 zu einer förmlichen Union der unzufriedenen ultramontanen und liberalen Parteien. Die gewaltige Opposition in den Generalstaaten und die Agitation in dem Lande brachte die Regierung zur Nachgiebigkeit. Der Besuch des Collegium philosophicum wurde fakultativ gestellt, die Mahlsteuer und die Verordnungen, die Sprache betreffend, aufgehoben. Gegen den aufrührerischen Geist im Lande schritt die Regierung ein durch eine in gebieterischen Worten gefaßte königl. Botschaft vom 11. Dez. 1829, welche einen strengen Preßgesetzentwurf begleitete. Dieser Entwurf wurde im Mai 1830 genehmigt. In Indien hatte die Regierung einen schweren Kampf zu führen gegen Palembang auf Sumatra (1819‒21) und besonders gegen den javan. Häuptling Diepo Negoro (1825‒30). Mit Großbritannien wurde 1818 ein Vertrag gegen den Sklavenhandel abgeschlossen. Alte Mißhelligkeiten mit England wegen Ostindien wurden durch den Vertrag 1824 ausgeglichen, Streitigkeiten mit Preußen über die Rheinschiffahrt 1829 vermittelt.

Infolge der franz. Julirevolution brach in Brüssel 25. Aug. 1830 ein Aufstand aus, der die gänzliche Trennung Belgiens von den N. zur Folge hatte (s. Belgien, Geschichte). Doch weigerte sich König Wilhelm lange, den von den fünf Großmächten auf einer Londoner Konferenz in 24 Artikeln entworfenen Friedenstraktat anzunehmen. Eine Schwierigkeit gab die in den 24 Artikeln verabredete Abtretung eines Teils von Luxemburg an Belgien, da hierzu die Genehmigung des Deutschen Bundes und der Agnaten in Nassau erforderlich war. Der Bundestag gab 18. Aug. 1836 seine Zustimmung; als Entschädigung sollte aber ein Teil des Limburgischen in den Bund treten. Erst 14. März 1838 entschloß sich König Wilhelm, dem Vertrage der 24 Artikel beizustimmen. Jetzt aber legte Belgien, sich auf die veränderte Sachlage berufend, Einsprache ein, und König Wilhelm nahm, durch die sich immer bedrohlicher gestaltenden Finanzverhältnisse des Staates in seiner Hartnäckigkeit erschüttert, 4. Febr. 1839 die nunmehr zu seinem Nachteil modifizierten 24 Artikel an, worauf 19. April die definitiven Friedensverträge unterzeichnet wurden. Am 27. Juni 1839 traten die Agnaten ihre Rechte auf den für den verlorenen luxemb. Anteil an Holland gekommenen Teil von Limburg (s. d.) gegen eine Entschädigung von 750000 Fl. ab. Hierauf wurde dieser Teil, mit Ausnahme der Festungen Maastricht und Venlo, die bei Holland verblieben, 16. Aug. als Entschädigung für den an Belgien überlassenen Teil von Luxemburg als Herzogtum den deutschen Bundesstaaten einverleibt.